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Hallo, habe nun eine Zeitlang im Internet nach einer Rechtsgrundlage gesucht aber nichts gefunden: Wie erklärt sich " -> "Seit 01.01.2009 besteht Versicherungspflicht für den Teil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird? -> Eine Ergänzung des Beihilfebemessungssatzes auf 100% ist unbedingt erforderlich (gesetzlich vorgeschrieben)" Ich bin dienstunfähig und suche nach einer PKv wegen den fehlenden 30%. Muss mich eine Versicherung aufnehmen, auch wenn ich eine noch laufende Psychotherapie mac...