Krankenversicherung Polizei
Die Krankenversicherung für Polizeianwärter und Polizeibeamte richtet sich grundsätzlich nach Ihrer gültigen Beihilfevorschrift. Davon gibt es 16 Länderbeihilfevorschriften und zusätzlich die Bundesbeihilfevorschrift für die Bundespolizei.
Aus diesem Grund gibt es nicht DIE Krankenversicherung für Polizeianwärter oder Polizeibeamte. Mit unserem Spezialwissen im Bereich der Privaten Krankenversicherung für den Polizeidienst erhalten Sie je nach der für Sie gültigen Beihilfeverordnung einen passenden beihilfekonformen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung.
Für einige Bundesländer und auch für den Bund gilt ein Anspruch auf Heilfürsorge, auch dafür erhalten Sie eine passende Anwartschaftsversicherung sowie eine Pflegepflichtversicherung.
Beihilfe und Heilfürsorge
Wählen Sie die Beihilfevorschrift für Ihren Dienstherrn aus. Dabei unterscheiden wir zwischen der Beihilfevorschrift Bund (Bundespolizeianwärter und Bundespolizeibeamte) und der jeweiligen Ländervorschrift. Für die Auswahl ist es zunächst egal, ob Sie bereits Kenntnis über einen Beihilfeanspruch oder einen Anspruch auf Heilfürsorge haben. Die Besonderheiten sind auf den Folgeseiten für jeden Bereich der Polizei einzeln aufgeführt.
Auf den oben genannten Folgeseiten gelangen Sie direkt zu den für Sie passenden Informationen zur Privaten Krankenversicherung (inklusive Anwartschaft) und Pflegepflichtversicherung sowie der Möglichkeit sich ein beihilfekonformes Angebot anzufordern.
Haben Sie weitere Fragen zur Krankenversicherung Polizei? Besuchen Sie gerne das Forum oder den kostenlosen abendlichen PKV-Chat.
Zusätzlich bieten wir wichtige Infos zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für den Polizeidienst an. Hier gibt es Infos was die beste Polizeidienstunfähigkeitsversicherung können muss!