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Die letzten 5 Beiträge

5

Freitag, 3. Februar 2017, 21:51

Von Mike Wittmann

Anfrage zur Tarifberatung


4

Montag, 17. August 2015, 12:59

Von Mike Wittmann

Wechsel der PKV 2015 / 2016 - Private Krankenversicherung wechseln - Kündigungsfristen in der PKV

Wann und wie können Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Privaten Krankenversicherung nur durch eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Privaten Krankenversicherung möglich. In diesem Beitrag möchte ich Sie auf die ordentliche Kündigungsmöglichkeit bei Ihrer PKV informieren. Von der ordentlichen Kündigung der Privaten Krankenversicherung spricht man, wenn man - je nach Privater Krankenversicherung - den Vertrag drei Monate vor dem Kalenderjahr (bis 30.09.) oder drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres (jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) durch eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift des Versicherungsnehmers und der betroffenen versicherten Personen bei der bisherigen PKV einreicht. Das Versicherungsjahr rechnet sich ab dem ursprünglichen Versicherungsbeginn.

Beispiel für das Versicherungsjahr
Ursprünglicher Versicherungsbeginn: 01.08.2010
Kündigungsmöglichkeit zum: 01.08.20xx (sofern drei Monate vor diesem Termin eine Kündigung bei der PKV eingereicht wird)

Wichtiger Hinweis
Eine Kündigung Ihrer Privaten Krankenversicherung ist aufgrund der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erst gültig, wenn Ihrer bisherigen PKV ein Folgeversicherungsnachweis der neuen PKV eingereicht wird. Dieser kann auch nachgereicht werden, wichtig ist der rechtzeitige Kündigungseingang bei Ihrer bisherigen PKV! Folge: Reichen Sie keinen Folgeversicherungsnachweis ein, so ist Ihre Kündigung nicht wirksam und Ihr bisheriger Vertrag läuft bei Ihrer alten PKV weiter.

Ob Ihre aktuelle PKV die Kündigungsmöglichkeit zum Versicherungjahr oder Kalenderjahr vorsieht, entnehmen Sie bitte der folgenden Grafik:



*Durch Unternehmenszusammenschlüsse kann es im Einzelfall zu Abweichungen o. g. Fristen kommen.

Gerne unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung in der Privaten Krankenversicherung bei Ihrem Wechsel der PKV

Ihren persönlichen PKV-Wechsel-Vorschlag erhalten Sie hier: PKV-Wechsel-Angebot

Fragen zum PKV-Wechsel beantworte ich Ihnen zudem auch in unserem kostenlosen abendlichen PKV-Chat.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Montag, 17. November 2014, 18:15

Von Mike Wittmann

Beitragsanpassungen am 01.01.2016 in der Privaten Krankenversicherung - PKV

Auch für den aktuellen Jahreswechsel erhalten Sie eine aktuelle Grafik zu den Kündigungsfristen die bei einer Beitragserhöhung / Beitragsanpassung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu beachten sind.

Gerne stehe ich Ihnen für individuelle Vorschläge zur Privaten Krankenversicherung mit Ziel des Versicherungswechsels zum 01.01. zur Seite.

Beachten Sie außerdem:
Auch wenn Sie selbst aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Ihre PKV wechseln können, so können Sie Ihre Kinder ab dem 4. Geburtstag separat versichern und dabei neben einem passenden Versicherungsschutz je nach Alter Ihres Kindes auch von einer Beitragseinsparung profitieren.

Wussten Sie schon?!:
Kinder und Jugendliche sammeln noch keine Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung an, ein Wechsel ist somit ohne Verlust von Altersrückstellungen möglich!

Lesen Sie hierzu gerne meinen Beitrag "Kinder PKV günstig für Sie - flexible Private Krankenversicherung für Ihr Kind - Alleinversicherung ab 4 Jahren möglich!".

An diesen Beitrag hänge ich zu Ihrer Kenntnisnahme die aktualisierte Grafik zu den verbraucherfreundlichen Kündigungsfristen bei einer Beitragsanpassung (BAP) der PKV:


Tipp bei Vorerkrankungen:
Sie interessieren sich für einen Wechsel der Privaten Krankenversicherung, wissen aber nicht ob Sie auch von einer anderen PKV aufgenommen werden? Dann nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit einer Risiko-Vorabanfrage für die Private Krankenversicherung über Versicherungsantrag24.de! Vorteil: Selbst wenn Sie eine Ablehnung für die Risikovorabanfrage erhalten, müssen Sie bei einer anderen PKV die Frage nach einem bereits abgelehnten Antrag nicht mit "JA" beantworten. Eine formlose Risikovorabanfrage können Sie über Versicherungsantrag24.de auf Wunsch auch anonym stellen (Weitergabe Ihrer persönlichen Daten erst mit Ihrer Entscheidung für eine Antragstellung)!


Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung


2

Samstag, 7. Dezember 2013, 13:03

Von Mike Wittmann

Da für viele Besucher dieser Beitrag als Einstieg gilt, füge ich auch hier die aktuellen Informationen zu der Neuregelung der Kündigung einer Privaten Krankenversicherung (Vollversicherung) aufgrund einer Beitragsanpassung an:

Zum 01.05.2013 ist das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden auch für die private Krankenversicherung relevante Bestimmungen geändert.

Dieses ändert u. a. die Bestimmungen bei Kündigungen der Privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer (§205 VVG).

Fakten für Sie:

- Ab diesem Jahr haben Sie bei einer Beitragsanpassung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) ab Zugang des Beitragsanpassungsschreibens ganze zwei Monate Zeit diese Versicherung zu kündigen. :!:

Der dazugehörige Gesetzesauszug (auf den Sie sich berufen können):

§ 205 VVG (neu):

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

- Ab Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer sind Sie verpflichtet innerhalb weiterer zwei Monate einen Folgeversicherungsnachweis einzureichen. Erst dann ist die Kündigung wirksam. Schaffen Sie es nicht innerhalb dieser verbraucherfreundlichen Änderung nicht den Folgeversicherungsnachweis einer anderen Privaten Krankenversicherung beizubringen, so ist die Kündigung nicht wirksam. Sie bleiben somit bei Ihrem alten Privaten Krankenversicherer im bisherigen :!: Tarif versichert.

Der dazugehörige Gesetzesauszug (auf den Sie sich berufen können):

§ 205 VVG (neu):

(6) (…) „Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.“

Ein Beispiel aus der Praxis:

- Das Beitragsanpassungsschreiben der Pfefferminzia PKV ist am 27.11.2015 in Ihrem Briefkasten und informiert Sie über eine Beitragsanpassung zum 01.01.2016. -> Sie haben bis zum 27.01.2016 Zeit zu kündigen
- Sie kündigen frühzeitig und die Pfefferminzia PKV erhält Ihre Kündigung (zum 01.01.2016) am 20.12.2015. -> Jetzt haben Sie bis zum 20.02.2016 Zeit den Folgeversicherungsnachweis des neuen PKV-Unternehmens bei der Pfefferminzia PKV einzureichen.

Bitte beachten, dass diese Gesetzesänderung nur für Beitragsanpassungen gilt. Die Regelungen zum ordentlichen Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers (sofern keine Beitragsanpassung erfolgt) bleiben von diesem unberührt. Die ordentlichen Kündigungsfristen der einzelnen Privaten Krankenversicherungen sind im Beitrag 5 unten aufgeführt.

Mit diesem Wissenstand können Sie getrost keine Hektik aufkommen lassen und bei einer Beitragsanpassung alle Möglichkeiten in Ruhe ausloten. 8)

Info: Ein unverbindliches PKV-Wechsel-Angebot können Sie sich HIER ANFORDERN!.

Ich wünsche Ihnen in diesem Thema ein stressfreies Jahresende.

Zur besseren Veranschaulichung füge ich eine erklärende Grafik bei. Motto: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte ;)


Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann

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Samstag, 8. August 2009, 09:52

Von Mike Wittmann

Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung - PKV

Wichtige Neuerung für eine wirksame Kündigung und einen Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV):

Sie können je nach Versicherungsgesellschaft Ihre PKV drei Monate zum Ende des Kalenderjahres (also max. bis zum 30.09.20xx) bzw. des Versicherungsjahres (ursprünglicher Beginn z. B.: 01.06. -> Kündigungstermin max. bis zum 31.03.20xx) kündigen. Zu beachten ist eine bei Vertragsschluss vereinbarte Mindestversicherungsdauer, von meisten zwei Jahren.

Ausgenommen davon haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht einer Beitragsanpassung.

Seit dem 01.01.2009 wird die Kündigung eines PKV-Vertrages erst dann wirksam, wenn Sie den Abschluss einer Nachfolge-Krankenversicherung nachweisen. Der Nachweis ist innerhalb der Kündigungsfrist zu erbringen. Wird der Nachweis später erbracht, wird die Kündigung unwirksam.

Service-Tipp: Dieser Nachversicherungsnachweis wird bei den von Versicherungsantrag24.de vermittelten PKV-Vollversicherungstarifen automatisch nach Vertragsabschluss an den PKV-Vorversicherer geschickt, Sie haben somit diesbezüglich keine Aktivität aufzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann


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