Signal Iduna – Beitragsfalle der Anwartschaft als Polizeibeamter?!
Zugegeben, es gibt Tage die laufen gut und es gibt Tage, an denen möchte man als Versicherungsmakler einfach schreien. Ganz einfach, weil Angestellte eines Versicherers das machen (müssen), was jemand im Haus vorgibt. Ob das sinnvoll ist oder eine Baustelle schafft, ist dann meist das Problem des Vermittlers. In meinem Fall als Versicherungsmakler im Auftrag meiner Kunden.
Das Thema Ausbildungsende bei der Polizei und Anwartschaft bei Signal Iduna ist zugegeben schon sehr speziell. Begleite ich angehende Polizeibeamte mittlerweile seit knapp 20 Jahren bei ihrem Weg zur Pflegepflichtversicherung mit Anwartschaft.
Falls bei Ausbildungsbeginn die Wahl auf eine Mitgliedschaft bei der GdP fällt, so ist dort bereits eine Teilanwartschaft während der Ausbildung enthalten. Warum diese nicht ausreicht, habe ich bereits an anderer Stelle in meinem Beitrag erklärt.
Dieser Beitrag war nicht geplant, eigentlich wollte ich mich in meinem nächsten Beitrag der neuen Zahnzusatzversicherung der Allianz widmen, welche ebenfalls für Polizeiangehörige mit Anspruch auf Heilfürsorge eine gute Lösung darstellt. Doch mich treibt ein Sachverhalt um, der mich einfach zum Schreien bringen kann.
Grund: Das Ausbildungsende von Polizeianwärtern und die Kurzsichtigkeit der Signal Iduna, die zudem eine große Gefahr für Polizeibeamte darstellt. Zumindest dann, wenn die Politik der Signal Iduna im Bereich der kleinen Anwartschaft nicht ändert.
Doch ich fange einfach mal ganz vorne an..
Heilfürsorge bis zur Pensionierung
Der Beitrag hier ist nur gültig, wenn Du nicht nur in der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge hast, sondern auch darüber hinaus in der Regel bis zum Ende Deiner aktiven Dienstzeit. Ab diesem Zeitpunkt brauchst Du dann anteilige Beihilfetarife, die sinnvoller Weise vorher in einer (großen) Anwartschaft geführt worden sind, um bereits frühzeitig für ein günstigen PKV-Beitrag im Alter zu sorgen.
In der Regel sichern sich Polizeianwärter neben Pflegepflichtversicherung und der GdP-Anwartschaft auch noch einen Baustein für die stationären Wahlleistungen. Dieser kann bspw. als aktiver Schutz oder aber auch als Schutz in Anwartschaft (je nach Dienstherr) geführt werden.
Die Signal Iduna führt hier aktuell zwei Tarifvarianten „Komfort-B-W+“ (Zweibettzimmer) und „Exklusiv-B-W“ (Einbettzimmer). Dieser Umstand ist relevant für das Problem, welches mich zum Verzweifeln und zum Schreien bei der Signal Iduna bringt.
Das sind jedoch nur Teil-Bausteine zu Deinem benötigten Schutz für später. Es fehlt der komplette ambulante und der komplette stationäre Regelleistungsbereich. Also die Teile, wenn Du später bei Anspruch auf Beihilfe „normal“ zum Arzt gehen möchtest (ambulant) oder Dich im Krankenhaus vorstellst (stationär).
Jetzt wird es tricky – auch für Signal Iduna
Sowohl in dem stationären Tarif Komfort-B-W+ als auch im Exklusiv-B-W ist folgende Option enthalten (Beispiel Exklusiv-B-W):
1 Ausübung der Option
Ist die versicherte Person gesetzlich krankenversichert und hat
den Tarif EXKLUSIV-B-W allein versichert als teilweise beihilfeberechtigter
(berücksichtigungsfähiger) Ehegatte oder Kind oder
ist sie heilfürsorgeberechtigt, so hat die versicherte Person bei
Entfall der Versicherungspflicht oder der Heilfürsorge das Recht,
ohne Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz bedarfsgerecht
um die Tarife EXKLUSIV-B und EXKLUSIV-B-E(1) oder EXKLUSIV-B-ES zu erweitern.
