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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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1

Sonntag, 13. September 2009, 18:11

Unterschied zwischen kleiner und großer Antwartschaft

Um den Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft zu verstehen, sollte man sich zunächst über die Eigenschaft einer Anwartschaft im Klaren sein.

Die Anwartschaft bedeutet wie der Name bereits sagt, dass man sich eine Anwartschaft auf einen späteren aktiven Versicherungsschutz sichert.

Wichtig hierbei ist der Aspekt, dass man sich bei einer Anwartschaftsversicherung grundsätzlich den Gesundheitszustand bei Antragstellung sichert. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Wissen Sie bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. auch erst bei Pensionierung einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, so sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft abschließen.

Die große Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen.

Einfach gesprochen: Sie steigen im Hohen Alter so ein, als wären Sie die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen. Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:

kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Die kleine und die große Anwartschaftsversicherung haben zudem noch einen weiteren Vorteil für die Zukunft:
Bei der Geburt eines Kindes hat dieses automatisch einen aktiven 80 % Beihilfeanspruch, die restlichen 20 % können im Rahmen der Kindernachversicherung privat abgesichert werden. Diese Regelung gilt jedoch nur, falls Sie eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung abgesichert haben. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Kindernachversicherung erhalten Sie hier: PKV Kindermitversicherung - Kinderalleinversicherung - Kindernachversicherung

Polizeianwärter / Polizeibeamte:
Grundsätzlich ist z. B. Polizisten nur zu einer großen Anwartschaft zu raten, da mit Pensionierung NICHT das hohe Eintrittsalter bei der Beitragsermittlung zu Grunde gelegt wird.
Hier hätte man mit einer kleinen Anwartschaft jahrelang an der falschen Stelle gespart. :!:

Leider läuft die Beratung für Personen mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge oftmals nicht über den späteren Bedarf, sondern über den jetzt günstigen Beitrag.
Doch wen möchten Sie in 30 Jahren dafür haftbar machen... Ein seriöser Berater wird demnach immer offen mit dieser Thematik umgehen. Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist höchstens für die Dauer der Ausbildung (z. B. in der Ausbildung zum Polizeibeamten) sinnvoll, diese kleine Anwartschaft sollte jedoch nach dem Ausbildungsende - sofern kein aktiver Beihilfeanspruch besteht - bis zur Pensionierung auf eine große Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Für Einsteiger in den Polizeidienst als gut gemeinten Tipp! :!:

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten...

Ein weiteres Spezial: Für Berufssoldaten der Bundeswehr / Soldaten auf Zeit (SaZ) bzw. Zeitsoldaten und Soldatinnen finden Sie hier alles wissenswerte über die kleine oder große Anwartschaftsversicherung neben der Pflegepflichtversicherung.

Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie ab sofort unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere wichtige Hinweise und Informationen zu Ihrem Heilfürsorgeanspruch und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie auf unserer Homepage im Spezial für Heilfürsorge!


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Ein Spezial für Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) zur PKV und Pflegeversicherungwurde auf Versicherungsantrag24.de eingepflegt!

Danke für über 100.000 Lesungen und viele Anfragen zum Thema kleine oder große Anwartschaftsversicherung!

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Natürlich erhalten Sie neben der für Sie wichtigen Pflegepflichtversicherung und einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung auch die für Sie notwendigen Beihilfeergänzungstarife um die Beihilfelücken in Ihrem Bundesland / dem Bund sinnvoll schließen zu können.

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Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Interesse und Ihr Vertrauen!

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
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2

Dienstag, 27. November 2012, 01:50

Große Anwartschaft

Sehr geehrter Herr Wittmann,

ich wende mich an Sie, da ich mehrere Fragen bezüglich
der großen Anwartschaft und einer Altersvorsorge habe.

Zuerst ein paar Informationen zu meiner Person: ich bin
ein seit dem 01.03.2012 ausgelernter Polizeimeister, verfüge über eine kleine
Anwartschaft bei der Debeka, bin 26 Jahre alt (geb. am 05.07.1986) und erwarte
in ca. 1,5 Jahren meine Lebenszeitverbeamtung.

