Der SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus erklärt

Da der SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus eine tarifliche Leistung der SIGNAL PKV für den Tarif EXKLUSIV-PLUS ist, wird in der Folge erklärt was hinter diesem Begriff steckt. Weiterhin wird erklärt wie Du den Verhaltensbonus erhalten kannst und in welcher Höhe dieser  von der SIGNAL Krankenversicherung gezahlt wird. Der SIGNAL Verhaltensbonus ist nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls im Tarif EXKLUSIV-PLUS enthaltenen Gesundheitsbonus.

SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus

Tarife mit SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus

Der SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus ist nur in dem Tarif der Privat-Serie und zwar im EXKLUSIV-PLUS enthalten.  Somit gilt diese Art von Bonus nicht für beihilfeberechtigte Personen.

Was ist der SIGNAL IDUNA Verhaltensbonus?

Der Verhaltensbonus der SIGNAL Krankenversicherung ist eine mögliche Zahlung an Kunden im Tarif EXKLUSIV-PLUS. Die SIGNAL Krankenversicherung erklärt es selbst mit der Beschreibung „Belohnung gesundheitsbewussten Verhaltens bei diesen Untersuchungen:

  • BMI (Body-Mass-Index).
  • Blutdruckwert.
  • Blutzuckerwert.
  • Cholesterinwert.
  • Zahnvorsorgeuntersuchung“.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Falls die Zahnvorsorge durchgeführt wurde reicht es aus, wenn von den vier Untersuchungen BMI, Bluckzucker, Blutdruck und Cholesterin drei im Normbereich liegen.Ohne die Vorsorge der Zähne müssen die Befunde von allen vier Untersuchungen im Normbereich liegen. Weiterhin müssen diese auch bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres bescheinigt werden.

Für Kinder bis zum 18. Geburtstag werden benötigt:

  • Altersentsprechende Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9 bzw. Vorsorge J1).
  • BMI im Normbereich.
  • Zahnvorsorge.

Was bedeutet Normbereich für den Verhaltensbonus?

Eine Auflistung was der Normbereich für den Verhaltensbonus im Hinblick auf den BMI bedeutet, erhälst Du auf Anforderung von der Signal Iduna. Alternativ erhalten Kunden die sich für eine Betreuung über uns entscheiden diese Infos schwarz auf weiß bequem per E-Mail.

Damit Du künftig nicht nur erfährst was der Normbereich für den Verhaltensbonus ist, sondern auch den jährlichen Cashback von 15 Euro von uns erhältst, sichere Dir in unserer Aktion weiter unten gern diese und weitere Vorteile!

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für den Verhaltensbonus?

  • EXKLUSIV-PLUS hat seit mindestens einem Monat im letzten Kalenderjahr bestanden.
  • Der Tarif besteht bis mindestens zum Zeitpunkt der Auszahlung ununterbrochen
  • Die Beiträge für den EXKLUSIV-PLUS wurden für das letzte Kalenderjahr bis mindestens zum Zeitpunkt der Auszahlung im aktuellen Jahr bezahlt.
  • Kein Ruhen der Versicherung (aufgrund von Beitragsrückständen oder Versicherung im Basistarif)
  • Es liegt keine Hilfebedürftigkeit gemäß des Zweiten oder Zwölften Buches des SGB vor.
  • Keine Beitragsbefreiung wegen Pflegebedürftigkeit.

Wie hoch ist der SIGNAL Verhaltensbonus?

Die Zahlung vom Verhaltensbonus der Privaten Krankenversicherung der SIGNAL beträgt im ersten Jahr der erfüllten Voraussetzungen 200 €, im zweiten 250 € und ab dem dritten Jahr 300 €.

Dabei muss beachtet werden, dass die vorgenannten Voraussetzungen ohne Ausnahme erfüllt sein müssen! Der SIGNAL Verhaltensbonus für Versicherte unter 20 Jahren oder die im Ausbildungstarif (R-EXKLUSIV-PLUS) versichert sind, halbiert sich.

Weiterhin wird der Signal Verhaltensbonus für im ersten Jahr anteilig gezahlt. Beginnt der Vertrag bspw. zum 01.07. so wird dieser im ersten Jahr zur Hälfte (für 6 Monate) gezahlt.

Wann wird der Verhaltensbonus gezahlt?

Der Verhaltensbonus wird nur auf Antrag durch den Versicherten unter Vorlage der erfüllten Voraussetzungen gezahlt.

Muss der Verhaltensbonus beantragt werden?

Ja, der Antrag ist spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres unter Vorlage der erfüllten Voraussetzungen bei der SIGNAL IDUNA zu stellen.

Wo erhalte ich den Antrag für den Verhaltensbonus ?

Den Antrag für den Verhaltensbonus erhältst Du auf Anforderung von der Signal Iduna. Falls Du Deinen Vertrag in unserer Betreuung hast, so erhältst Du den Antrag für den Verhaltsbonus auch von uns bequem per E-Mail. 

Damit Du künftig nicht nur den Antrag auf den Verhaltensbonus, sondern auch den jährlichen Cashback von 15 Euro von uns erhältst, sichere Dir in unserer Aktion weiter unten gern diese und weitere Vorteile!

Wird der Verhaltensbonus unabhänig von Gesundheitsbonus und Beitragsrückerstattung gezahlt?

Ja, der Verhaltensbonus ist komplett unabhänig von einer möglichen Beitragsrückerstattung oder der Zahlung des Gesundheitsbonus möglich.

Erfolgte z. B. ein Krankenhausaufenthalt wegen einer Blinddarmentzündung kann es sein, dass weder Beitragsrückerstattung noch Gesundheitsbonus für das Kalenderjahr gezahlt werden. Lagen jedoch die Werte der vorgenannten Untersuchungen im Normbereich und erfolgte eine Zahnvorsorge, kannst Du dennoch den Verhaltensbonus erhalten.

Muss der Verhaltensbonus mit dem Arbeitgeber geteilt werden?

Nein, ebenso wie die Beitragsrückerstattung und Gesundheitsbonus ist der Verhaltensbonus ganz allein für Dich bestimmt! Weitere Infos zur Senkung der Beitragsrückerstattung.

Gut informiert auch in Zukunft?

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