Wir halten also fest:
Die Option greift im Regelfall erst bei Entfall der Heilfürsorge und gibt Dir dann das Recht, die fehlenden Bausteine (ambulant + stationäre Regelleistungen) hinzu zu nehmen. Der heute 23-jährige soeben fertig gewordene ehemalige Polizeianwärter hat somit in etwa 40 Jahren die Option.
Genau hier kommt es zum Problem
Mit dem Ende der GdP-Rahmenanwartschaft hat ein Polizeianwärter zum erfolgreichen Ende seiner Ausbildung die Möglichkeit die Anwartschaft zu ergänzen. Bspw. in der Exklusiv-B-Variante (ambulant, stationäre Regelleistung) zusätzlich zum stationären Wahlleistungsbaustein als große Anwartschaft und zwar ohne Gesundheitsprüfung.
Jetzt kommt es aber durchaus vor, dass sich nicht jeder sofort für die große Anwartschaft – und somit die Sicherung des aktuellen Eintrittsalters für die Beitragsberechnung – entscheiden möchte.
Die am Markt übliche Alternative ist hier eine kleine Anwartschaft zu wählen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung die kleine in eine große Anwartschaft umstellen zu können. Somit keine exotische Lösung, nur „sicherer“ für all das was in 40 Jahren geschehen kann.
Signal Iduna – weißt Du was Du da tust?!
Als Versicherungsmakler fordere ich daher neben Angeboten zur (empfohlenen) großen Anwartschaft auch Angebote für eine kleine Anwartschaft an. Bis vor zwei, drei Jahren war das auch überhaupt kein Problem. Ich habe daher in meinem Bestand auch Kunden, die die komplette Exklusiv-B-Tarife als kleine Anwartschaft laufen haben, um diese dann zu einem späteren Zeitpunkt in eine große Anwartschaft umzustellen und somit mit einem Beitragsanker zu versehen.
Doch irgendjemand bei Signal Iduna hatte eine ganz clevere Idee. Genau genommen die Idee, dass man das bisher problemlos mögliche jetzt auf einmal ändern müsste. Schließlich besteht ja über den stationären Wahlleistungsbaustein die Möglichkeit die Tarife hinzu zu versichern, zumindest bei Wegfall der Heilfürsorge. Soweit richtig und fachlich korrekt. Doch wir reden über eine Option in ggf. erst in 40 (Beitrags-)Jahren.
Wie eine solche Antwort auf die Anforderung einer kleinen Anwartschaft zum Ausbildungsende – und somit der Auslöser zu diesem Blog-Beitrag aussieht – hier anhand eines Beispiels zu den Komfort-B-W-Tarifen:
„Über den aktiven Tarif …-B-W 100 besteht ein Optionsrecht, welches bei fristgerechter Meldung nach Wegfall der freien Heilfürsorge die Hinzuversicherung der weiteren Beihilfeergänzungstarife ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht. Eine kleine Anwartschaft für die Tarife Komfort-B+ und Komfort-BE1 ist daher nicht erforderlich.„
Und sie wissen nicht was sie (an-)tun
Als pfiffiger Versicherungsmakler habe ich die Signal Iduna zu dem Thema angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass meine Kunden dann jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt die fehlenden Tarife (ambulant / stationäre Regelleistung) als große Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung hinzuversichern könnten. Unter diesen Umständen würde ich meinen Kunden von einer kleinen Anwartschaft in diese Tarife abraten und diese einfach später hinzunehmen.
Wie schon vermutet kam hier seitens der Signal Iduna die Ablehnung zu meinem vorgeschlagenen Vorgehen, es nicht jederzeit möglich die fehlenden Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung dazu zu nehmen, sondern nur mit Gesundheitsprüfung.
Hier meine originale Fragestellung (PDC ist die Angebotssoftware der Signal Iduna):
Autsch – Volltreffer ins Schwarze
Die offizielle Antwort der Signal Iduna ist genau so ernüchternd, wie erwartet.
Hier zeigt sich, dass man ein Problem geschaffen hat, welches einem wohl als großer Anbieter für Lösungen für die Polizei irgendwie egal scheint.
Oder welches Fazit soll ich für meine Kunden aus so einer Problemschilderung und Lösungsfindung / Antwort des Versichers resümieren?!