Im September 2009 schloss ich eine kleine Anwartschaft
mit Pflegepflichtversicherung bei der Debeka ab (welche meinen
Gesundheitszustand festhält).

Seitdem ich im März dieses Jahres meine Ausbildung
abgeschlossen hatte, dachte ich über den Abschluss einer großen Anwartschaft
nach, welche durch monatl. Altersrückstellungen den Beitragssatz für meine
private Krankenversicherung mindern soll.

Als ich mit diesem Interesse (Abschluss einer gr.
Anwartschaft) zur Debeka ging, wurde mir gesagt, das die große Anwartschaft
nicht mehr von diesem Unternehmen angeboten wird, und das es sich für den
Kunden auch schon lang nicht mehr lohnt.

BEGRÜNDUNG: man zahle bis zur Pension eine riesige Summe
monatl. (z.B. ca. 40 Jahre jeden Monat 75€), und zum Beginn der Pension auf die
private Krankenversicherung nur eine sehr geringe Beitragsreduzierung zu
erhalten (z.B. nur eine monatl. Ersparnis von ca. 30€ oder 40€).

Anstelle einer großen Anwartschaft bot man mir eine
Riesterrente an, welche die hohen Kosten der späteren privaten
Krankenversicherung aufwiegen soll.

Nun meine Fragen an Sie:

„Sind Sie auch der Meinung, dass sich eine große
Anwartschaft nicht mehr lohnt oder halten Sie das Angebot des Versicherers für
unseriös?“

„Ist eine Riesterrente zum Ausgleich der hohen Kosten
einer privaten Krankenversicherung geeignet?“ (Und ist dann auch eine weitere
Altersvorsorge wie z.B. eine Privat-Rente zur Aufstockung der Pension zu
empfehlen?)

„Gibt es eine Agentur bei der Sie den Abschluss einer Großen
Anwartschaft empfehlen würden?“

„Mit welcher Minderung der privaten Krankenversicherung
kann man durch eine monatl. Altersrückstellung grob rechnene?“ (evtl. aktuelle
Daten von Pensionären, die in die große Anwartschaft eingezahlt haben)

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir bei
meinem Anliegen weiterhelfen könnten. Für eine schnelle Beantwortung wäre ich
Ihnen sehr verbunden, da ich mich in den nächsten Tagen entscheiden möchte
(Unisex-Termin).

Mit freundlichen Grüßen

Marcus

Mike Wittmann

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3

Mittwoch, 28. November 2012, 10:05

Guten Morgen DAIZ,

wie Sie meinem ersten Beitrag entnehmen können bin ich ein FÜR-Sprecher der großen Anwartschaft aus den bereits genannten Gründen.

Das die Debeka keine große Anwartschaft anbieten soll, ist mir persönlich bisher nicht bekannt. Machen Sie sich doch einfach mal den Spaß und setzen Sie einen Zweizeiler direkt an die Debeka-Hauptverwaltung auf mit folgendem Inhalt "Hiermit bitte ich um Änderung meiner kleinen Anwartschaftsversicherung in eine große Anwartschaftsversicherung", Datum, Otto fertig ;)

Ich möchte fast wetten, dass Sie direkt von der Debeka (nicht von einem Außendienstverteter) eine entsprechend positive Bestätigung erhalten werden. Sie haben natürlich immer noch ein Widerrufsrecht, sofern Sie es sich doch anders mit dem Wechsel in eine große Anwartschaftsversicherung entscheiden.

Den Vorschlag statt einer großen Anwartschaft eine Riesterrente abzuschließen kann man von zwei Seiten betrachten:

1. Ja, es ist eine Möglichkeit der Beitragsreduzierung im Alter - jedoch ist Stand heute der Garantiezins in der Rentenversicherung geringer als in der Privaten Krankenversicherung, also eher eine Milchmännchen-Rechnung. Alternativ besser wäre eine zusätzliche Beitragsreduzierungskomponente für das Alter, auch bei dieser profitieren Sie von dem besseren Garantiezins der Privaten Krankenversicherung.

2. Natürlich möchte jeder gerne etwas verdienen, raten Sie selbst mal wofür es mehr Geld gibt: Einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag aufzustocken oder einen neuen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen :whistling:

Ich denke grade der 2. Punkt sollte Ihnen die Augen öffnen.

Gerne kann ich Ihnen einen Alternativvorschlag machen, bitte nehmen Sie sich hierzu 2 - 3 Minuten Zeit und füllen den Angebotsanforderungsbogen auf Versicherungsantrag24.de aus.

Fairer Weise gebe ich jedoch zu bedenken, dass der Wechsel von einer kleinen in eine große Anwartschaftsversicherung bei der Debeka ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann. Wenn also Erkrankungen bestehen, wäre es sinnvoller den Zweizeiler zur Debeka aufzusetzen.

Bei der Debeka sichern Sie sich durch eine Anwartschaftsversicherung jedoch nicht den Verbleib in der Bisex-Welt, da die Anwartschaft der Debeka nicht auf tarifbezogen ist. Hier wissen Sie am Anfang noch nicht für was Sie später einmal eine Anwartschaft haben (Leistungsumfang ist hier unbekannt).

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste Hilfestellung gegeben zu haben.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
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4

Dienstag, 18. Dezember 2012, 00:58

lieber herr wittmann,

sie können sich gar nicht vorstellen, wie froh ich bin auf diese seite gestoßen zu sein. ich bin langsam wirklich am verzweifeln in diesem versicherungsdschungel! kennt sich ja keiner mehr aus.

meine situation stellt sich wie folgend dar:
ich bin 19 jahre alt, weiblich und werde zum 1.1.13 beim bund als saz17 anfangen. ich strebe an als berufssoldat übernommen zu werden, wobei sich das ja auch wieder ändern kann. falls das nicht klappen sollte, bin ich mir unschlüssig, ob man sich als (selbstständige) zahnärztin nach der dienstzeit dann privat oder gesetzlich versichern sollte.
jetzt wurde mir von einer beraterin empfohlen, noch vor dem 20.12 eine große anwartschaftsversicherung abzuschließen (wegen unisex-tarifänderungen) mit allem klimmbimm (chefarzt, einbettzimmer) bei der dbv für rund hundert euro.

meine fragen sind nun: rentiert sich da jetzt schon eine große oder reicht mir vorerst auch die kleine anwartschaft, die man dann später in die große umwandelt. zu welchem zeitpunkt sollte dies dann stattfinden? von versicherungen wie continentale und huk coburg wurde mir abgeraten, da diese keine so guten konditionen anbieten würden, vertreten sie da die gleiche meinung? und hundert euro erscheint mir wirklich sehr viel, denn oft lese ich von kleine anwartschaften für 10 bis 20 euro. auch komisch finde ich, dass alle privaten versicherungen für männer günstigere beiträge verlangen (was mir im falle von unisex als frau doch einen vorteil bringen sollte oder nicht?) so zumindest meine recherche. deshalb wäre ein abschluss im neuen jahr doch sinnvoller.

vielen vielen dank schon einmal im voraus
und liebe grüße

lisa

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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5

Dienstag, 18. Dezember 2012, 20:09

Hallo Lisa,

zunächst einmal vielen Dank für Ihr positives Feedback :thumbup:

Zu Ihrer Situation:

Es ist richtig, dass es sinnvoll wäre bis zum 20.12. eine große Anwartschaftsversicherung abzuschließen um sich die "Bisex"-Konditionen zu sichern.

Falls das zeitlich nicht mehr funktioniert sind Frauenbeiträge per Unisex aber dennoch attraktiv (teilweise günstiger / teilweise teurer als heute aufgrund Neukalkulation der Versicherer).

Wie Sie es schildern werden Sie in jedem Fall auch nach der Berufssoldat-Tätigkeit privat versichert bleiben können (auch als selbstständige Zahnärztin bzw. auch im Studiengang hierzu).

Für den Fall empfehle ich Ihnen tatsächlich eine Anwartschaftsversicherung, am besten eine große. Bezüglich der Beitragshöhe von kleiner und großer Anwartschaft lässt sich sagen, dass Sie den Rahmen in etwa beschrieben haben in dem sich die Beitragshöhe je nach Alter bewegt.

Allerdings bin ich persönlich kein Freund davon "DIE" Anwartschaftsversicherung zu benennen. Eine Anwartschaftsversicherung ist wie der Name schon sagt eine Anwartschaft auf eine spätere Versicherung. Ebenfalls wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungslücken im Schutz der Freien Heilfürsorge vorhanden. Hier ist es sinnvoll je nach Bedarf einzelne Bausteine wie hochwertigen Zahnersatz oder Leistungen für Sehhilfen abzusichern.

Aus diesem Grund werden auf Versicherungsantrag24.de auch individuelle Tarifwünsche bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Lange Rede kurzer Sinn :!: ALLGEMEIN: Wenn es feststeht, dass Sie in der Zukunft den Privatversichertenstatus behalten können -> große Anwartschaft! Wenn Sie sich unschlüssig sind, nicht ggf. doch im Anschluss eine versicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben -> kleine Anwartschaft. :!: In Ihrem Fall: kommt es Ihnen zu Gute, dass Sie noch sehr jung sind, von daher reißt Ihnen die spätere Entscheidung die kleine gegen die große Anwartschaft zu wechseln beitragstechnisch nicht den Boden unter den Füßen weg! :!:

Der Wechsel von kleiner in große Anwartschaft sollte dann spätestens mit Entscheidung für eine langfristige Tätigkeit bei der Bundeswehr vorgenommen werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie das Forum auch zukünftig benutzen würden und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
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Miepiii

unregistriert

6

Dienstag, 18. Dezember 2012, 23:08

ihre antwort fand ich jetzt wirklich sehr hilfreich! vielen dank dafür. hab am freitag auch wieder einen termin bei der beraterin, bei dem ich die genannten zusätze (zahnersatz...) nochmal anspreche und werde mich dann wahrscheinlich je nach konditionen für die große entscheiden.

liebe grüße

lisa

Mike Wittmann

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7

Mittwoch, 9. April 2014, 21:09

Die zu beantwortenden Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Privaten Pflegepflichtversicherung und Privaten Krankenversicherung
im Rahmen einer kleinen oder großen Anwartschaft wurden im ersten Beitrag als besonderer Service für Sie als zukünftige(n) Kundin / Kunde von Versicherungsantrag24.de
veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann
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8

Dienstag, 2. Dezember 2014, 21:19

Versicherungsantrag24.de ist auch am Wochenende und am späteren Abend für Sie da!

Eine wichtige Information für alle Besucher des Forums sowie der Hauptseite von Versicherungsantrag24.de:

Aktuell erreichen Versicherungsantrag24.de vermehrt Anfragen von Berufseinsteigern mit einem zukünftigen/aktuellen Anspruch auf Beihilfe oder Freier Heilfürsorge (Soldaten, Polizisten, Feuerwehr).

Hierbei wird häufig die Frage gestellt, ob Versicherungsantrag24.de für Angebote oder Rückfragen nur in der Woche oder auch am Wochenende oder am späteren Abend Service bietet.

Versicherungsantrag24.de steht für Sie auch in den Abendstunden und am Wochenende für die Beantwortung Ihrer Fragen oder Erstellung von Angeboten für Sie bereit :!:

Persönliche Anmerkung hierzu:

Als Berufseinsteiger haben Sie häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Ihre Versicherungsfragen kümmern zu können, einige von Ihnen haben auch nur am Wochenende Zugriff auf Ihren Rechner. Dieser Umstand ist mir bekannt und ich freue mich Ihnen auch zu den Ihnen möglichen Zeiten Unterstützung in Fragen der Privaten Krankenversicherung bieten zu können. Zögern Sie also nicht Ihre Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Gerne erwarte ich Ihre unverbindliche Angebotsanfrage! (Kein Berufseinsteiger mehr?! Natürlich gilt dieser Service auch für Sie!)

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner in Fragen der Privaten Krankenversicherung
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9

Sonntag, 28. Dezember 2014, 19:19

Spezialforum für Polizeianwärter und Polizeibeamte

Spezieller Forenbereich für Polizeianwärter und Polizeibeamte!

Aktuell wurde damit begonnen einen Spezialbereich für Polizeianwärter und Polizeibeamte aufzubauen.

Im ersten Schritt finden Sie die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer während der Ausbildung zum Polizeidienstbeamten.

Natürlich können Sie in diesem Bereich als Polizeianwärter oder Polizeibeamter Ihre individuellen Fragen stellen.
Dieser Bereich kontinuierlich weiter ausgebaut!

Viel Spaß beim Stöbern im neuen Forenbereich:

Polizisten / Polizeianwärter / Bundespolizeibeamte / Bundespolizisten / Mitglieder bei der Gewerkschaft der Polizei - GdP


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Freitag, 16. Januar 2015, 20:33

Ein Beispiel für eine nicht optimale Absicherung durch eine kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Polizeianwärter oder Polizeibeamte kann zu einem unschönen Boomerang für Sie werden!

Ein Beispiel: Sie entscheiden sich ab der Ausbildung bei der Bundespolizei durchgängig für eine kleine Anwartschaftsversicherung. Nach der erfolgreichen Ausbildung und der Übernahme in den Dienst der Bundespolizei wird es versäumt die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaftsversicherung umzustellen. Nach 10 Jahren wechseln Sie als Bundespolizeibeamter Ihren Dienstherrn und beginnen ein Dienstverhältnis als Polizeibeamter des Landes Brandenburg.

Jetzt beginnt das Problem:

Im Bundesland Brandenburg hat der Polizeibeamte einen aktiven Beihilfeanspruch, somit muss die kleine Anwartschaft in Beihilfetarife aktiviert werden.
Bei der Beitragsberechnung gilt das aktuelle Eintrittsalter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht übrigens nicht.

Jetzt erfahren Sie, dass Ihre Dienstkollegen bei der Polizei in Brandenburg alle weniger für Ihre Private Krankenversicherung bezahlen.
Stimmt, denn nach der erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei in Brandenburg erhält man direkt einen aktiven Beihilfeanspruch uns sammelt somit automatisch Altersrückstellungen an.
Der in diesem Beispiel beschriebene Polizeibeamte wechselt jetzt von einer Absicherung ohne Altersrückstellungen in eine Absicherung mit Altersrückstellungen und bezahlt somit einen Mehrbeitrag im Verhältnis zu den Dienstkollegen.

Zum besseren Verständnis hier ein kurzes Beispiel welches Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung und somit zur Beitragsberechnung herangezogen wird:

- Ein Bundespolizist beginnt im Alter von 20 Jahren seine Polizeiausbildung und schließt dafür eine kleine Anwartschaft ab und aktiviert mit 30 Jahren
-> Eintrittsalter als 30-Jähriger.

- Ein Polizeianwärter aus Brandenburg absolviert erfolgreich mit 22 Jahren seine Polizeiausbildung und wird in den aktiven Polizeidienst des Landes Brandenburg (Beihilfe) übernommen.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

- Ein Beamter der Bundespolizei wechselt nach erfolgreich absolvierter Polizeiausbildung im Alter von 22 Jahren von einer kleinen in eine große Anwartschaft.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

Fazit:

Ich würde dieses nicht praxisferne Beispiel als Glück im Unglück bezeichnen.

Warum Unglück?
Hier hätte nach der erfolgreichen Polizei-Ausbildung ein Wechsel von kleiner in große Anwartschaft erfolgen müssen um spätere Unstimmigkeiten bei der Beitragshöhe zu vermeiden.

Warum Glück?
Weil hier durch einen ungeplanten Zufall - den Wechsel des Dienstherren in Verbindung mit einem aktiven Beihilfeanspruch - ein größeres Übel bei der Beitragsberechnung bei Pensionierung vereitelt wurde.

Tipp:

Seien Sie wachsam bei Ihrer Entscheidung für eine kleine Anwartschaftsversicherung, diese holt Sie spätestens bei der Pensionierung wieder ein.

Gerne können Sie sich hier auch ein unverbindliches Angebot für eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung anfordern.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
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Mittwoch, 4. Februar 2015, 18:10

Aktuelle Zahlen: Danke für über 127.000 ( ! ) Lesungen und viele Anfragen zum Thema kleine oder große Anwartschaftsversicherung!

