Die Frage nach dem Warum

Warum gibt es in der PKV eine Beitragsrückerstattung? Es gibt hier sicher ein gewisses Maß an Anreiz für die PKV – mutmaßlich schon ein wenig als Werbung für die PKV gegenüber der GKV. Es gibt hier also im ersten Schritt nicht nur zwei Seiten (PKV und Du als Kunde), sondern in der ersten Linie als Motiv für die PKV eine solche Option Beiträge zurück erhalten zu können. Hier stinkt die GKV selbst in Wahltarifen deutlich zur PKV ab.

Doch zurück zum wichtigen Verhältnis zwischen Dir als Kunde der PKV und dem Privaten Krankenversicherer. Für diese beide Seiten bietet die Beitragsrückerstattung zunächst einmal auf dem Teller liegende Vorteile. Im besten Falle wären somit sowohl die PKV als auch der leistungsfreie Kunde zufrieden. Doch hinter jedem Argument steht auch ein kleines „aber“.

Schauen wir zunächst auf den Anreiz, warum diese ins Leben gerufen wurde und warum beide Seiten daran Gefallen finden – können oder könnten.

Anreize für die PKV

Die PKV schafft durch das Thema PKV-Beitragsrückerstattung zunächst einen zusätzlichen Vorteil in die PKV zu wechseln. Weiter ist das auch ein Werbemittel um gegenüber dem einen oder anderen PKV-Anbieter „ein Ticken weit vorne“ zu sein. Das gilt natürlich nur wenn man diesen Punkt stark ins Schaufenster stellen möchte.

Doch das größte Argument für den Versicherer ist das Thema „Kosten“. Denn jede nicht bezahlte Rechnung heißt auf der anderen Seite weniger Kosten in der Verwaltung, weniger Ausgaben, wenn nicht jede kleine Rechnung abgerechnet werden muss und somit eine große Stabilität der Beiträge. Da gibt man doch gern etwas zurück, oder? Es braucht daher nicht immer eine feste Grenze in Form einer Selbstbeteiligung, die – was das Thema Verwaltung betrifft – ebenfalls einen positiven Effekt für den Versicherer hat.

Ein weiterer positiver Aspekt für die PKV ist durch die Beitragsrückerstattung auch immer wieder neue Kunden für Ihre PKV-Tarife gewinnen zu können. So kommt meist junges, gesundes und somit zunächst meist nicht so kostenträchtige Kundschaft in die Tarife. Auch die Beitragsrückerstattung ist somit ein Teil des „Circle of Life“ der PKV; es muss ja nicht immer um einen Löwen gehen.

Anreize für Kunden einer PKV

Wer es auf die Beitragsrückerstattung abgesehen hat und clever ist, der sammelt zunächst seine Rechnungen und prüft nach Ablauf des jeweiligen Jahres, ob man mit der Einreichung der Rechnungen oder aber mit der Beitragsrückerstattung besser fährt. Insbesondere bei einer gestaffelten Beitragsrückerstattung kann das spannend werden, steht vielleicht der nächste Urlaub an.

Komischer Weise wird die Beitragsrückerstattung in der Regel in den Sommermonaten gezahlt. Das ist aber wahrscheinlich nur Zufall. Unter gestaffelter Beitragsrückerstattung versteht man kurz gesagt: je mehr Jahre Du keine Rechnung eingereicht hast, umso großer ist die Anzahl an Beiträgen, die Du zurückerhältst (bspw. 1,5 Beiträge nach einem Jahr, 2,0 nach zwei Jahren und bei drei Jahren dann 2,5 Beiträge).

Ein weiterer Vorteil als Kunden der PKV ist, dass es Geld zurückgibt, ohne diesen mit jemandem teilen zu müssen.

Gut, mit Ausnahme des Finanzamtes, die das natürlich auch interessiert.

Für Kunden der PKV gibt die Beitragsrückerstattung somit den Anreiz Rechnungen zunächst zu sammeln. Wer das „clever“ anstellt und es sich leisten kann, hat ggf. dann die Chance eine höhere Rückerstattung durch die nicht eingereichten Rechnungen zu erhalten.

