Die Beitragsanpassung in der PKV
Durch eine Beitragsanpassung in der PKV versuchen Versicherer den Beitrag für die zugesicherten Leistungen an dem Kostenniveau anzugleichen. Der medizinische Fortschritt bringt zwangsläufig auch höhere Kosten mit sich. Von diesem Fortschritt profitieren wir alle, dennoch hat dieser auch seinen Preis.
Reichen daher die Mittel der Beitragseinnahmen nicht mehr aus um die tariflich garantierten Leistungen zu erstatten, wird eine Beitragserhöhung vorgenommen. Die Beitragerhöhung wird somit nicht willkürlich vorgenommen. Vielmehr wird diese von einem Aktuar geprüft und genehmigt. Wirtschaftet die PKV gut, legt es grundsätzlich einiges an Rückstellungen für Beitragsanpassungen zurück. Mit Hilfe dieser Rückstellungen werden notwendige Beitragsanpassungen oftmals abgeschwächt.
Die Ursachen
Der medizinische Fortschritt und die dadurch steigenden Kosten ist eine der Ursachen. Das Mittel der Beitragsanpassung ist die einzige Möglichkeit den Beitrag zu erhöhen.
Bei einer Beitragsanpassung haben die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine wirksame Kündigung in der Privaten Krankenversicherung setzt jedoch eine Folgeversicherung voraus. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Beiträgen.
Die Beitragsanpassung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Anders als in der PKV ist ein der BU eine Beitragsanpassung meist mit Abweichungen in der Kalkulation der Beiträge begründet. Die am häufigsten in der BU gewählt Verwendung der Überschüsse ist die Beitragsverrechung. Mittels dieser wird der Beitrag (Brutto) bereits zu Beginn der Versicherung gesenkt. Dabei kalkuliert der BU-Versicherer die zu erwartenden Überschüsse in der Zukunft und bietet einen günstigeren Nettobeitrag an. Ein Merkmal für eine großzügige Kalkulation ist demnach eine große Differenz von Netto und Brutto-Beitrag. Eine BU können Sie monatlich kündigen, dieser Schritt will jedoch gut überlegt sein.