Bundespolizei Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft

Die Bundspolizei Pflegepflichtversicherung brauchen Sie zwingend als Polizeianwärter und auch als Beamter der Polizei. Weiterhin ist es für Sie ebenso wichtig eine Anwartschaftsversicherung zur Krankenversicherung zu sichern. Vielmehr gilt es somit zu Beginn Ihrer Ausbildung bei der Bundespolizei die Weichen für einen guten Schutz richtig zu stellen.

Als Polizeianwärter und auch später als Beamter der Bundespolizei haben Sie einen Anspruch auf Heilfürsorge bis zum Eintritt in Ihre Pension. Stark vereinfacht ist die Bundespolizei Heilfürsorge mit der GKV zu vergleichen. Sie sind in der aktiven Zeit somit versichert, jedoch haben Sie wie bei der GKV auch hier Lücken im Schutz. Die Anwartschaft ist neben der Bundespolizei Pflegepflichtversicherung somit Ihr Eintritt in die PKV. Diesen Eintritt brauchen Sie später passend zu Ihrem Anspruch auf Beihilfe. Daher sollten Sie sich zu Beginn Ihres Dienstes bei der Bundespolizei neben der Pflegepflichtversicherung dringend auch eine Anwartschaf gewählt werden.

Während der Dienstzeit bei der Bundespolizei haben Sie jedoch Lücken in Ihrem Schutz der Freien Heilfürsorge. Damit einher gehen Lücken die teils große Kosten aus der eigenen Tasche hervor rufen können. Diese Kosten können Sie mit einer aktiven PKV-Zusatz-Versicherung (z. B. für Zahnersatz) deutlich senken.

Bundespolizei Pflegepflichtversicherung nur mit Anwartschaft!

Die Bundespolizei Pflegepflichtversicherung sollte nur mit Anwartschaft auf eine PKV gewählt werden! Jedoch ist die Anwartschaft keine Pflicht, sollte es aber sinnvoller Weise vielmehr sein. Es gibt hierbei einen Unterschied von bei der Qualität der Anwartschaftsversicherung. Auf dem Markt gibt es die sog. 1-Euro-Anwartschaft. Ich nenne es flapsig die „Nepper, Schlepper und Baunerfänger-Anwartschaft“. Hier ködert man Sie als Kunden mit einem Billig-Angebot und verspricht Ihnen eine Anwartschaftsversicherung. Jedoch ist diese eher eine Option auf etwas, dass Sie heute noch nicht kennen. 

Im Kleingedruckten heißte es hier meist sinngemäß: Sie können ab Ende der Heilfürsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung in dann für den Verkauf offene beihilfekonforme Tarife wechseln. Was das für Ihren Schutz bei Ihrer Pension heißt: Das kann Ihnen heute keiner sagen!

Vielmehr sollten Sie als Polizeianwärter der Bundespolizei daher eine Anwartschaft wählen, die Ihnen bereits heute eine Leistung für die Zukunft zusagt. Das das könnte am Beispiel der Bundespolizei ggf. so aussehen:

  • Muss der Bund kosten sparen würde er bspw. an die Streichung der Wahlleistung im Krankenhaus gehen.

Haben Sie eine 1-Euro-Anwartschaft entschieden, haben Sie bei Eintritt in die Pension somit kein Anspruch auf Wahlleistung. Bei einer guten Anwartschaft sichern Sie sich jedoch für die Zukunft auch diese Leistung. Durch eine solche können Sie bei Wegfall einer Leistung aus der Beihilfe meist Ihren PKV-Schutz erweitern!

Bundespolizei Krankenversicherung kleine oder große Anwartschaft

Die Frage ob bei der Bundespolizei Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft gewählt werden soll stellt sich sofort für Polizeianwärter der Bundespolizei. Die Form der Anwartschaft gilt  je nach dem Zweck für den sie gedacht ist. In der Zeit der Ausbildung ist in der Regel die kleine Anwartschaft eine gute Wahl. Diese gilt als Eintritt in die später benötigten Beihilfe-Tarife. Ab dem Abschluss der Ausbildung sollten Sie meist eine große Anwartschaft wählen.

Mittels der großen Anwartschaft wird der Anker für das Alter gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt somit die Sammlung und das Sparen von Rückstellungen für das Alter. Neben der Pflegeversicherung ist somit dringend zu einer Anwartschaft zu raten.

Häufiger Fehler: Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass in Ihrer Mitgliedschaft zur Gewerkschaft bereits eine Anwartschaft enthalten ist. Hier fehlen häufig der sehr wichtige Tarif zur Beihilfe-Ergänzung!

Wenn Sie sich als Polizeianwärter oder als Polizeibeamter erstmals mit dem Thema Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft beschäftigen, empfehle ich Ihnen folgenden Forenbeitrag:

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BUNDESPOLIZEI PKV
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