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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 505

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Beruf: Versicherungsmakler

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Montag, 19. Januar 2015, 17:06

Soldatinnen auf Zeit (SaZ) Krankenversicherung nur mit PKV-Anwartschaft und Pflegeversicherung!

Soldatinnen auf Zeit (SaZ) - Start in die Karriere bei der Bundeswehr nur mit einer PKV-Anwartschaft und Pflegeversicherung!

Als Soldatin auf Zeit benötigen Sie eine Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung sowie eine aktive Pflegeversicherung. Aufgrund Ihrer Karriere in der Bundeswehr haben Soldatinnen einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge sowohl in der Ausbildung bei der Bundeswehr, als auch bei der Verpflichtung als Zeitsoldatin / Berufssoldatin.

Mit dem Start Ihrer Bundeswehrkarriere als Soldatin auf Zeit, benötigen Sie zwingend eine Private Pflegepflichtversicherung. Das wird Ihnen so auch von Ihrem Dienstherren mitgeteilt, über die notwendige Anwartschaft für die Private Krankenversicherung wird oftmals unzureichend aufgeklärt. Wie der Name Pflegepflichtversicherung vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine "Pflicht" und sollte - möchte man keine Strafen durch die Bundeswehr erhalten - auch abgesichert werden. Eine Pflicht auf Absicherung einer Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es jedoch nicht.

Die Pflegepflichtversicherung für Soldatinnen auf Zeit sollte immer in Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) beantragt werden.

Warum benötige ich als Zeitsoldatin eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?

Nach dem Ende Ihrer Dienstzeit als Soldatin auf Zeit (SaZ) oder auch als Berufssoldatin der Bundeswehr, erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum (dieser hängt von der Dauer Ihrer Verpflichtung bei der Bundeswehr ab) sogenannte Übergangsgebührnisse. Sie haben demnach über den Bund einen Beihilfeanspruch von 70 % und sollten die verbleibenden 30 % Restkosten über eine Private Krankenversicherung abgesichert haben. Ansonsten bleiben Sie im Zweifelsfall auf 30 % Ihrer Krankheitskosten sitzen :!:

Was ist der Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?


Um den Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft zu verstehen, sollte man sich zunächst über die Eigenschaft einer Anwartschaft im Klaren sein.

Die Anwartschaft bedeutet wie der Name bereits sagt, dass man sich eine Anwartschaft auf einen späteren aktiven Versicherungsschutz sichert.

Wichtig hierbei ist der Aspekt, dass man sich bei einer Anwartschaftsversicherung grundsätzlich den Gesundheitszustand bei Antragstellung sichert. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Wissen Sie bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. auch erst bei Pensionierung nach Ihrer Laufbahn als Berufssoldatin einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, so sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft abschließen.

Die große Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen.

Einfach gesprochen: Sie steigen im hohen Alter so ein, als wären Sie die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen. Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:

kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Was empfehlen Sie mir als Zeitsoldatin, eine kleine oder eine große Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung (PKV)?[/size]

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Einzelfall betrachtet werden.
Meine Tendenz geht jedoch zu dem Rat einer großen Anwartschaftsversicherung, insbesondere wenn Sie sich langjährig bei der Bundeswehr verpflichten.

Wenn Sie den Beruf als Berufssoldatin bis zu Ihrer Pensionierung ausüben möchten und keinen anderen Berufswunsch haben, muss die Entscheidung: große Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) lauten!

Ist die Verpflichtung als Soldatin bei der Bundeswehr jedoch nur eine Übergangslösung, so könnte auch die kleine Anwartschaftsversicherung genügen, um bei dem Bezug von Übergangsgebührnissen keiner erneuten Gesundheitsprüfung zu unterliegen.

Wie kann ich ein Angebot zur Pflegeversicherung und Anwartschaftsversicherung speziell für Soldatinnen der Bundeswehr erhalten?

Individuelle Vorschläge erhalten Sie jederzeit über unser Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden):DIREKTLINK

Wie kann ich mir bessere Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung, etc. sichern während ich Anspruch auf Freie Heilfürsorge habe?

Sie während der gesamten Dienstzeit als Soldatin der Bundeswehr Anspruch auf Freie Heilfürsorge.
Dieser ist in etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar.
Hier besteht demnach eine Grundabsicherung, für höherwertigen Versicherungsschutz müssen Sie sich nach einer Privaten Krankenzusatzversicherung umsehen.
Übrigens: Ab der Besoldungsstufe A8 haben Sie einen automatisch einen Anspruch auf eine Privatarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer über den Bund!

Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.

ACHTUNG: WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR SaZ MIT ERSTMALIGEN ÜBERGANGSGEBÜHRNISSEN AB 01.01.2019!


Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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Montag, 19. Januar 2015, 20:04

Soldatinnen auf Zeit - Regelungen zur Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangerschaft und Mutterschutz für Soldatinnen auf auf Zeit und Berufssoldatinnen und deren Regelungen

Am Anfang Ihrer Karriere bei der Bundeswehr haben Sie in den meisten Fällen noch keine konkreten Familienplanungen. Stattdessen haben Sie die bewußte Entscheidung für den Beruf als Soldatin getroffen. Das Thema Schwangeschaft von Soldatinnen und deren Regelung stellen jedoch ein wichtiges Thema für die Zukunft dar.

Gut zu wissen, dass es mittlerweile immer weiter zum normalen Bild der Bundeswehr gehört, dass auch bedienstete Soldatinnen schwanger werden und Regelungen - vor allem zum Schutz der schwangeren Soldatin - Einzug in die Bundeswehr halten.

Welche Regelungen oder Gesetze für schwangere Soldatinnen gibt es?

Die wichtigsten Regelungen finden sich im der "Mutterschutzverordnung für Soldatinnen - MuSchSoldV".

Demnach sollen Soldatinnen ab Kenntnis der Schwangerschaft unter Nennung des mutmaßlichen Tag der Entbindung den nächsten Disziplinarvorgesetzten oder dem Truppenarzt eine Mitteilung machen (§ 1 MuSchSoldV).

In dem § 2 MuSchSoldV ist zudem geregelt, dass die schwangere Soldatin bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (letzte 6 Wochen vor der Entbindung) am regelmäßigen Dienst teilnimmt, jedoch nicht mit zusätzlichem Dienst und nicht in der Nacht zwischen zwanzig und sechs Uhr zum Dienst herangezogen werden darf.
Über Art und Dauer des täglichen Dienstes entscheidet der nächste Disziplinarvorgesetzte auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses.
Gehören Sie als Soldatin zu dem Militärmusikdienst, so dürfen Sie in den ersten vier Monaten und nach der Entbindung während der Stillzeit als Künstlerin bei Musikaufführungen bis 23 Uhr herangezogen werden.

Der § 3 des MuSchSoldV regelt unter anderem, dass Soldatinnen während der Schwangerschaft keinen schweren körperlichen Belastungen, Kälte, Nässe, Lärm, ect. ausgesetz werden dürfen. In Ergänzung der vorgenannten Paragraphen wird in dem § 4 des MuSchSoldV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Soldatin während der Schwangerschaft nicht zu Dienstleistungen herangezogen werden darf, bei der nach einem ärztlichen Zeugnis das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefärdet wird.

Hierbei handelt es sich um einen kurzen Überblick der Mutterschutzverordnung für schwangere Soldatinnen. Sie sollten für die Zukunft zumindest die wichtigsten Regelungen gelesen haben. Den genauen Wortlaut des MuSChSoldV erhalten Sie auch von Ihrem Dienstherren.

In eigener Sache:

Lassen Sie uns über das Forum gerne Ihre Erfahrungen zum Thema Schwangerschaft als Soldatin auf Zeit oder Berufssoldatin zukommen, insbesondere junge Soldatinnen profitieren von Erfahrungsberichten Ihrer Berufskolleginnen.

Individuelle Vorschläge für Soldatinnen erhalten Sie über unser Angebotsformular, dieses finden Sie hier!

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
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Körnchen

unregistriert

3

Mittwoch, 21. Januar 2015, 12:21

Hallo,

ich informiere mich grade über eine Ausbildung bei der Bundeswehr nach meinem Abi im Sommer. Ich plane mit meinem Freund zwar (aktuell) keine Kinder, aber man weiß ja nie. Darum war es interessant zu lesen, das ich als eventuelle Soldatin eine Gewissheit habe auch bei einer Schwangerschaft geschont zu werden.

Ich denke die Bundeswehr muss hier noch etwas in Ihrer Karrierenwerbung für die Ausbildung als Soldatin tun. Gut ist, dass Sie hier nicht nur von dem Beruf als Soldat sondern auch von dem Beruf als Soldatin schreiben. Das mit der Anwartschaft habe ich verstanden und werde sehen, ob ich das nach meiner Bewerbung bei der Bundeswehr gebrauchen kann.

LG
Körnchen

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