Personen mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge
Sie sind Berufs- oder Zeitsoldat; aktiver Vollzugsbeamter; Polzeibeamter oder Feuerwehrmann?
Dann sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet neben Ihrer Freien Heilfürsorge eine aktive Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese kann im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Krankenvollversicherung beantragt werden. Berücksichtigungsfähige Angehörige haben außerdem einen Beihilfeanspruch.
Warum eine Anwartschaftsversicherung für die Krankenversicherung abschließen obwohl Anspruch auf Freie Heilfürsorge besteht?
Nach Ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Sie anstatt Freie Heilfürsorge einen Beihilfeanspruch, dieser beträgt in den meisten Fällen zwischen 50% - 70%. Der Rest muss durch eine anderweitige Krankenversicherung abgedeckt werden um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Hier tritt nun die Anwartschaftsversicherung ein, diese ermöglicht die Aktivierung Ihrer versicherten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung!
Sinnvoll ergänzt werden kann der in Anwartschaft geführte Krankenversicherungsschutz durch eine aktive Zusatzversicherung wie z. B. Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegetagegeld.
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