Die Aktualität der Anwartschaftsfrage ist nicht von der Hand zu weisen, vielen Dank für Ihre individuellen Fragen zum Thema Anwartschaftsversicherung und Private Pflegepflichtversicherung.

Das Forum von www.Versicherungsantrag24.de ist dank Ihres Interesses eines der meist aufgerufenen Forum zu dem Thema kleine oder große Anwartschaftsversicherung / Start in die Beamtenlaufbahn / Polizeianwärter oder Feuerwehranwärter mit Freier Heilfürsorge. Daher möchte ich Ihnen noch einfacher ermöglichen die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft der Gesundheitsversorgung treffen zu können.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein spezieller Forenbereich für Zeitsoldaten (SaZ) und Berufssoldaten und Soldatinnen geschaffen. Sofern Sie zu dieser Personengruppe gehören, könnte Sie vielleicht dieser Beitrag interessieren:

Pflegeversicherung für Zeitsoldaten nur mit einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)!
Oder ergänzend mit Informationen bezgl. Schwangerschaft während Ihrer Zeit bei der Bundeswehr: Zeitsoldatin Krankenversicherung - Freie Heilfürsorge - Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung.

Schnell und unkompliziert zu Ihrem persönlichen Angebot:

Individuelle Vorschläge erhalten Sie jederzeit über das Angebotsformular in unserem Beitrag Nr. 14 weiter unten!

Alternativ nutzen Sie das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK

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Mehr Sicherheit für den PKV im Alter geht nicht: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarif über Versicherungsantrag24 berechnen zu lassen. Dieser reduziert im Pensionsalter zusätzlich und garantiert Ihrern PKV-Beitrag.

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Interesse und Ihr Vertrauen!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

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Donnerstag, 4. Februar 2016, 13:11

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung - Angebotsanforderung jetzt auch für eine Dienstunfähigkeitsversicherung möglich

Zusammen mit Ihrem Angebotswunsch für eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung können Sie sich jetzt auch über eine Dienstunfähigkeitsversicherung Informationen anfordern!

Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und auf der Suche nach einem Vergleich bzw. den Unterschieden von kleiner oder großer Anwartschaftsversicherung sind, so werden Sie in diesem Thema fündig. Einige von Ihnen entschließen sich in der Folge für eine unverbindliche Angebotsanforderung einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung mit Pflegeversicherung. Das für die Angebotsanforderung benötigte Angebotsformular für die Anwartschaftsversicherung wurde aktuell um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ergänzt.

Mit wenig Aufwand haben Sie somit im Rahmen der Angebotsanforderung einer Pflegeversicherung mit kleiner oder großer Antwartschaftsversicherung die Möglichkeit sich zusätzlich und unverbindlich über das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung informieren zu lassen. Dafür wählen Sie über ein Drop-Down-Menü einfach Ihren zusätzlichen Wunsch aus.

Sie erhalten hierdurch neben Ihrem Vorschlag für eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung auch Informationen (bei der Wahl "Ja") oder individuelle Vorschläge (bei der Wahl "Ja, mit einem Vorschlag") für eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Neben der "normalen" Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es auch spezielle Absicherungsmöglichkeiten z. B. durch eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung für den Polizeidienst oder eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeitsversicherung.

Zu den Angebotsformularen gelangen Sie hier:

- Beamte
- Beamtenanwärter
- Heilfürsorgeberechtigte
- Soldaten

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie kein Angebot für eine Anwartschaftsversicherung wünschen, so füllen Sie das Angebotsformular dennoch aus und schreiben unter "Ihre Wünsche / Mitteilungen" den Vermerk "Nur Dienstunfähigkeit gewünscht". Eine Ergänzung nur für die Dienstunfähigkeitsversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage vorgenommen.

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Interesse an den den Unterschieden von kleiner und großer Anwartschaftsversicherung!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Webmaster von Versicherungsantrag24 - Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler

Diese Themen stehen aktuell im Fokus:

-> Verlosung von 24 x 100 Euro im Jahr 2024!

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-> Tipps für die beste Polizei-Dienstunfähigkeitsversicherung



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Montag, 23. Januar 2017, 19:29

Service zur Umstellung von einer kleinen auf eine große Anwartschaft

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14

Samstag, 23. Mai 2020, 09:46

Aktualität zu den Infos zu den Unterschieden zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung

Du möchtest wissen, ob die Angaben in diesem Beitrag noch aktuell sind?

Auch in 2020 sind die o. g. Angaben zu den Unterschieden zwischen kleiner und großer Anwartschaft noch aktuell.

Von Zeit zu Zeit wird mir genau diese Frage gestellt, da dieses Thema in der Tat auch schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Es verhält sich mit der Anwartschaft und der Pflegepflichtversicherung jedoch fast so wie mit Wasser: Das ist heute, wie gestern und auch in 50 Jahren noch so. Ebenfalls verhält es sich mit den Unterschieden hierbei. Die bleiben wie auch der Unterschied zwischen Tag und Nacht ebenfalls gleich.

Solltest Du also jemanden suchen, der auf die Themen Pflegepflichtversicherung und der Anwartschaftsversicherung seit vielen Jahren spezialisiert ist, so darfst Du Dich gern an mich wenden. Für die Zwischenzeit empfehle ich auch meine Kundenbewertungen, die mich auch etwas stolz machen.

Viele Grüße

Mike Wittmann
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15

Montag, 14. September 2020, 13:09

Vielen Dank an dieser Stelle an Mike. Dein Beitrag hat mir direkt weitergeholfen. Allerdings hätte ich dennoch eine Frage: Gibt es ein Vergleichstool für Anwartschaftsversicherungen? Konkret würde mich interessieren ob Anwartschaftversicherungen wie sie z.b. von einer Krankenkasse angeboten werden, auch individuell vereinbart werden können.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hebo82« (21. September 2020, 10:29)


Mike Wittmann

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16

Montag, 14. September 2020, 13:36

Hallo Hebo82,

vielen Dank für Deine Nachfrage. Die Doppelung des Beitrags und die zusätzlich eingefügten Links habe ich dann mal entfernt..

Zurück zum Thema: Nein, ein Vergleichstool zur Anwartschaftsversicherung kann ich nicht anbieten. Hier gilt es auch die Besonderheiten zu beachten:

Handelt es sich um eine reine kleine oder große Anwartschaftsversicherung, die somit tarifbezogene Leistungen bietet. Falls ja, beinhaltet dieses Art der Anwartschaft nicht auch noch ein Optionsrecht innerhalb dieser Tarife zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber zu bestimmten Zeitpunkten in einen dann aktuellen Tarifumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln auch wenn der Schutz nur auf Anwartschaft läuft?

Oder handelt es sich um eine sogenannte Katze im Sack Anwartschaft, bzw. die oft beschriebene 1-Euro-Anwartschaft? In der wird ja alles was der Dienstherr mit den Jahren / Jahrzehnten streicht auch automatisch für den Beihilfe-Umfang der Zukunft gestrichen. Streicht der Dienstherr die stationären Wahlleistungen und man hat nur diese Pseudo-Anwartschaft (die vielmehr eine Option auf irgendetwas beihilfekonformes ist) versichert, so hat man dann einfach mal am falschen Ende gespart.

Das Thema Anwartschaftsversicherung - egal ob kleine oder große - begleitet mich schon sehr lange. Aus diesem Grund ist es wichtig sich als junger Mensch nicht auf Bauernfänger-Angebote einzulassen, sondern seinen Schutz individuell und nach dem persönlichen Bedarf ermitteln zu lassen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nein, ein Vergleichstool zur Anwartschaft gibt es nicht.

Viele Grüße

Mike Wittmann
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17

Donnerstag, 5. August 2021, 10:37

Anwartschaft für neugeborenes Kind bei Verbleib in der gesetzlichen Familienversicherung

Sehr geehrter Herr Wittmann,

bezüglich der Anwartschaft und Neugeborenen hat sich eine Fragestellung ergeben, die man mir nicht so beantworten konnte. Vielleicht können Sie hier uns weiterhelfen?

Es geht darum, dass ein Elternteil in der Privaten Krankenversicherung versichert ist und das andere in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund der günstigeren Beitragskonstellation durch die Familienversicherung einerseits und der nicht unwahrscheinlichen Möglichkeit das Kind Privat zu versichern, steht daher die Überlegung im Raum, dass für das Neugeborene Kind nach der Geburt innert von zwei Monaten eine Anwartversicherung abgeschlossen wird.

Im konkreten Fall ist das privat versicherte Elternteil in einem beihilfekonformen Tarif versichert und das andere Elternteil (noch) in der gesetzlichen Familienversicherung und verfügt aber auch über eine Risikoanwartschaft um bei voraussichtlichem überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in den nächsten 3-5 Jahren die private Versicherung wieder aufnehmen zu können.

Die Überlegungen das Kind vorerst in der gesetzlichen Familienversicherung zu belassen hatten zwei Grundgedanken, zum einen spart man sich den monatlichen Beitrag und zum anderen erhält das gesetzlich Versicherte Elternteil „Kinderkrankengeld“ für die Pflege der Kinder, was ja bei der sofortigen privaten Versicherung des Kindes wegfallen würde. Die Anwartschaft für das Kind würde natürlich beim Elternteil mit dem beihilfekonformen Tarif stattfinden, da hier es durch die 80% Beihilfe erheblich günstiger wäre.

Hier scheint es aber so zu sein, dass bei Kindern nur die „kleine Anwartschaftsversicherung“ abgeschlossen werden kann und die „große Anwartschaftsversicherung“ erst ab einem Alter von 18?

Daher würden wir Sie gerne Fragen, ob zum einen die von uns hier angedachte Vorgehensweise so einen sinnvollen Weg darstellt und ob man die große Anwartschaft tatsächlich nur ab einem bestimmten Alter abschließen kann?

Mike Wittmann

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Mittwoch, 22. September 2021, 20:27

Mehr Optionen als mögliche Lösung

Hallo und vielen Dank für die Frage.

Eine Anwartschaftsversicherung ist in dem Fall nicht möglich.

Hintergrund:

Eine Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur für einen Anwartschafts-"Grund" versichert. In der beschriebenen Situation ist der Grund ja bereits mit der Geburt eingetreten. Genauer gesagt besteht ja bereits ein Beihilfeanspruch von 80 % über eines der Elternteile. Daher fehlt für eine Anwartschaftsversicherung die Grundlage.

Genauer gesagt: Der Wunsch Beiträge zu "sparen" wird nicht von der PKV als Anwartschaftsgrund anerkannt.

Keine Antwort mit "nein" ohne großes ABER. Es ist durchaus möglich noch bis kurz vor der Geburt einen Optionstarif - allerdings so kurzfrist nur bei der Barmenia möglich - für ein versichertes Elternteil abzusichern. Das dann neugeborene Kind kann per Kindernachversicherung dann in diesen Optionstarif versichert werden. Mindestvertragslaufzeit für das Elternteil ist ein Jahr, allerdings eröffnet die rechtzeitige Absicherung vor der Geburt dann auch bspw. die Option auf ein Pflegetagegeld zu einem späteren Zeitpunkt für das nachversicherte Kind.

Bei Interesse helfe ich gern, einfach im HInblick dieses Thema eine E-Mail an info@versicherungsantrag24.de oder eines der diversen Kontaktformulare auf unserer Hauptseite www.Versicherungsantrag24.de nutzen.

Zum Thema noch "kurz vor knapp" die Kindernachversicherung sichern, gibt´s auch ein Spezial mit www.Babyjoker.de

PS: Eine große Anwartschaftsversicherung ist bei den meisten Versicherern erst ab dem Wechselzeitraum von Jugendlichen- in Erwachsenen-Beiträgen möglich. Hier meist ab dem 20. oder 21. Geburtstag. Eine große Anwartschaft macht in frühen Jahren auch keinen Sinn, da niemand weiß, wie der berufliche Weg der Kinder einmal aussehen wird und bei einer großen Anwartschaft ansonsten das Geld zum Fenster raus geworfen wäre - zumindest wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit begonnen werden würde.

Viele Grüße

Mike Wittmann
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