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Samstag, 8. August 2009, 10:22

Von Mike Wittmann

Arbeitgeberzuschuss 2009

Der Arbeitgeberzuschuss wird wie der Name bereits sagt vom Arbeitgeber getragen und dient als Zuschuss für Ihre Private Krankenvollversicherung (PKV) sowie Ihrer Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Der Arbeitgeberzuschuss umfasst maximal die Hälfte Ihres Beitrags zur PKV und PPV.

Für das Jahr 2009 gelten folgende maximale Arbeitgeberzuschüsse:

-> 01.01.2009 - 30.06.2009: 268,28 € (PKV) und 35,83 € (PPV)
-> 01.07.2009 - 31.12.2009: 257,25 € (PKV) und 35,83 € (PPV) - Werte vorbehaltlich einer weitern gesetzlichen Veränderung im Jahr 2009

Die geänderten Werte ab dem 01.07.2009 sind eine Folge des Konjunkturpakets II, die für die gesetzlich Krankenversicherten eine Beitragssatzminderung vorsah. Der Arbeitgeberzuschuss ist an den Höchstbeitragssatz der GKV geknüpft.

Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für nicht berufstätige Familienangehörige getragen, bis zur Ausschöpfung des Höchstzuschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann