Private Krankenversicherung für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge

Sie sind Soldat (Berufs- oder Zeitsoldat); Richter; Polizeibeamter oder Feuerwehrbeamter?

Dann sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet neben Ihrer Heilfürsorge eine aktive Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese kann im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Krankenvollversicherung mit beantragt werden. Berücksichtigungsfähige Angehörige haben unter gewissen Voraussetzungen einen aktiven Beihilfeanspruch. Weitere Informationen zur Anwartschaftsversicherung und den Unterschied von kleiner und großer Anwartschaft finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.

PKV für Heilfürsorgeberechtigte

Sie gehören zu einer der oben genannten Berufsgruppen, haben aber keinen Anspruch auf Heilfürsorge, stattdessen aber einen Beihilfeanspruch? Das liegt das an einer der vielen Besonderheiten der einzelnen Bundes- bzw. Landesvorschriften. Zu der richtigen Beihilfeabsicherung gelangen Sie dennoch problemlos als Beamtenanwärter: Hier! Oder als Beamter: Hier! Mit einem Anspruch auf Heilfürsorge sind Sie auf der aktuellen Seite richtig!

Warum eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung (PKV) abschließen obwohl ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht?

Nach Ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Sie anstatt Heilfürsorge einen Beihilfeanspruch, dieser beträgt in den meisten Fällen zwischen 50% – 70%. Der Rest muss durch eine anderweitige Krankenversicherung abgedeckt werden um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hier tritt nun die Anwartschaftsversicherung ein, diese ermöglicht die Aktivierung Ihrer versicherten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Anwartschaftsversicherung und die Unterschiede von kleiner und großer Anwartschaft

Um die Unterschiede von der kleinen und großen Anwartschaft zu verstehen, sollten man sich zunächst über die Eigenschaft einer Anwartschaft im Klaren sein.

Unter Anwartschaft versteht man vereinfacht gesagt eine Option mit der man sich später einen aktiven Versicherungsschutz sichert.

Wichtig hierbei ist der Aspekt, dass man sich bei einer Anwartschaftsversicherung grundsätzlich seinen Gesundheitszustand bei der Antragstellung sichert. Das bedeutet, dass bei einer fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Sie wissen bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. auch erst bei Pensionierung einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, dann sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft absichern.

Die große Anwartschaftsversicherung sichert neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen.

Einfach gesprochen: Sie steigen im Hohen Alter so ein, als wären Sie die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen. Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Unterschiede von kleiner und großer Anwartschaft

  • Kleine Anwartschaft: Bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.

    Vorteile: Keine neue Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft

    Nachteil: Ein hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

  • Große Anwartschaft: Bei der Aktivierung erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.

    Vorteile: Keine neue Gesundheitsprüfung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung

    Nachteil: Hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Private Ergänzung zur Heilfürsorge

Die in Anwartschaft geführte Private Krankenversicherung (PKV) kann sinnvoll durch eine aktive Zusatzversicherung z. B. für hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlung ergänzt werden. Hierdurch können Sie die Lücken in der Leistung der Heilfürsorge auffangen.

Das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV ab Dienstende

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Die Beihilfe leistet nur für beihilfefähige Aufwendungen, dadurch können Ihnen empfindliche Eigenbeteiligungen entsstehen! Lösung: Leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife der PKV mit bei der Wahl der Anwartschaftsversicherung berücksichtigen!
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Die PKV mit übernimmt 30 % der beihilfefähigen Aufwendungen und durch leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife weitere Lücken der Beihilfe schließen oder reduzieren. Diese sollten bei der Beantragung der Anwartschaft nicht fehlen!

PKV, Heilfürsorge und Beihilfe – hier ist Spezialwissen gefragt!

Da die Beihilfe ab Dienstzeitende nicht 100% der Gesundheitskosten trägt, entsteht eine Versicherungslücke die in der Privaten Krankenversicherung durch spezielle Beihilfetarife ergänzt wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der verschiedenen Beihilfevorschriften (Bund /Land) und bieten Ihnen hierzu die dazu passenden Tarifbausteine an. Das Zusammenspiel von Ihrem späteren Beihilfeanspruch und den von uns angebotenen Beihilfeergänzungstarifen ergibt für Sie ab Dienstzeitende einen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz während Ihres Heilfürsorgeanspruchs kann durch eine aktive Zahnzusatzversicherung, statinonäre Zusatzversicherung, Heilpraktikerleistungen sowie durch ein Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegetagegeld ergänzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Beitragsentlastungs-Baustein für eine garantierte Beitragsreduzierung zu dem von Ihnen gewählten (Penisons-)Alter abzusichern.

Wichtige Tipps für die Wahl Ihrer PKV als Heilfürsorgeberechtigter

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