Seit dem 01.01.2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, für sich und Ihre minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen.
Neu hierbei: Auch höherverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte unterliegen dieser Verpflichtung.
Jede Person die dieser Verpflichtung nicht nachkommt muss eine Geldstrafe bezahlen. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist verpflichtet für jeden Monat der Nichtversicherung diese Geldstrafe zusätzlich zum Beitrag einzuverlangen.
Für Beihilfeberechtigte und deren Angehörigen gilt die Verpflichtung für den nicht durch die Beihilfebemessungssatz abgedeckten Teil (z. B. 70 % Beihilfebemessungssatz -> Verpflichtung zur Versicherung in Höhe von 30 %).
Für Heilfürsorgeberechtigte gilt die Pflicht zur Versicherung nach derzeitigem Kenntnisstand erst nach Ablauf der Heilfürsorge. Deshalb ist nach wie vor eine Anwartschaftsversicherung unerlässlich, ansonsten ist ein hochwertiger Versicherungsschutz bei problematischem Gesundheitszustand ausgeschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Mike Wittmann