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Dienstag, 23. April 2019, 20:04

Von Mike Wittmann

Teurer Irrtum - Zusatzversicherung nicht gültig bei Heilfürsorge!

Damit Deine Zusatzversicherung nicht zum teuren Irrtum bei Deinem Anspruch auf Heilfürsorge wird!

Die meisten von uns sind sicherlich Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Oft waren Mama, Papa oder man selbst so schlau und haben für eine Private Krankenzusatzversicherung gesorgt. Denn insbesondere im Bereich der Zähne gibt es hohe Eigenanteile zu zahlen.

Doch irgendwann hast oder wirst Du vielleicht der GKV lebe Wohl sagen und zwar ab Beginn Deines Anspruchs auf (Freie) Heilfürsorge.

Wir rekapitulieren nochmal: Bisher besteht eine Krankenzusatzversicherung z. B. eine Zahnzusatzversicherung die Lücken der GKV schließen sollte.

Da der Mensch grundsätzlich gutgläubig ist - geht der durchschnittliche Heilfürsorge-Empfänger davon aus, dass seine Krankenzusatzversicherung dann eben nicht mehr die Lücken der GKV, sondern die Lücken der Heilfürsorge vermindert.

Diese Gutgläubigkeit kann Euch teuer zu stehen kommen! Denn in vielen Bedingungen heißt es in etwas so "Endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, endet auch der Versicherungsvertrag". Oder anders: "Versicherungsfähig sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung".

Zwei Beispiele von Formulierungen die jedoch beide die gleiche Aussage begleiten: Du hast ab Deinem Anspruch auf Heilfürsorge KEINEN Schutz über Deine Krankenzusatzversicherung!

Wann fällt das auf?
Es gibt genau zwei Szenarien in denen es auffällt:
Wenn es gut für Dich läuft, dann spricht Dich auf diese Thematik Dein Versicherungsvermittler an und klärt Dich auf, ob Deine bestehende Krankenzusatzversicherung auch zur Heilfürsorge noch gültig ist.

Wenn es nicht so gut läuft, dann fällt dieses erst bei Einreichung von Rechnungen auf und zwar dann, wenn die PKV-Zusatzversicherung einen Vorleister-Nachweis von der GKV haben möchte und Du diesen nicht beibringen kannst. In der Folge erhältst Du die Vertragskündigung, weil keine Mitgliedschaft in der GKV besteht, sondern der Anspruch auf Heilfürsorge. Die Vertragskündigung heißt dann nicht nur kein Vertrag mehr für die Zukunft, sondern auch keine Leistung für die eingereichte Rechnung.

Das kann teuer werden, denn in diesem Fall bleibt Ihr auf Eurem Eigenanteil nach Leistung der Heilfürsorge sitzen!

Warum schreibe ich das?
Ich habe dieses Thema ständig in meiner Beratung. Immer dann, wenn ich auf Lücken der Heilfürsorge anspreche und es dann heißt "ich habe schon eine Krankenzusatzversicherung, die haben meine Eltern damals schon für mich abgeschlossen". Ein guter Versicherungsmakler lässt sich hier die Tarife nennen und prüft in der Folge, ob der Schutz auch für die Heilfürsorge geeignet ist oder ob eben der Vertrag ab Beginn der Heilfürsorge endet. Nur so ist es sichergestellt, dass Du nicht erst bei der Einreichung einer hohen Rechnung für Zahnersatz feststellst: Es gibt keinen Vertrag mehr, daher auch keine Leistung!

Passende Angebote für die Krankenzusatzversicherung passend zur Heilfürsorge erstelle ich gern.

Vielen Dank für Deine Zeit.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler