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Die letzten 4 Beiträge

4

Montag, 23. Januar 2017, 19:51

Von Mike Wittmann

Bundespolizeianwärterin Angebotsformular


3

Montag, 28. September 2015, 15:26

Von Mike Wittmann

Beitragsfreie Familienversicherung der Kinder in der GKV - Das ist zu beachten!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Montag, 26. Januar 2015, 20:54

Von Mike Wittmann

Die richtige Wahl: kleine oder große Anwartschaft bei der Ausbildung zur Polizeibeamtin des Bundes wählen?

Soll ich eine große oder kleine Anwartschaft absichern?
Ich rate Dir innerhalb Deiner Ausbildung im Polizeidienst eine kleine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung neben der Privaten Pflegepflichtversicherung abzusichern.
ABER: Nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung als Polizeianwärterin und Übernahme in den Polizeidienst solltest Du die kleine auf eine große Anwartschaft umstellen. Hierdurch sicherst Du Dir frühzeitig einen günstigen Beitrag bei Pensionierung!

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärterinnen im Bund?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / als Polizeianwärterin:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamtinnen erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz im Bund, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Freien Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Freien Heilfürsorge.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteigerin hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Bundespolizei!

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt:

1

Montag, 26. Januar 2015, 20:53

Von Mike Wittmann

Polizeianwärterin bei der Bundespolizei - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Polizeianwärterin des Bundes Krankenversicherung als Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung während der Ausbildung zur Polizeibeamtin - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und einer aktiven Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärterin des Bundes hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Was ist die Freie Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhälst Du von Deinem Dienstherren als eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über den Bund bezahlt wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn und dem Start Deiner Karriere bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Freie Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Freien Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherren wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Freie Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast über den BUND als Polizeianwärterin und später auch als Polizeibeamtin bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Freie Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über den Bund ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.

Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundespolizist mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärterin zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteigerin in die PKV und muss somit den Beitrag einer z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag einer bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

...Weiter geht es im zweiten Beitrag...