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1

Donnerstag, 15. Mai 2014, 19:34

Von Mike Wittmann

GKV: Neue Beitragsregelungen ab dem 01.01.2015 - Beitragserhöhungen insbesondere für Höherverdienende!?


Zum 1. Januar 2015 soll das so genannte GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft treten. Der allgemeine paritätische (also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragene) Beitragssatz wird auf 14,6 % festgesetzt.
Damit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 %; der Arbeitgeberanteil wird dabei auf 7,3% gesetzlich festgeschrieben. Zukünftige Beitragssatzerhöhungen gehen damit allein zu Lasten der Versicherten.

Was auf den ersten Blick wie eine Beitragssenkung aussieht, kann sehr schnell zu einer finanziellen Mehrbelastung gegenüber heute führen.
Richtig ist: Der bisher für alle Kassen gleiche prozentuale Sonderbeitrag von 0,9 % entfällt ab dem nächstem Jahr. Ebenfalls entfallen die kassenindividuellen Sonderbeiträge, die in festen Euro-Werten festgesetzt wurden. Stattdessen kann jede Krankenkasse entsprechend ihrer individuellen Kassenlage einen prozentualen Sonderbeitrag erheben.

Dieser Sonderbeitrag ist ebenfalls allein vom Versicherten zu zahlen.

Wie viele Kassen einen Sonderbeitrag verlangen werden und wie hoch er ausfallen wird, kann heute noch nicht exakt gesagt werden. Experten gehen davon aus, dass die meisten Kassen einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 % nehmen. Damit zahlt der Versicherte insgesamt 15,5%, 7,3% davon der Arbeitgeber.
Es kann Kassen geben, die darunter bzw. darüber liegen.

Betrachtet man die absehbare Finanzsituation der GKV ist davon auszugehen, dass spätestens in 2016 fast alle Kassen über 15,5% liegen werden und damit die Versicherten insgesamt mehr zahlen als heute. Das tun Höherverdienende ohnehin, denn schließlich wird die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel wieder angehoben und der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung steigt ebenfalls.

Die Rheinische Post hat das sehr gut zusammengefasst:

"Kassenreform belastet Gutverdiener

Die Umstellung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen von Pauschalen auf prozentuale Beiträge trifft Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. Kurzfristig ist ab 2015 mit einer Entlastung der Versicherten zu rechnen. Dann steigen die Beiträge"

Quelle: Rheinische Post vom 10.05.2014, Seite 9
Rubrik: Gesundheitspolitik
Quellrubrik: Wirtschaft und Verbraucher
Autor: Von Eva Quadbeck
Copyright: (c) Rheinische Post
Seitentitel: GES


Die Höhe der individuellen Sonderbeiträge wird damit zukünftig eine große Rolle spielen. Damit kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der die Leistungsseite betrifft.
Heute versuchen viele Krankenkassen ihre Leistungen durch so genannte Satzungsleistungen „aufzupeppen“. Das dürfte dann wegen der Konzentration auf einen möglichst niedrigen Sonderbeitragssatz der Vergangenheit angehören.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink warnte bereits vor dem schärferen Wettbewerb der Kassen. "Sie werden auf jeden Cent schauen, und die Leistungen für die Versicherten bis an die Grenze des Erlaubten herunterschrauben."

Diese Information soll einen kleinen Ausblick darauf geben, was Versicherten in der gesetztlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig erwarten dürfen.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann