Hallo Ramsis1,
zunächst sollten Sie angeben aufgrund welches Sachverhaltes Ihnen der Versicherer gekündigt hat.
Dieses ist eigentlich nur bei einer Anzeigepflichtverletzung möglich und dann kommt in den meisten Fällen nur ein Basistarif eines PKV Unternehmens Ihrer Wahl in Frage. Es darf nur nicht dem gekündigten Unternehmen entsprechen.
Natürlich steht es Ihnen frei zu prüfen, ob Sie nicht bei einem anderen Versicherungsunternehmen ggf. mit einem Risikozuschlag aufgenommen werden, das vermag ich aufgrund der fehlenden Informationen nicht zu sagen.
Wie bereits in einem anderen Beitrag von Ihnen erwähnt, erscheint mir Ihre Versicherungssituation (gekündigte Krankenversicherung aber die Frage ob die Versicherung für die Auslandsreise leistet) unklar..
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
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