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Die letzten 2 Beiträge

2

Mittwoch, 6. Februar 2019, 19:14

Von Mike Wittmann

Rückkehr in die PKV als Ehegatte eines Beihilfeberechtigten

Hallo Reddy8888,

vielen Dank für den Beitrag!

Die Antwort ist relativ schnell gegeben. Das Zauberwort heißt Anwartschaftsversicherung. Dadurch werden die PKV-Beihilfetarife für die Zeit nach Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gesichert. Dadurch entfällt auch eine spätere erneute Gesundheitsprüfung.

Bei der familiären Situation gehe ich davon aus, dass ein Eheverhältnis besteht.

Wichtig für den Beihilfeanspruch ist, dass das aktuelle Einkommen der Ehefrau (aktueller Wert 2019) entweder wegfällt oder stark verringert ist und im laufenden Jahr unter 9.168 Euro bleibt.

Die Kinder können dann bequem über die Kindernachversicherung ab Geburt bei der PKV eines Elternteils versichert werden und zwar ab dem Tag der Geburt. Dabei darf der Versicherungsschutz nicht umfassender sein, als die eines bereits seit mindestens 3 Monaten versicherten Elternteils. Infos zur PKV für Kinder sind im PKV-Kinder-Spezial auf Versicherungsantrag24.de zu finden.

PS: Ich hoffe die Antwort kommt noch rechtzeitig. Durch einen technischen Fehler im Forum wurde keine Nachricht über einen neuen Beitrag ausgelöst. Für Fragen stehe ich auch gern im kostenfreien abendlichen PKV-Chat über die Sprechblase am unteren rechten Rand zur Unterstützung bereit.

Individuelle Angebote zur Privaten Krankenversicherung inklusive der Möglichkeit einer solchen für gesetzlich sozialversicherungspflichtig krankenversicherte Ehegatten können im Bereich PKV-Beamte auf der Hauptseite von Versicherungsantrag24.de angefordert werden.


Viele Grüße

Mike Wittmann

Online-Versicherungsmakler

1

Sonntag, 20. Januar 2019, 12:55

Von Reddy8888

Rückkehr des Ehegatten in PKV nach Ende sozialversicherungspflichtiger Arbeit

Hallo zusammen,

ich bin verbeamteter Lehrer in Hessen. Meine Frau studiert derzeit. Sie ist über mich PKV versichert. Das Studium hat sie bald beendet und sie möchte einer Arbeit nachgehen, die über dem Steuerfreibetrag in Hessen liegt (wg. des Beihilfeanspruchs relevant). Sie würde damit aus der PKV fallen und pflichtig werden. Da wir Kinder planen und Sie dann ihrem Beruf nicht mehr nachgehen möchte, stellen wir uns die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Sie in die PKV zurückkehren könnte.

Lässt die GKV sie gehen, nimmt sie die PKV wieder auf und bräuchte Sie eine Gesundheitsprüfung?

Vielen Dank!