Kurzer Exkurs zur gestaffelten Beitragsrückerstattung

Hierunter versteht man die Möglichkeit gestaffelt nach der Anzahl von Jahren ohne Einreichung einer Rechnung von einer höheren Rückerstattung zu profitieren.

Das kann bspw. bedeuten, dass es nach einem leistungsfreien Jahr „nur“ 1,5 Beiträge zurückgibt aber ab dem zweiten leistungsfreien Jahr bereits 2 und ab dem dritten Jahr in Folge dann 3 Monatsbeiträge zurück aufs Konto gibt.

Wann wird eine Beitragsrückerstattung gezahlt?

In der Regel wird eine Beitragsrückerstattung in der PKV immer dann gewährt, wenn für ein Kalender- bzw. Versicherungsjahr keine Rechnung zur Erstattung eingereicht wurde.

Bereits hier unterscheidet der PKV-Markt sich teils drastisch. Denn während man bei den meisten PKV bereits ab einem eingereichten Rezept den vollen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung verliert, zeigt eine Lösung am Markt, dass es auch anders geht. Denn es gibt auch einen Versicherer mit einer sog. BEST-Abrechnung. Vereinfacht gesagt wird hier das für den PKV-Kunden Beste gezahlt. Also entweder die Rechnung(en) oder aber die Beitragsrückerstattung. Bei dieser Einzellösung stellt man sich als PKV-Versicherer jedoch selbst ein Bein, da die vorgenannten Effekte dann verpuffen, betroffene Kunden freut es hingegen.

Doch in der Regel gibt die PKV die Beitragsrückerstattung nicht aus Nächstenliebe an die Kunden. Denn durch diese – wir erinnern uns – gibt die PKV ähnlich wie bei einer Selbstbeteiligung einen Anreiz, nicht laufend Kleinstrechnungen erstatten zu müssen und somit die Verwaltungskosten in die Höhe zu treiben. Mehrere nicht zu erstattende Rechnungen sparen somit auch Personalkosten in der Verwaltung.

Wie bereits erwähnt gibt es die Beitragsrückerstattung in den Sommermonaten, sofern zumindest das letzte Jahr ohne Einreichung einer Rechnung verblieben ist und der Vertrag bei der PKV noch zum Stichtag besteht.

Arten der Beitragsrückerstattung in der PKV

In der PKV haben sich zwei Arten der Beitragsrückerstattung gefestigt:

Zum einen die garantierte Beitragsrückerstattung, zum anderen die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Zudem finden abgeschwächte zusätzliche Varianten Einzug in die neueren PKV-Tarife, die pauschalen Erstattungen sind auch eine Art von Beitragsrückerstattung. Doch der Reihe nach!

Garantierte Beitragsrückerstattung

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um eine Garantie.

Diese Garantie hat für PKV-Kunden den Vorteil zu wissen, was man bei Leistungsfreiheit zu erwarten hat. Da es eine Garantie ist, kann man sich als PKV-Kunde hierauf verlassen.

Nachteil der garantierten Beitragsrückerstattung

Die garantierte Beitragsrückerstattung löst bei einem nicht so guten Verlauf des Tarifs zusätzlichen Stress auf eine notwendige Beitragsanpassung aus. Denn das was garantiert ist, muss auch geleistet werden.

Wenn also einige Versicherte richtig hohe Rechnungen verursachen und es nebenher genügend Versicherte ohne Einreichung gibt, dann erhöht das ggf. den Druck auf eine mögliche Beitragsanpassung.

Denn am Ende des Tages muss der Tarif für die versprochenen Leistungen auskömmlich sein, das gilt auch für das Thema Beitragsrückerstattung.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Sicherlich ein Resultat aus den Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit der garantierten Beitragsrückerstattung gemacht wurden und mittlerweile fast fester Bestandteil bei neuen PKV-Tarifen ist. Getreu dem Motto:

Wo kein Stress ist, muss man sich keinen zusätzlichen machen!

Heißt dann jedoch für Dich als Kunden der PKV, dass Du Dich nicht darauf verlassen kannst, dass die gleiche Höhe der Beitragsrückerstattung auch in einigen Jahren noch gilt.

Diese Lösung hat jedoch den Vorteil, dass diese nicht auf Teufel komm raus gezahlt werden muss. Letztlich ist die PKV zur hochwertigen Gesundheitsversorgung da und nicht um „Cash Back-Maschine“ zu sein.

