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Samstag, 12. Januar 2019, 10:46

Von Mike Wittmann

Wichtige Änderungen für Soldaten auf Zeit (SaZ) ab dem 01.01.2019

Als Soldat auf Zeit (SaZ) ergeben sich zum 01.01.2019 gravierende Änderungen, sofern Sie nach diesem Termin einen erstmaligen Anspruch auf Übergangsgebührnissen haben!

Wichtig: Für alle SaZ die vor dem 01.01.2019 erstmalig Übergangsgebührnisse erhalten haben, bleibt alles beim alten!

Für alle "neuen" Übergangsgebührnis-Empfänger als SaZ ergeben sich jedoch deutliche Änderungen hinsichtlich der Krankenversicherung, so entfällt der Beihilfeanspruch sowohl für Sie selbst als auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen!

Jetzt wird sich vielleicht der einen oder andere SaZ fragen was mit seiner Krankenversicherung ist. Zunächst gibt es für SaZ ein Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung, was nicht in jedem Fall positiv ist. Statt des Beihilfeanspruchs gibt es vom Bund einen Zuschuss zum Beitrag der Kranken- und Pflegepflichtversicherung, egal ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern.

Doch die meisten von Ihnen sollten eine Anwartschaftsversicherung abgesichert haben. Hier ist - für erstmalige Übergangsgebührnis-Empfänger ab dem 01.01.2019 - ein großer Beratungsbedarf gegeben. Denn in den wenigsten Fällen ist die ursprünglich für den Beihilfeanspruch abgesicherte Anwartschaft noch die richtige Lösung!

Leider - und das stimmt mich sehr ärgerlich in meiner Funktion als Versicherungsmakler - halten sich eine Vielzahl der PKV-Versicherungen aktuell noch bedeckt zu dem Thema. Sprich: Teilweise weiß man trotz eindeutiger Gesetzeslage noch nicht genau wie man welche Lösung für neu ausscheidende SaZ anbieten will oder kann. Ein Armutszeugnis Mitte Januar 2019!

Mit gutem Beispiel gehen hier zumindest einmal die AXA bzw. DBV und die Allianz Krankenversicherung vor, die nicht nur einen Plan für die neue Gesetzeslage haben sondern auch kundenfreundliche Lösungsansätze.

Was soll ich als SaZ machen, wenn ich erstmalig nach dem 01.01.2019 Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben und bereits eine Anwartschaftsversicherung abgesichert habe?

-> Leider ist keine Generalaussage möglich, vielmehr kommt es darauf an, was Sie selbst nach der Zeit als SaZ planen!
-> Aktuell (Stand Mitte Januar 2019) gibt es noch keine Lösungen aller PKV-Unternehmen - leider!
-> Sofern nach der Zeit als SaZ der Wechsel in den Status Berufssoldat geplant wird, ist die Anwartschaft weiterhin sinnvoll.
-> Wenn eine Selbstständigkeit oder eine Anstellung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze geplant wird (aktuell in 2019: 60.750 €), ist eine Umstellung der Anwartschaft von Beihilfe auf Vollkostentarife denkbar.
-> Falls Sie nach der Zeit als SaZ als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, somit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen werden, wäre eine Versicherung in der gesetztlichen Krankenversicherung und Umwandlung in eine Zusatzversicherung oder eine Kündigung der Anwartschaft denkbar (sollte jedoch vorher beraten werden!)

Einige Versicherer bieten Sonderkündigungsrechte innerhalb der ersten Wochen an. Ansonsten bliebe bei einem Kündigungswunsch nur der ordentliche Termin und somit ggf. weiter für etwas zu zahlen was nicht benötigt wird. Vielleicht lässt sich aus dem Sachverhalt ableiten, warum nicht jede PKV alle Kräfte an eine schnelle und gut kommunizierte Lösung setzt.

Da jedoch grundsätzlich diese Info keine ausführliche und individuelle Beratung ersetzt, biete ich Ihnen eine solche an. Kann diesen kostenfreien Service jedoch nur bei Ihrem Einverständnis mit einer Betreuungsübernahme durchführen. Weiterhin kann ich diesen zusätzlichen und kurzfristigen Service nur für Versicherer anbieten, die auch offiziell mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Daher ist dieser Service nicht möglich für Kunden folgender Versicherer: Central, Debeka, HUK, LVM, um einige zu nennen.

Möglich ist hingegen die Beratung von Kunden u. a. folgender PKV: AXA DBV, Allianz, Barmenia, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Nürnberger, Signal Iduna (auch wenn noch nicht jeder dieser Versicherer aktuell eine Lösung parat hat, dieses jedoch in den nächsten Tagen / Wochen nachholen dürften).

Sofern Sie an der individuellen Prüfung und Beratung interessiert sind, füllen Sie bitte auf unserer Service-Seite das dort hinterlegte Formular aus, dieses finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihr Interesse und viele Grüße!

Mike Wittmann
Online-Versicherungsmakler