Die Folgen können teuer werden
Leider bleiben nicht alle Polizeibeamte ihr gesamtes Dienstleben gesund. Doch irgendwann kommt es im Verlaufe der Zeit zu der Situation, dass man sich unter Dienstkollegen der Polizei austauscht. Spätestestens das ist dann der Zeitpunkt zu dem das Thema große Anwartschaft auf dann auf dem Wunschzettel steht.
Der Polizeibeamte der dann nur den stationären Baustein versichert hat, jedoch in der Zwischenzeit nicht mehr ganz so gesund ist kann ggf. die fehlenden Tarife dann vor Pensionsbeginn nur mit einer Gesundheitsprüfung und dann ggf. auch nur mit einem (unattraktiven) Zuschlag für das restliche Vertragsleben vereinbaren.
Ja besser noch: wenn die Gesundheitsgeschichte mittlerweile nicht mehr so rosig ist, kann die vorzeitige Hinzuversicherung und die damit verbundene große Anwartschaft auch zu einer Ablehnung führen.
Das heißt somit: der „kleine“ stationäre Baustein wird für beitragstechnisch für einen 23-Jährigen erhoben und die schweren Bausteine (ambulant und stationäre Regelleistungen und ggf. noch Beihilfeergänzungstarif) werden für einen Beamten mit Eintrittsalter 63 berechnet.
Das bedeutet dann ein lebenslangen unnötig hohen Beitrag, dank der Aussage der Signal Iduna: Die Anwartschaft auf die einzelenen Tarife braucht man nicht, weil die ja in der Option des stationären Wahlleistungsbaustein enthalten sind.
(vorläufiges) Fazit
Die Signal Iduna und ihre Mitarbeiter argumentieren für den Moment richtig, keine Frage.
Das ist aber für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge bis zur Pension zu kurzfristig gedacht.
Hier denkt die Signal Iduna also nur von heute bis morgen, was aber in durchaus 40 Jahren passieren kann, wer weiß das schon.
Nur eines ist in dieser Situation sicher: die Signal Iduna lässt diese Kunden – was die spätere Umstellungsmöglichkeit in eine große Anwartschaft anbelangt – mitunter im Regen stehen. Zumindest setzt sie Polizeibeamten einem unnötigen Risiko aus, die Beitragsgestaltung aktiv im Rahmen halten zu können.
Warum?!
Das weiß wohl nur der clevere Kopf, der sich die Lösung von heute bis morgen ausgedacht hat.
Unter diesen Voraussetzungen muss ich als Versicherungsmakler stark überlegen, ob die Signal Iduna für akut ausgelernte Polizeibeamte mit GdP-Mitgliedschaft der richtige Versicherer auf Dauer ist.
Auch an meine Maklerkollegen, die vielleicht nicht ganz so tief in der Materie Polizei drin sind: Hier entsteht ein Risiko, welches andere Marktteilnehmer nicht zulassen.
@Signal Iduna: für Eure Ausrichtung und Euer Verständnis für Angehörige der Polizei: bei Polizeibeamten mit langjährigem Heilfürsorgeanspruch solltet Ihr Eure Entscheidung und die Blockade-Politik der kleinen Anwartschaft für die Haupttarife überdenken. Somit hätten alle Beteiligten (wieder) alle Bordmittel für eine bedarfs- und anlassbezogene Beratung der fertig gewordenen Polizeianwärter inkl. einer jederzeit möglichen Umstellung in eine große Anwartschaft – im Sinne aller Beteiligten.
Update 1 – SIGNAL IDUNA reagiert prompt
Gleich zwei Mitarbeiter der Signal Iduna melden sich innerhalb von 24 Stunden bei mir. Das ist erfreulich!
Während der erste Mitarbeiter aus der „Produkt- und Serviceentwicklung KV“ zunächst den telefonischen Kontakt suchte, wir uns aber beide jeweils verpassten, schilderte ich in Kurzform meine Bedenken in schriftlicher Form und wartete nun auf eine hoffentlich gute Lösung für das geschilderte Problem.
