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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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Samstag, 20. Dezember 2014, 20:55

PKV Kindermitversicherung Private Krankenversicherung - Kinderalleinversicherung - Kindernachversicherung in der PKV

Bei der Kindermitversicherung in der PKV unterscheidet man zwischen einer 1. Kindernachversicherung (ab Geburt) und einer 2. Kindermitversicherung oder 3. Kinderalleinversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Ich stelle Ihnen die Versicherungsmöglichkeiten für Ihr Kind bzw. Baby in der Privaten Krankenversicherung vor, hierbei handelt es sich um grundsätzliche Handlungsweisen der Privaten Krankenversicherung (PKV).
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1. Kindernachversicherung:
Wann kann ich mein Kind im Rahmen einer Kindernachversicherung bei meiner Privaten Krankenversicherung PKV versichern?
Nach der Geburt Ihres Babys haben Sie zwei Monate Zeit eine Anmeldung zur Kindernachversicherung vorzunehmen.

Muss ich oder mein Ehepartner für eine Kindernachversicherung meines Babys selbst bei der gewünschten Privaten Krankenversicherung versichert sein?
Ja, mindestens drei Monate vor der Geburt muss ein aktives Vertragsverhältnis für die PKV bei der gewünschten Privaten Krankenversicherung für ein Elternteil bestehen. Ein vorher erfolgter lückenloser Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung GKV wird in der PKV in der Regel angerechnet und so behandelt, als wären Sie als Elternteil bereits bei der Privaten Krankenversicherung Ihrer Wahl versichert gewesen.

Wie muss ich mein Baby nach der Geburt bei der Privaten Krankenversicherung PKV versichern als Kindernachversicherung absichern?

Sie haben die Möglichkeit Ihr Baby ab dem ersten Tag der Geburt zu dem gleichen Versicherungsschutz anzumelden, den Sie selbst bei Ihrer Privaten Krankenversicherung genießen. Diese Tarife finden Sie in Ihrem letzten Versicherungsschein, besser jedoch Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und Wünsche für die Versicherung Ihres Babys - auch bereits vor der Geburt ganz gleich bei welcher Privaten Krankenversicherung Sie als Elternteil versichert sind.

Ich weiß welche Tarife ich versichert habe und möchte diese auch für mein Baby absichern, was muss ich als nächstes tun?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir klären gemeinsam die nächsten Schritte und ich unterstütze Sie bei der Kindernachversicherung Ihres Babys. Verwenden Sie dafür am besten das unten stehende Formular.

Ich bin mir unsicher wie ich die Kindernachversicherungskarte ausfüllen muss, bieten Sie hierfür Unterstützung an?
Ja, diesen Service zur Kindernachversicherung bieten wir an, nehmen Sie einfach über unser Formular Kontakt mit uns auf.

Wie schnell erhalte ich nach der Zusendung der Kindernachversicherungskarte meinen Versicherungsschein damit ich Rechnungen einreichen kann?
In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ihren Versicherungsschein per Post zugestellt. Rechnungen können Sie meist bequem im Kundenportal Ihrer Privaten Krankenversicherung hochladen, eine Erstattung erfolgt hierdurch schneller als über den Postweg. Warten Sie mit der Einreichung Ihrer ersten Rechnung für Ihr Baby am besten bis zum Erhalt Ihres Versicherungsscheines, so kommt es zu keinen ungewollten Rückfragen.

Gilt eine Kindernachversicherung auch für eine PKV Zusatzversicherung?
Ja, auch hier haben Sie die gleichen Vorteile.

Mein Baby kommt mit einer Behinderung / Erkrankung auf die Welt, gibt es Probleme bei der Versicherungsfähigkeit?

Nein, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen (mind. 3 Monate vor Geburt versichert, innerhalb von zwei Monaten erfolgt die Kindernachversicherung und der Versicherungsschutz entspricht Ihrem) gibt es keine Schwierigkeiten bei der Versicherung Ihres Babys. Alle Geburtsfehler oder Erkrankungen sind mitversichert, eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag darf nicht erfolgen!

Was kostet eine Kindernachversicherung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrem eigenen Versicherungsschutz ab, den Sie mindestens drei Monate vor der Geburt versichert haben müssen. Diese Frage kann ich Ihnen jedoch kurz nach Ihrer Kontaktaufnahme beantworten.

Sofern ich Sie persönlich bei der Kindernachversicherung von Ihrem Baby in die PKV unterstützen darf, füllen Sie bitte das Formular Kindernachversicherung PKV im Beitrag Nr. 2 aus.

