Krankenversicherung Polizei Sachsen-Anhalt
Als Polizeianwärter haben Sie während Ihrer Ausbildung bei der Polizei Sachsen-Anhalt und später auch als Polizeibeamter in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf Heilfürsorge bis zu Ihrer Pensionierung. Während Ihrer Dienstzeit bei der Polizei benötigen Sie neben der Pflegepflichtversicherung dringend eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung, um bei Ihrer Pensionierung einen beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz zu erhalten.
Doch auch während der Dienstzeit bei der Polizei Sachsen haben Sie Lücken im Versicherungsschutz der Heilfürsorge Sachsen-Anhalt. Die mit diesen Lücken verbundenen – teilweise empfindlichen – Eigenbeteiligungen können Sie mit einer aktiven Krankenzusatzversicherung (z. B. für Zahnersatz) abschwächen.
Die Frage nach der Wahl einer kleinen oder großen Anwartschaft stellt sich zwangsläufig für Sie und zudem sollten Sie wissen, dass es auch weitere Unterschiede bei einer Anwartschaft gibt. So sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass sich in Ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft bereits eine Anwartschaft enthalten ist. Hier fehlen häufig die leistungsstarken und wichtigen Beihilfeergänzungstarife!
Eine Besonderheit gibt es noch für Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt: Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit die Heilfürsorge abzulehnen und stattdessen einen Beihilfeanspruch zu wählen. Sofern Sie sich für den Beihilfeanspruch entscheiden, benötigen Sie ab diesem Zeitpunkt eine aktive beihilfekonforme Private Krankenversicherung.
Wenn Sie sich als Polizeianwärter oder als Polizeibeamter erstmals richtig mit dem Thema Anwartschaftsversicherung und Beihilfeanspruch beschäftigen sollten, empfehle ich Ihnen den passenden Forenbeitrag:
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