Ist Kiffen auch für die BU (l)egal?
Kiffen ist seit dem 01.04.2024 legal. Da stellt sich die Frage, wie groß das Problem mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird?
Denn wenn Du kiffst, konsumierst Du Drogen. Ist der Abschluss einer BU dann noch möglich und worauf solltest Du dabei achten?
Wir sind hier noch ganz am Anfang und so ganz entspannt sehen die BU-Versicherer das Thema nicht immer. Die Frage ob Du eine BU-Versicherung trotz Cannabis-Konsum erhältst lässt sich mit einem „es kommt darauf an“ beantworten.
Was genau zu beachten ist, wenn Du hier und da mal zum Joint greifst und wann es zu einem Problem mit der BU wird, erfährst Du hier.
Auf die richtigen Fragen kommt es an
Schauen wir uns einmal an, was wann wichtig ist:
Die Gesundheitsfragen müssen am Tag der Antragstellung zur BU wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn nur so ist sichergestellt, dass Du im Fall der Fälle auch einen Schutz und damit auch Deine BU-Rente erhalten kannst.
„Du sollst nicht lügen“ kam glaube ich auch schon mal in einem anderen Buch vor, aber egal: Dieser Grundsatz muss die Basis sein!
Nachweis und Begründung
Der Konsum von Cannabis lässt sich bis zu einem Jahr nachweisen.
Die Frage nach dem Konsum von Cannabis hat für BU-Versicherer durchaus seine Berechtigung. Denn der Konsum von Cannabis kann Nervenerkrankungnen und Erkrankungen der Psyche (Depressionen, Psychosen oder Angststörungen) auslösen.
Da der Hauptauslöser von BU-Leistungen Erkrankungen die Psyche ist, sind die BU-Versicherer hierbei sehr sensibel.
Antwort Ja oder Nein
Es kommt immer auf die genaue Frage und den Zeitraum an, den der Versicherer im Antrag zur BU-Versicherung abfragt.
Stellt der BU-Versicherer eine Frage nach dem Drogenkonsum, müsstest Du die Frage mit „Ja“ beantworten. In der Folge wärst Du bei dem Versicherer schon einmal „raus“.
Damit Du Dir nicht unnötig einen Eintrag in die Hinweisdatei der BU-Versicherer einfängst und so dann auch für andere BU-Versicherer ein Dorn im Auge sein kannst, solltest Du im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage zur BU halten. Hierbei unterstützen wir Dich mit einem Online-Fragebogen, den Du „ganz entspannt“ digital beantworten kannst.
Also im schlechtesten Fall hättest Du hierbei ein Problem mit der Aufnahme.
Stellt der BU-Versicherer jedoch die Frage, ob Du wegen Drogenkonsums in einer ärztlichen Behandlung warst und Du kannst diese mit „nein“ beantworten, sieht es schon wieder anders aus.
Backende Nichtraucher gesucht
Weiterhin stellen die BU-Versicherer auch Fragen nach dem Raucherstatus, so wird das „Risiko“ des Rauchens wieder eingefangen.
Es muss nicht unbedingt die Weihnachtsbäckerei sein, in der es für manch einen eine Leckerei gibt:
Falls Du Cannabis nicht rauchst, sondern in der Küche Deine Backkünste nutzt, bist Du bei der Raucher-Frage raus. Wenn Du also ein Nichtrauchender „Keks-„Bäcker bist, könntest Du die Frage auch wahrheitsgemäß mit „nein“ beantworten und müsstest somit keinen Zuschlag für Raucher zahlen.
Doch auch für Raucher gibt es Unterschiede bei der genauen Frage zum Rauchen in den BU-Anträgen.
Also am entspanntesten lässt es sich in der Hinsicht somit als Bäcker leben.
Fazit zum Cannabis-Konsum mit BU-Wunsch
Zu fast jedem „Pot(t)“ gibt es einen passenden BU-Deckel.
Doch problematisch wird es, wenn Du bereits wegen Drogen(-missbrauchs) ärztlich behandelt wurdest. Hier wird die Luft beim Wunsch einer BU meist sehr dünn.
In den meisten Fällen – auch bei psychischer Vorgeschichte (!) – macht zudem eine anonyme Risikovoranfrage zur BU Sinn, bei der wir Dich mit einem Online-Fragebogen unterstützen.
Weiterhin halten wir für Dich die Augen und Ohren nach für Dich passenden Antragsfragen in der BU offen. Hier wird es in den nächsten Monaten und Jahren sicherlich noch bei den BU-Versicherern etwas mehr Bewegung geben.
Jedoch muss heute der Cannabis-Konsum nicht zum Hindernis für eine gute BU-Versicherung werden. Wir suchen für Dich nach einer entspannten Lösung, komm gern jederzeit auf uns zu.
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