PKV für Beamte – Beihilfeversicherung

Sie sind Beamter und wünschen Informationen zur PKV für Beamte oder sind Angehöriger?

Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe vom Bund oder dem Bundesland in dem Sie wohnen. Der Beihilfeanspruch kann je nach Regel der gültigen Beihilfe variieren. Er beträgt in den meisten Fällen für eine ledige Person ohne Kinder 50% für den ambulaten Bereich und 50% für den stationären Bereich. Einige Vorschriften der Beihilfe sehen sogar 50% für stationäre Wahlleistungen wie z. B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor.

PKV für Beamte

Zusammenspiel von Beihilfe und PKV für Beamte

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Die Beihilfe leistet nur für beihilfefähige Aufwendungen, dadurch können Ihnen empfindliche Eigenbeteiligungen entsstehen! Lösung: Leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife der PKV!
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Die PKV mit übernimmt 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen und kann durch leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife weitere Lücken der Beihilfe schließen oder reduzieren!

PKV und Beihilfe – hier ist Spezialwissen gefragt!

Da die Beihilfe nicht 100% der Gesundheitskosten trägt, entsteht eine Versicherungslücke die in der Privaten Krankenversicherung durch entsprechende Beihilfetarife sinnvoll ergänzt wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der verschiedenen Beihilfevorschriften (Bund /Land) und bieten Ihnen hierzu die dazu passenden Tarifbausteine an. Das Zusammenspiel von Ihrem Beihilfeanspruch und den von uns angebotenen Beihilfeergänzungstarifen ergibt für Sie einen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz.

Sinnvoll ergänzt werden kann der Versicherungsschutz durch ein Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegetagegeld oder durch einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarif zur Absenkung des Beitrags im Pensionsalter.

Wichtige Tipps für die Wahl der Beamten PKV

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Angebot PKV für Beamte
Wünsche zur Tarifauswahl
Stationäre Unterbringung und Behandlung
Angaben zur Vorversicherung
Wer soll versichert werden?
Wunsch-AnredeIch möchte künftig mit "Du" (meinem Vornamen) oder mit "Sie" (meinem Nachnamen) angesprochen werden!
BeihilferverordnungBitte die zutreffende Beihilfeverordnung auswählen
Hessen: Werden 18,90 € für stationäre Wahlleistungen bezahlt?
Baden-Württemberg: Werden 22 € für stationäre Wahlleistungen bezahlt?
Rheinland-Pfalz: Werden 26 € für stationäre Wahlleistungen bezahlt?
DienstunfähigkeitsversicherungWerden zusätzlich Informationen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung gewünscht?
Erstinformation über den Versicherungsvermittler:
Einwilligung zum Datenschutz:
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