BILD+ – Die Wahrheit zum GKV-Beitrag 2025 ist eine andere
Denn auch im Jahr 2025 wird der GKV Krankenkassenbeitrag steigen.
Das ruft auch eines der wohl stärksten Medienplattformen in unserem Land auf die Tagesordnung. Es handelt sich hierbei um keinen geringeren als die große Zeitung mit den vier Schlagbuchstaben: BILD in Form eines „+“-Abonnenten Beitrags.
Mit der Schlagzeile „So viel zahlen SIE mehr für die Krankenkasse“ können Leser von Bild+ hier etwas über die sich abzeichnenden höheren Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfahren. So zumindest die Erwartungshaltung.
Desolate Finanzlage der Kassen
Zweifelsfrei richtig formuliert ist im besagten Beitrag von Bild+ die Situation der gesetzlichen Krankenkasse.
Hier herrscht ein Milliarden-Loch, das nur durch (weiter) steigende Beitragssätze aufgefangen werden kann.
Die in Aussicht gestellte Erhöhung betrifft die Anhebung des durchschnittlichen Beitragssatz der GKV Krankenkassen von 16,3 % auf dann 17,1 %.
So weit, so gut bzw. bei den steigenden Sozialbeiträgen scheint das Ende noch nicht erreicht. Denn bei einem „Durchschnitt“ sprechen wir immer auch von Abweichungen nach unten aber auch nach oben!
Hinweis Nr. 1 im Beitrag von Bild+
Die Redaktion von Bild+ spricht in ihrem Artikel davon, was die Anhebung des durchschnittlichen Kassenbeitrags für „Beschäftigte“ mit verschiedenen Einkommen ausmacht.
Hier gibt´s den ersten Rüffel: Denn BILD+ unterstellt , dass es sich bei den „Beschäftigten“ wohl um nur Arbeitnehmer handelt.
Hallo liebe Redaktion von Bild+: In Deutschland sind weit mehr als nur Arbeitnehmer in der GKV versichert und somit auch von einer Steigerung des GKV-Beitragssatzes betroffen!
Hier wurden somit alle Selbstständigen und Freiberufler – die teilweise ebenfalls in der GKV versichert sind – schlichtweg ausgeblendet. Ich bin mir sicher, auch für diese dürfte der Umstand der steigenden Kassenbeiträge relevant sein.
Für eine Gesamtbetrachtung der Betroffenen ist diese Darstellung somit nicht wirklich förderlich.
Hinweis Nr. 2 im Beitrag von Bild+
Auch das „Herunterspielen“ von BILD+ von dem zu zahlenden Beitrag für die GKV-Mitgliedschaft muss angemahnt werden.
So wird bei einem „Brutto“ (ok, hier kann man durch die Blume von einem Arbeitnehmer ausgehen) von „5.175 € und mehr“ ein Beitrag von „Jetzt“ 421,76 Euro genannt, der in 2024 zu zahlen ist.
Liebe BILD: Das ist so nicht richtig und vor allem nicht vollständig und zudem beschönigend gegenüber der GKV!
Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich zum einen nach dem Einkommen und dem jeweiligen Krankenkassenbeitrag, jedoch unter der Berücksichtigung der sogenannten „Beitragsbemessungsgrenze“. Diese Beitragsbemessungsgrenze stellt das Maximum für die Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung dar.
Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 5.175 € Euro, jeder darüber hinausverdiente Euro ist nicht mehr relevant für den Krankenkassenbeitrag.
Die Berechnung des Beitrags in der GKV bei einem Einkommen von 5.175 € erfolgt so:
5.175 € x (14,6 % allgemeiner Beitragssatz der GKV + der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, hier im Beispiel 1,7 %) = 843,53 €
Zur Klarstellung somit anders als die von BILD+ dargestellten „421.76 €“, denn diese sind nur die „halbe Wahrheit“!
Ausblick auf 2025
Wenn wir uns an den Artikel von BILD+ halten, dann können wir uns bei einer Erhöhung des Beitrags um 0,8 % dann nach aktuellem Stand auf folgenden Krankenkassenbeitrag einstellen:
5.175 € x 17,1 % = 884,92 €
Allerdings ist auch das nicht das Ende der Fahnenstange, denn auch die Beitragsbemessungsgrenze soll in 2025 weiter steigen. Hier stehen 5.512,50 Euro im Monat im Raum.
Somit müsste die neue Rechnung für 2025 wie folgt aussehen (ein entsprechendes Einkommen vorausgesetzt):
5.512,50 € x 17,1 % = 942,64 €
Der Wechsel GKV in PKV für Selbständige ist an keine bestimmte Höhe des Einkommens gebunden.
Dennoch findet bei der PVK neben der Prüfung der Gesundheit eine Prüfung der Tätigkeit und der Bonität statt. In Einzelfällen kann es notwendig werden, dass Nachweise wie bspw. ein Business-Plan bei einer Neugründung angefordert werden.
Achtung: Pflegepflichtversicherung nicht vergessen!
Wo wir schon einmal bei einem maroden System sind wird auch von BILD+ das Thema Beitrag zur sozialen Pflegepflichtversicherung leider vollkommen unter den Tisch gekehrt.
Denn zur Wahrheit @BILD+ gehört auch, dass nicht nur 942,64 € an Krankenkassenbeitrag, sondern gut und gern zusätzlich zwischen 187 € – 220 € (Kinderlose) für die soziale Pflegepflichtversicherung zu zahlen sind. was in der Folge in einem Gesamtbeitrag von über 1.160 € für die Gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung mündet.
Klarstellung: Auch wenn sich bei Arbeitnehmern sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung teilen (paritätischer Beitrag), so müssen diese jedoch als Gesamtbeitrag betrachtet werden.
Die Darstellung im Artikel von BILD+ erweckt jedoch den falschen Eindruck eines „niedrigen“ Beitrags in der GKV, ggf. fälschlicher Weise zu Lasten der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Fakt ist: Ein GKV-Versicherter Arbeitnehmer erhält sowohl zu seiner GKV-Mitgliedschaft als auch zu einer PKV einen Zuschuss. Im Umkehrschluss heißt es jedoch auch, dass alle Selbstständigen oder Freiberufler – egal ob sie in der GKV oder in der PKV versichert sind – ihren Beitrag zu 100 % zahlen müssen.
Beitrag GKV oder PKV
Wie angesprochen zahlt man in der GKV einen Beitrag der sich durch drei Stellschrauben ergibt, die jeweils gedreht werden können:
- der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse
- der kassenindividuelle Zusatzbeitrag
- Maximiert durch die Beitragsbemessungsgrenze
-> Hierbei können jederzeit Leistungsverbesserungen, jedoch aufgrund von Kostendruck Leistungskürzungen vorgenommen werden.
In der PKV ergibt sich der Beitrag hingegen wie folgt:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand „Risiko“
- der ausgesuchte Tarifumfang
-> Es gilt ein lebenslanges Leistungsversprechen. „Schlechte“ Risiken dürfen nicht gekündigt werden, Leistungen müssen so erbracht werden wie bei Eintritt vereinbart.
Mehr zum Thema Wechsel von der GKV in die PKV…
Abschließend liebe Redaktion von BILD+
Mir ist der Sinn Eures Artikels durchaus bewusst. Mit Eurem Medium verfügt Ihr über die geballte Power auch Dinge in unserem Land anzustoßen.
Allerdings sollten die Infos auch den kompletten Umfang betreffen, so bspw. auch die vollständig an die Sozialversicherungsträger zu zahlende Beitragshöhe, egal ob es hierbei einen Arbeitgeber oder aber eben keinen solchen gibt.
Die Redaktion von BILD+ wurde von mir am 17.10.2024 über die aus meiner (wie vorgenannten Begründung) nicht vollständig dargestellten Beiträge zu den zu zahlenden Kassenbeiträgen hingewiesen. Ich werde gern an dieser Stelle ein Update posten, sobald mich eine offizielle Antwort erreichen sollte.
Und ja, ich lese BILD+ weiterhin! ;)
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