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Die letzten 5 Beiträge

5

Montag, 23. Januar 2017, 20:12

Von Mike Wittmann

Angebotsformular Polizei Sachsen


4

Montag, 28. September 2015, 15:46

Von Mike Wittmann

Dein Kind ist über die beitragsfreie Familienversicherung Deiner / Deines Ehepartners in der GKV versichert? Das solltest Du dazu wissen!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Freitag, 16. Januar 2015, 20:39

Von Mike Wittmann

Ein Beispiel für eine nicht optimale Absicherung durch eine kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Polizeianwärter oder Polizeibeamte kann zu einem unschönen Boomerang für Sie werden!
Aus aktuellem Anlass hier noch ein Beispiel für eine ungünstige Beratung eines Polizeianwärters oder Polizeibeamten...


Ein Makler hat einen Polizisten der Bundespolizei ab der Ausbildung in einer kleinen Anwartschaft versichert. Nach der Ausbildung wurde versäumt die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaftsversicherung umzustellen. Seit dem Ausbildungsende sind etwa 10 Jahre vergangen. Jetzt wechselt der Bundespolizeibeamte seinen Dienstherrn und beginnt ein Dienstverhältnis als Polizeibeamter des Landes Brandenburg.

Aussage des Maklers "Können Sie mir helfen, ich kenne mich mit der Beihilfe in Brandenburg nicht so gut aus" ...Vielleicht ist das "nicht so.." etwas untertrieben..

Jetzt beginnt das Problem:

Im Bundesland Brandenburg hat der Polizeibeamte einen aktiven Beihilfeanspruch, somit muss die kleine Anwartschaft in Beihilfetarife aktiviert werden.
Bei der Beitragsberechnung gilt das aktuelle Eintrittsalter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht übrigens nicht.

Jetzt bemängelt der Polizeibeamte (zurecht), dass eine Dienstkollegen bei der Polizei in Brandenburg alle weniger bezahlen würden.
Stimmt, denn nach der erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei in Brandenburg erhält man direkt einen aktiven Beihilfeanspruch uns sammelt somit automatisch Altersrückstellungen an.
Der beschriebene Polizeibeamte wechselt jetzt von einer Absicherung ohne Altersrückstellungen in eine Absicherung mit Altersrückstellungen und bezahlt somit einen Mehrbeitrag im Verhältnis zu den Dienstkollegen.

Zum besseren Verständnis hier ein kurzes Beispiel welches Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung und somit zur Beitragsberechnung herangezogen wird:

- Ein Bundespolizist beginnt im Alter von 20 Jahren seine Polizeiausbildung und schließt dafür eine kleine Anwartschaft ab und aktiviert mit 30 Jahren
-> Eintrittsalter als 30-Jähriger.

- Ein Polizeianwärter aus Brandenburg absolviert erfolgreich mit 22 Jahren seine Polizeiausbildung und wird in den aktiven Polizeidienst des Landes Brandenburg (Beihilfe) übernommen.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

- Ein Beamter der Bundespolizei wechselt nach erfolgreich absolvierter Polizeiausbildung im Alter von 22 Jahren von einer kleinen in eine große Anwartschaft.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

Fazit:

Ich würde es als Glück im Unglück bezeichnen.

Warum Unglück?
Hier wurde vermutlich nicht ordentlich beraten und der Makler muss seinem Kunden jetzt Rede und Antwort stehen, warum seine Dienstkollegen weniger bezahlen als er.
Hier hätte nach der erfolgreichen Polizei-Ausbildung ein Wechsel von kleiner in große Anwartschaft erfolgen müssen um spätere Unstimmigkeiten bei der Beitragshöhe zu vermeiden.

Warum Glück?
Weil hier durch einen ungeplanten Zufall - den Wechsel des Dienstherren in Verbindung mit einem aktiven Beihilfeanspruch - ein größeres Übel bei der Beitragsberechnung bei Pensionierung vereitelt wurde.
Bei der Pensionierung des Bundespolizeibeamten wäre der Makler schon lange nicht mehr tätig gewesen...

Tipp:

Seien Sie wachsam bei Ihrer Entscheidung für eine kleine Anwartschaftsversicherung, diese holt Sie spätestens bei der Pensionierung wieder ein.

Gerne können Sie sich hier auch ein unverbindliches Angebot für eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung anforern.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Sonntag, 28. Dezember 2014, 17:27

Von Mike Wittmann

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Sachsen?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Sachsen, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Freien Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Freien Heilfürsorge.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Sachsen!

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt:

1

Sonntag, 28. Dezember 2014, 17:25

Von Mike Wittmann

Polizei in Sachsen - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten im Bundesland Sachsen - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung und einer aktiven Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Sachsen hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Was ist die Freie Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhältst Du von Deinem Dienstherren als eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land Sachsen bezahlt wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Freie Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Freien Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherrn wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Freie Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land Sachsen als Polizeianwärter und später auch als Polizeibeamter bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Freie Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land Sachsen ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.

Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland Sachsen mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteiger in der PKV und muss somit den Beitrag eines z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

...Weiter geht es im zweiten Beitrag...