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Die letzten 4 Beiträge

4

Sonntag, 8. März 2020, 10:43

Von Mike Wittmann

Hallo Ssimo,

da Du von "seit vielen Jahren eine große Anwartschaft" schreibst, lässt hier die Absicherung in der Bisex-Welt vermuten. Das bedeutet noch nach Geschlecht getrennt berechneten Beiträgen, was entgegen den heute nur noch erhältlichen "Unisex-"Beiträgen (geschlechterübergreifend) einen Beitragsvorteil insbesondere für Männer bedeutet.

Sofern das der Fall wäre, wären auch Deine Altersrückstellungen nicht übertragbar und mal ganz davon abgesehen, dass ein Wechsel der PKV mit einer aktuellen Gesundheitsprüfung verbunden ist, eher nicht anzuraten.

Falls ich Dich im Bereich der Zahnzusatzversicherung unterstützen darf, nutze gern unseren Bereich der Krankenzusatzversicherung.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag!

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler


3

Sonntag, 8. März 2020, 10:19

Von Ssimo

Zahnzusatzversicherung vor Pensionierung

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antworten,
Ich habe seit vielen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung bei einer PKV. Ich nehme an das ich dann auch bei dieser PKV bleiben muss oder sind die gesammelten Ansprüche auf eine andere PKV übertragbar ?
Ich werde dann also überlegen für meine noch 5 Dienstjahre eine Zahnzusatzversicherung mit den genannten Kriterien
ggf. abzuschließen.
Vielen Dank LG :)

2

Samstag, 7. März 2020, 22:48

Von Mike Wittmann

Hallo Ssimo,

zunächst vielen Dank für Deinen Beitrag!

Die Fragen die Du stellst lassen sich leider nicht pauschal beantworten. Deinen Angaben entnehme ich, dass Du Polizeibeamter in NRW bist und in 5 Jahren in die Pension eintrittst.

Zunächst besteht die Möglichkeit - und ist auf jeden Fall frühzeitig anzuraten - neben dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge eine Krankenzusatzversicherung für den Bereich Zahn abzusichern. Hier gibt es jedoch die Besonderheit, dass nicht jede Zahnzusatzversicherung für die Heilfürsorge passend ist. Vielmehr grenzen viele gängige Zahnzusatzversicherungen die Heilfürsorge aus, da mit Eintritt in die Pension das Ende der Versicherung schon feststeht.

Hier ist in jedem Fall Vorsicht geboten, da ansonsten eine Versicherung bezahlt wird, die im Leistungsfall mitteilt, dass keine Leistung gezahlt wird weil keine GKV-Vorleistung vorhanden ist.

Umso mehr ist es erfreulich wenn neue Tarife auf dem aktuellen Stand der Zeit auch für heilfürsorgeberechtigte Personen möglich ist. So geschehen bspw. mit den empfehlenswerten Tarifen der Barmenia "Mehr Zahn".

Allerdings findet auch bei allen Zahnzusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung statt und es gibt wie bereits richtig erkannt Zahnhöchstsätze. Für bereits angeratene Behandlungen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Die Krankenzusatzversicherung kannst Du ab Eintritt in die Pension nicht weiterführen, da Dein Anspruch auf Heilfürsorge einem Anspruch auf Beihilfe weicht.

Hier hoffe ich für Dich, dass Du Dich rechtzeitig im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung für einen hochwertigen Schutz inkl. hochwertigem Zahnersatz entschieden hast. Denn selbst wenn die Beihilfe knallharte Grenzen vorsieht, kann eine vernünftige Beihilfe-PKV inkl. starkem Beihilfeergänzungstarif für deutliche Entlastung sorgen. Das ist quasi die Antwort auf Deine dritte Frage, somit kommt es ganz darauf an für welchen PKV-Schutz Du Dich im Rahmen der Anwartschaft entschieden hast.

Falls Du Brillenträger bist, solltest Du Dir auch unser Spezial über www.BrillenGeld.de ansehen, hier gibt es keine Gesundheitsprüfung und einen möglichen Sofortzuschuss von bis zu 300 € - auch bei Anspruch auf Heilfürsorge.

Ich hoffe zumindest für etwas Klarheit gesorgt zu haben.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler


1

Samstag, 7. März 2020, 22:26

Von Ssimo

Zahnzusatzversicherung vor Pensionierung

Hallo zusammen,
mein 1. Beitrag in diesem Forum :)
Ich bin seit 40 Jahren Polizeibeamter in NRW, in 5 Jahren kann ich in den Ruhestand gehen :)
Da meine Zähne zunehmend schlechter werden überlege ich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.Da die meisten Zahnzusatzversicherungen ihre Leistungen in den ersten 4-5 Jahren gedeckelt haben, meine Fragen
1. Macht das überhaupt Sinn?
2. kann ich diese Zahnzusatzversicherung als Pensionär weiterführen ?
3.bekomme ich beim Zahnersatz als privat versicherter Beamter im Ruhestand plus Beihilfe einen höhere Erstattung bei Zahnersatz( Inlays) als momentan freie Heilfürsorge NRW mit 50% Beihilfesatz ?
Ich weiß...sehr spezielle Fragen...hoffe auf euch, da intensive Internetsuche wenig gebracht hat....
Danke LG :)