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Der erste Beitrag

1

Samstag, 8. August 2009, 10:51

Von Mike Wittmann

Beitragsrückerstattung - das besondere PLUS der PKV

Die Beitragsrückerstattung belohnt Sie dafür, dass Sie im Vorjahr keine Rechnungen an die Leistungsabteilung Ihrer PKV weitergeleitet haben.

Das gute an der Beitragsrückerstattung:

-> Sie erhalten eine gewisse Anzahl (Tarif und PKV abhängig) an Monatsbeiträgen zurück
-> der Arbeitgeber (bei Arbeitnehmern) bezahlt zwar die Hälfte des Beitrags, Sie erhalten jedoch die vollständige Beitragsrückerstattung zur Ihrer freien Verfügung
-> zusätzliches Einkommen im Sommer des Folgejahres kann z. B. für einen Urlaub dienen

Seitens der PKV-Unternehmen gibt es verschiedene Auslegungen über den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. So verliert man in den meisten Fällen den kompletten Anspruch auf die Beitragsrückerstattung auch bei Einreichung einer Kleinstrechnung.

Service-Tipp: bei den über Versicherungsantrag24.de angebotenen Krankenvollversicherungstarifen erhalten Sie als besonderen Service immer das für Sie günstigere. So werden eingereichte Rechnungen der Beitragsrückerstattung gegengerechnet, der Rest wird Ihnen ausgezahlt - wir nenen dieses Verfahren BEST-Abrechnung!

Beispiel:

Eingereichte Rechnung im letzten Kalenderjahr: 250 €
vorgesehene Beitragsrückerstattung: 800 €
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Sie erhalten: 550 € (bei einem anderen Versicherer -> 0 €)

Fordern Sie unverbindlich Ihr individuelles Angebot zur Privaten Krankenversicherung an!

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann