Beamtenanwärter PKV – Private Krankenversicherung

Die Beamtenantwärter PKV ist für Dich mit Beginn zu Deiner Beamtenlaufbahn ein wichtiges Thema

In der Regel hast Du mit Beginn Deiner Ausbildung als Beamtenanwärter einen Anspruch auf Beihilfe vom Bund oder dem Bundesland in dem Du tätig bist und benötigst hierfür eine aktive PKV als Ergänzung zu Deinem Anspruch auf Beihilfe. Als Beamter der Polizei oder der Feuerwehr kann es je nach Dienstherr anstatt einer Beihilfe auch Anspruch auf Heilfürsorge geben, in diesem Fall benötigst Du neben der Pflegepflichtversicherung eine Anwartschaftsversicherung auf die vorgenannten Beihilfe-Tarife.

Der Beihilfeanspruch kann je nach Beihilfeverordnung variieren. Er beträgt meist für eine ledige Person ohne Kinder 50% für den ambulaten und für den stationären Bereich 50%. Einige Beihilfevorschriften sehen sogar 50% für stationäre Wahlleistungen wie z. B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor.

Beamtenanwärter PKV

Das Zusammenspiel von Beihilfe und Privater Krankenversicherung

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Die Beihilfe leistet nur für beihilfefähige Aufwendungen, dadurch können Dir nervige Eigenbeteiligungen entsstehen! Lösung: Leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife der PKV!
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Die PKV mit übernimmt 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen und kann durch leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife weitere Lücken der Beihilfe schließen oder reduzieren!

PKV und Beihilfe – hier ist Spezialwissen gefragt!

Da die Beihilfe nicht 100% der Kosten einer Behandlung trägt, entsteht eine Lücke, die in durch die PKV mit Beihilfetarifen ergänzt wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der verschiedenen Beihilfevorschriften (Bund /Land) und bieten Dir hierzu die passende Lösung an. Das Zusammenspiel von Deinem Beihilfeanspruch und den Beihilfeergänzungstarif ergibt für Dich einen bedarfsgerechten Schutz.

Wichtige Tipps für die Wahl Deiner Beamtenanwärter PKV

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PKV FÜR BEAMTENANWÄRTER
Angaben zur Vorversicherung
Wunsch-AnredeIch möchte künftig mit "Du" (meinem Vornamen) oder mit "Sie" (meinem Nachnamen) angesprochen werden!
BeihilferverordnungBitte die zutreffende Beihilfeverordnung auswählen
DienstunfähigkeitsversicherungWerden zusätzlich Informationen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung gewünscht?
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