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Der erste Beitrag

1

Mittwoch, 30. April 2014, 17:32

Von Mike Wittmann

Muss ich meine Beitragsrückerstattung mit meinem Arbeitgeber teilen?

Du hast keine Rechnungen eingereicht und erhältst von Deiner Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Beitragsrückerstattung?

Dann darfst Du Dich sicherlich beim ersten Mal fragen: Muss ich meine Beitragsrückgewähr mit meinem Arbeitgeber teilen?

Die einfache und schöne Antwort lautet: NEIN!

Die Beitragsrückgewähr wird Dir für Deinen Vertrag durch die Private Krankenversicherung gezahlt und obwohl der Arbeitgeber sich
bis zur Hälfte an den Beiträgen zur PKV beteiligt (Höchstarbeitgeberzuschussbetrag beachten), steht nur Dir die Beitragsrückgewähr zu
:!:

Erfahre mehr zum Thema Beitragsrückerstattung, welche Arten es gibt, welche Dinge Du beachten solltest und ob diese langfristig von Vor- oder Nachteil geprägt sind: "Beitragsrückerstattung Blog-Beitrag".

Wenn Du Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung hast, macht es vielleicht auch Sinn zu prüfen, ob es nicht noch eine zu Dir bessere PKV gibt. Gern erstelle ich Dir einen unverbindlichen Vergleich zur Privaten Krankenversicherung.

Nutze bitte hierzu das folgende Formular zur Anforderung Deines PKV-Vergleichs: DIREKTLINK

Bitte zögere nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

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