In der zwischenzeit meldete sich dann der zweite Mitarbeiter, dieses mal ein Fachbetreuer aus dem „Vertriebsservice Krankenversicherung“. Die Kontaktaufnahme erfolgte schriftlich, den Inhalt der Rückmeldung füge ich auch ebenfalls bei:
Der Vertriebsservice KV argumentiert so
Zunächst einmal ist es positiv, dass es sich wohl um einen Fehler in der Kommunikation nach außen gehandelt hat. Zumindest teilweise.
Wir halten zunächst fest:
Es ist jederzeit möglich, dass heilfürsorgeberechtigte Personen die einen stationären Schutz nach Komfort-B-W(+) oder Exklusiv-B-W versichert haben, diesen jederzeit bei Wunsch einer großen Anwartschaft um den jeweils passenden Haupttarif „Komfort-B(+) oder Exklusiv-B in großer Anwartschaft ergänzen können.
Was in der Aussage fehlt, jedoch von der vorzeitigen Ausübung der Option gesprochen wird, ist dass diese Option auch für den jeweils gültigen und wichtigen Beihilfeergänzungstarif (in der jeweiligen -E oder -E1-Form) ebenfalls als große Anwartschaft jederzeit gemeinsam mit dem Haupttarif als große Anwartschaft ohne erneute Risikoprüfung ergänzt werden kann.
Diese Ergänzung geht jedoch aus der zweiten Rückmeldung aus dem Signal Iduna Produkt- und Serviceentwicklung KV-Bereichs hervor.
So viel zu der sehr positiven Rückmeldung. Doch ein Fakt lege ich etwas anders aus und beschreibe auch aus welchem Grund.
Fachlich richtig aber…
Der Fachbetreuer der Signal Iduna argumentiert fachlich richtig.
Du siehst neben den gelben (wichtig und positiven) Markierung auch eine rote – aus meiner Sicht – durchaus kritisch zu beäugende Markierung.
Denn grundsätzlich stimmt es, dass im stationären Wahlleistungsbaustein der Komfort- aber auch der Exklusiv-Serie eine Anwartschaft / Option auf die später benötigten wichtigen Bausteine (ambulant und stationäre Regelleistung) schlummert. So kann jeder Vermittler auch beraten.
Hier trifft aus meiner Sicht jedoch die Theorie die Praxis. Doch in der Praxis – der eine oder andere wird dem zustimmen – läuft eben nicht immer alles wie in der Theorie.
Zur Veranschaulichung einen Beispielfall:
Ein Beamter der Polizei Niedersachsen entschließt sich in der Tat neben der Pflegepflichtversicherung nur noch den Tarif Komfort-B-W+ aktiv zu versichern. Da der Dienstherr in Niedersachsen während der aktiven Dienstzeit keine Wahlleistungen vorsieht, wird der Tarif in einem 100 % Baustein bei der Signal Iduna versichert.
Der noch kerngesunde Polizeibeamte bekommt nach drei Jahren Post, zum Jahreswechsel eine Beitragsanpassung. Zwei weitere Jahre wieder, das regt ihn zusehens auf, so dass er beschließt diesen Schutz ohne Rücksprache mit seinem Vermittler zu kündigen.
Nachdem die Signal Iduna die Kündigung bestätigt hat, steht der Kunde plötzlich für die Krankenversicherung „blanko“ da. Keine Anwartschaft, keine Doppelversicherung, nur eben unbewusst einen katastrophalen Fehler für die Zukunft begangen.
Genau für so einen – sicherlich – Einzelfall wünsche ich mir die Möglichkeit die kleine Anwartschaft weiterhin in allen Tarifen anbieten zu können. Als Sicherheitsnetz für unbewusste Fehler, wenn in 10, 20 oder 30 Jahren dann doch einmal der Kontakt mit dem Vermittler abreißt und der Kunde dann durch sein unbewusstes Handeln nicht ins bodenlose fällt.
„Haben wir damals nicht gemacht, weil sonst wärst Du ja doppelt versichert gewesen“ erzeugt bestimmt eher Kopfschütteln als Nicken.
Update 2
Wie bereits geschildert, erhielt ich ebenfalls eine positive Rückmeldung aus dem Bereich „Produkt- und Serviceentwicklung KV“.
Auch hier zeigt sich, dass das Thema kleine Anwartschaft grundsätzlich doch möglich ist, nur über die Software so nicht ohne weiteres zu berechnen ist. Der Hinweis zur Benutzerfreundlichkeit der Software ist eine Erklärung, jedoch aus dem Nähkästchen geplaudert war das bis vor einiger Zeit problemlos möglich. Es freut mich jedoch, dass mein Impuls hier zumindest in Zukunft in die Prüfung für eine Änderung genommen wird.
Der Vollständigkeit halber auch hier noch der Originaltext der E-Mail:
Fazit
Zum einen finde ich es gut wie schnell und wie ernst sich die SIGNAL IDUNA um das aufgeworfene und erlebte Problem gekümmert hat.
Zum anderen gibt es aus meiner Sicht durch die Bevormundung der Software immer noch ein gewisses Gefahrenpotential. Zumindest dann, wenn der stationäre Wahlleistungtarif irgendwann einmal ohne fachkundige Beratung seitens des Kunden gekündigt werden würde. Nur mit einer kleinen Anwartschaft auf alle später benötigten Bausteine ist die Gefahr, dass man hier plötzlich blanko dasteht fast ausgeschlossen.
Wie ich die Signal Iduna jedoch verstanden habe, kann ich auch weiterhin die kleine Anwartschaft anfodern. Diese Option zu haben, lässt meinen Schrei verstummen.
Weil ich für meine Kunden weiß, was ich tue – wenn man es mich tuen lässt. Danke an das Signal Iduna Team für die schnelle Klärung.
Update 3 – Oktober 2022
Es scheint geholfen zu haben..
Heute war ich nach ein paar Tagen Abwesendheit wieder im Tarifrechner der Signal Iduna unterwegs. Hierbei stellte ich erfreut fest, dass die Signal Iduna wohl auf meinen Einwand eingegangen ist und ab sofort alle Bausteine, die über die Vertragslaufzeit versichert werden sollten auch wieder zu berechnen sind.
Zwar fehlte mir jetzt hier die finale Rückmeldung mit der guten Nachricht seitens der Signal Iduna, unterm Strich zählt jedoch das Ergebnis und das ist positiv!
In diesem Sinne, bleibt gesund und lasst Euch gut beraten!
Update 4 – März 2023
Der Anschein hat wohl getrügt – oder zumindest teilweise.
Denn wenn der aktive Baustein für die Wahlleistungen bspw. (R-)Exklusiv-B-W 100 ausgewählt wird, so kann keine kleine Anwartschaft für die später wichtigen ambulanten und stationären Regelleistungs-Bausteine über die Software im gleichen Angebot berechnet werden.
Stattdessen kommt weiterhin die Bevormundung:
„Die Kombination des Amb./Zahn Ergänzungstarifes in kleiner Anwartschaft mit einem stationären Wahlleistungstarif ist nicht erforderlich, da der stationäre Wahlleistungstarif bereits ein entsprechendes Optionsrecht beinhaltet.“
Ob und was erforderlich ist, darf die Signal Iduna gern Ihren Versicherungsvertretern vorschreiben, die sind auch weisungsgebunden. Anders sieht es bei Versicherungsmaklern aus. Ich stehe im Lager meiner Kunden, nicht eines Versicheres und muss daher mit Weitblick aus Kundensicht und -interesse beraten.
Nochmals: Wird der aktive stationäre Wahlleistungstarif – aus welchem Grund auch immer – in der Zukunft von dem versicherten Kunden gekündigt, gibt es plötzlich keine Anwartschaft mehr und somit auch keinen Zugang zu den später zwingend benötigten Beihilfe-Tarifen.
Dieser Umstand ist – betrachtet man insbesondere die lange Laufzeit von gut und gern 40 Jahren und mehr (bei einem frühem Einstieg), so bleibt zumindest ein wenig Bauchgrummeln.
Besonders gefährdet für die vorgenannte Problematik sind demnach:
Berufsoldaten, Beamte der Bundespolizei oder der Landespolizei: Baden-Würrtemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenbug-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Ich hoffe sehr, dass die Signal Iduna hier noch einmal nachschärft und diese latente Gefahr des Verlustes der Anwartschaft durch eine unüberlegte Kündigung des stationären Wahlleistungstarifs softwareseitig zu minimieren.
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