Das neue ABER in der PKV – Stichwort: Vorsorge

Positiv ist die Entwicklung, dass es immer mehr Tarife in der PKV gibt, die „Vorsorge“ nicht als schädlich für die Beitragsrückerstattung sehen.

Da sich viele PKV-Unternehmen als Gesundheitsdienstleister sehen, soll dieses Image hierdurch weiter gefördert werden. Reicht ein Kunde somit nur regelmäßig Rechnungen zu Vorsorgeuntersuchungen ein, so mindern diese je nach Anbieter und Tarif nicht die mögliche Beitragsrückerstattung. Das gilt für den Fall, dass zusätzlich keine weitere Rechnung darüber hinaus eingereicht wird.

Das hat sowohl für die PKV den Vorteil, dass durch Früherkennung im Rahmen der Vorsorge die Gefahr späterer „verschleppter“ oder nicht erkannter Erkrankungen und damit verbundener höherer Kosten reduziert wird.

Für Kunden hingegen ist das eh meist schon leidige Thema „Vorsorge“ nicht mit dem Makel verbunden dadurch Kosten zu erzeugen, bei dem man abwegen muss diese selbst zu tragen, um die Beitragsrückerstattung zu erhalten oder diese dann doch nicht durchführen lässt.

Die Vorsorge ist somit für alle von Vorteil und wird dem PKV-Kunden nicht zum Nachteil ausgelegt, sofern es der PKV-Tarif so zulässt.

Pauschale Rückerstattung

Ebenfalls eine sich langsam breit(er) machende Thematik in der PKV ist die Einführung von Tarifen mit einer pauschalen jährlichen Erstattung.

Diese soll Dir als PKV-Kunden die zusätzliche Möglichkeit geben Kleinstrechnungen ohne Einreichung der Rechnung damit zu begleichen. Hier entlastet man somit als PKV noch einmal seine Verwaltung; setzt durch diese garantierte Leistung jedoch seinen Tarif einem kleinen, aber dennoch vorhandenen zusätzlichen Stress in der Kalkulation der Beiträge aus.

Wenn Du die Wahl hast – Meinung

Sofern Du die Wahl hast, liegt meine Empfehlung beim Thema Beitragsrückerstattung klar bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung.

Diese bietet Dir zwar keine Garantie bis zum St. Nimmerleinstag eine hohe Rückerstattung zu erhalten, jedoch gerät der Versicherer durch diese Komponente nicht in zusätzlichen Stress bei der Kalkulation der Beiträge.

Gerade die Tendenz das Thema „Vorsorge“ unschädlich für eine Beitragsrückerstattung zu machen ist eine positive Entwicklung, die die PKV als Ganzes auch langfristig zu einer deutlich besseren Wahl macht.

Fluch oder Segen – Fazit

Die Beitragsrückerstattung ist eine bedeutende Komponente für die Entscheidung für oder gegen die PKV. Hier hat die PKV somit ein Feature im Köcher, welches die GKV nicht bietet. In jungen Jahren schauen viele auf die „Seite des Geldes“ und wenn Du als GKV-versicherter den Höchstbeitrag von über 1.000 € im Monat zahlen musst, dann ist das irgendwann dann nicht mehr lustig. Die PKV steht für Garantien und ein lebenslanges Leistungsversprechen.

Somit geht ein klares JA an die PKV für die Wahl als Gesundheitssytem. Das gilt jedoch nicht unbedingt für die garantierte Beitragsrückerstattung. Allerdings muss der jeweilige PKV-Schutz grundsätzlich individuell zu Dir passen, daher kann das Thema Beitragsrückerstattung nur ein ganz untergeordnetes Kriterium sein. Denn langfristig ein Fluch wäre eher ein falsch oder zu knapp bemessener Umfang Deines PKV-Schutzes.

Mein Favorit für eine stressfreie PKV-Zukunft ist daher: Ein Schutz mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung und unschädlicher Vorsorge!

 PS: Wichtige Tipps für die Wahl der PKV haben wir für Dich ebenfalls durchleuchtet: „Die Wahl der PKV – die 10 größten Fehler

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