2. Kindermitversicherung / Kinderhinzuversicherung
Von einer Kindermitversicherung oder Kinderhinzuversicherung in der PKV spricht man, wenn Ihr Kind bisher in der GKV oder bei einem anderen PKV Unternehmen versichert war und jetzt ebenfalls zu Ihnen zur Privaten Krankenversicherung wechseln soll. Eine Antragstellung für Ihr Kind ist in der Regel problemlos möglich, hierzu stehe ich Ihnen als Experte zur Privaten Krankenversicherung gerne unterstützend zur Seite. Individuelle Vorschläge abgestimmt auf die Besonderheiten der Bedürfnisse an den Versicherungsschutz für Kinder erhalten Sie über das Angebotsformular von Versicherungsantrag24.

3. Kinderalleinversicherung
Von einer Kinderalleinversicherung spricht man, wenn Sie nur Ihr Kind innerhalb der PKV in spezielle Kindertarife bringen möchten. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie selbst bei Ihrer aktuellen PKV zu viel Beitrag für Ihr Kind zahlen oder einen flexibleren Versicherungsschutz für Ihr Kind wünschen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit über Versicherungsantrag24 attraktive und individuelle Vorschläge zur weiteren Versicherung Ihres Kindes in der Privaten Krankenversicherung zu erhalten. Die Auswahl der Angebote richtet sich individuell nach dem Alter Ihres Kindes und den jeweiligen Annahmebedingungen des Privaten Krankenversicherungsunternehmens. Nutzen Sie für eine Anfrage zur Kinderalleinversicherung bitte den Link zum Angebotsformular.

Allgemeines
Sie können sich jederzeit individuelle Vorschläge für Ihr Kind zur Privaten Krankenversicherung über Versicherungsantrag24 mittels folgendem Angebotsformular anfordern : Hier geht es zur Angebotsanforderung!

Spezielles: Adoption eines Kindes
Wann kann ich mein adoptiertes Kind im Rahmen einer Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung PKV versichern?
Die Adoption von einem Kind ist in der Privaten Krankenversicherung ähnlich wie die Geburt eines Kindes geregelt. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Adoption eines Kindes haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung bei der Privaten Krankenversicherung zu versichern, sofern Sie selbst bereits seit drei Monaten vor der Adoption bei der selben Privaten Krankenversicherung krankenversichert sind. Auch hierbei gilt, dass der Versicherungsschutz nicht höher für Ihr Adoptivkind sein darf, als der Versicherungsschutz der für Sie besteht. Für die Nachversicherung eines Adoptivkindes ist eine Antragstellung mit Gesundheitsprüfung notwendig. Hierbei gilt es eine Aufnahmegarantie oder einen sogenannten Kontrahierungszwang bei Adoption die eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung garantiert. Ergibt die Risikoprüfung jedoch eine Erschwerung der Annahme, so darf der Krankenversicherer maximal einen Risikozuschlag in Höhe des doppelten Beitrages verlangen. Eine Ablehnung ist somit unmöglich und die Aufnahme garantiert! Ist die Adoption bereits länger als zwei Monate her, so ist eine Antragstellung unter Beantwortung der Gesundheitsfragen notwendig, hier besteht dann jedoch keine Aufnahmegarantie.

Somit gilt bei der Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung, dass eine Kindernachversicherungskarte für die Anmeldung ausreicht, für eine aktuelle Adoption jedoch ein Antrag unter Beantwortung von Gesundheitsfragen aufzunehmen ist und maximal ein Risikozuschlag von 100 % vereinbart werden darf, jedoch keine Ablehnung erfolgen darf.
Für die Kindernachversicherung (Baby und Adoption) wenden Sie sich gerne an mich. Sie erhalten ebenfalls meine persönliche Unterstützung bei der Hinzuversicherung oder Alleinversicherung Ihres Kindes. Gemeinsam finden wir für Ihr Kind eine - nach Ihren Wünschen ausgelegte - bedarfsgerechte Absicherung im Rahmen eines Kinder-PKV-Tarifs.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung zur Kinder-PKV? Nutzen Sie unseren kostenlosen abendlichen PKV-Chat!
Sie haben weitere Fragen zur Privaten Krankenversicherung, zu einer Kinder-Hinzuversicherung, -Alleinversicherung oder einer Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung? Nutzen Sie hierfür auch unseren abendlichen - und für Sie kostenlosen - Privat-Chat zwischen Versicherungsantrag24 und Ihnen - gesichert über ein SSL-Zertifikat. Diese Möglichkeit steht Ihnen in der Regel jeden Abend zwischen 19 Uhr - 21 Uhr zur Verfügung. Sollte unser Chat einmal nicht besetzt sein, so können Sie uns bequem eine Nachricht hinterlassen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Online-Versicherungsmakler

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Mike Wittmann

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Montag, 30. Januar 2017, 12:16

PKV Kindernachversicherung - Anmeldung Baby in der PKV

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