Wartezeiten in der privaten Krankenvollversicherung - PKV
In der privaten Krankenversicherung gibt es Wartezeiten:
- allgemeine Wartezeiten (3 Monate) grundsätzlich für alle Leistungen, Sie entfällt bei Unfällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ehepartner direkt nach Eheschließung
- besondere Wartezeiten (8 Monate) für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Service Tipp: bei den über Versicherungsantrag24.de angebotenen privaten Krankenvollversicherungstarifen wird auf die Wartezeiten verzichtet
Mit freundlichen Grüßen
Mike Wittmann