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Die letzten 3 Beiträge

3

Mittwoch, 22. September 2021, 21:00

Von Mike Wittmann

Pflegepflichtversicherung zum Dienstbeginn absichern!

Hallo Leon,

zunächst vielen Dank für Deine Frage. Vielleicht dürfte diese auch den einen oder anderen Leser des Forums interessieren.

In meiner Funktion als Versicherungsmakler kommt es mir häufig unter, dass sich Dienstanfänger erst kurz vor knapp vor der finalen Abgabe der Bestätigung einer Pflegepflichtversicherung beim Dienstherrn an mich mit dem Wunsch eines Angebots richten.

In Deutschland herrscht eine Kranken- und Pflegeversicherungs-Pflicht. Pflicht bedeutet dabei, dass sich keiner aussuchen kann, wann diese beginnen soll. Eine Nichtbeachtung stellt zudem eine Ordnungswiedrigkeit dar und kann zu einem Bußgeld führen. Das sollte Dir dann aber auch Dein Dienstherr erklären, wenn es soweit ist.

Weiterhin sollte immer beachtet werden, dass die Gesundheitsfragen am Tag der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Mal nebenbei:

Manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen... Leider läuft nicht immer alles wie geplant. Stell Dir vor, Du wartest mit der Beantragung der Pflegepflichtversicherung (und Anwartschaft) unnötig lange, Du stellst also erst heute den Antrag obwohl Du vor drei Wochen Deinen Dienstbeginn hattest. Blöd war nur, dass Du Dich in den letzten Wochen komisch gefühlt hast und einfach mal zum Arzt gegangen bist - gut das war nicht der einzige, danach kamen noch Facharztbesuche dran. Diagnose: Verdacht auf Multiple Sklerose. Eine schleichende Krankheit, welche Dich zwar zunächst Deinen Dienst antreten lässt, aber hinterher nicht unwahrscheinlich zur Pflegebedürftigkeit führt. ... Mal eben noch schnell den Antrag stellen ist dann nicht... Das hagelt Ablehnungen.

Also - sicherlich ein Extremfall - aber nimm das für weitere mögliche Diagnosen, die vor der Antragstellung gestelt werden können. Es gibt solche Fälle in der Praxis, leider.

Der Dienstherr verlangt die Vorlage eines Nachweises zur Pflegepflichtversicherung mit Dienstantritt, daher stellt sich neben der herrschenden Versicherungspflicht diese Frage nicht.

Aus diesem Grund sollte jeder Dienstanfänger sich - bestenfalls - vor dem Ausbildungsbeginn, spätestens aber kurz danach um eine Pflegepflichtversicherung bemühen. Dabei unterstütze ich gern.

Der Beginn der Versicherung ist dann der Dienstbeginn, welcher dem Dienstherrn dann in Form des Nachweises auch noch kurz nach dem Dienstbeginn genügt.

Für alle die diesen Beitrag lesen: Sofern ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht, sollte grundsätzlich (!!!) auch eine Anwartschaftsversicherung abgesichert werden. Auch hierzu sind zahlreiche Beiträge im Forum vorhanden, gern berate ich aber auch dazu individuell.

Weiterhin ist die Anwartschaft nur über die GdP nicht ausreichend, hier braucht es eine Ergänzung (Beihilfeergänzungtarif) um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Mit der Überzeugung die GdP-Anwartschaft würde ausreichen begibt man sich auf dünnes Eis - auch hierzu berate ich gern.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

2

Mittwoch, 22. September 2021, 13:00

Von Leon

rückwirkender Versicherungsbeginn Pflicht?

Hallo Mike,
wie Du geschrieben hast, fordert der Dienstherr einen Nachweis über den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) innerhalb eines gewissen Zeitraums, beispielsweise spätestens drei Monate nach Dienstantritt. Ist es ausreichend, die Versicherung innerhalb dieses Zeitraums beginnen zu lassen, beispielsweise ab dem 1.11. bei Dienstantritt zum 1.9, oder fordert der Gesetzgeber in jedem Fall eine rückwirkenden Versicherungsbeginn zum Tag des Dienstantritts? Darüber sind die auskunftgebenden Stellen unterschiedlicher Ansicht. Falls sich zwei bis drei Monatsbeiträge sparen lassen, sollte man das tun.

Besten Dank und Grüße
Leon

1

Sonntag, 5. August 2018, 12:29

Von Mike Wittmann

Bestätigung zur Pflegepflichtversicherung besonders schnell - auch rückwirkend möglich!

Die Bestätigung zur Pflegepflichtversicherung wird vom Dienstherrn mit mal mehr oder weniger zeitlichem Druck gefordert.

Meist ist das Thema Versicherung ein Thema mit sieben Siegeln mit dem junge Dienstanfänger zunächst einmal etwas überfordert sind.

Die meist gestellten Fragen sind:

Wie schnell bekomme ich den Nachweis zur Pflegepflichtversicherung?

Ich benötige einen Nachweis der Pflegeversicherung für meinen Dienstherrn, wann kann ich den erhalten?

Mein Dienstherr hat gesagt, dass ich bis zum xx.xx.20xx einen Nachweis vorlegen muss, schaffen Sie das?


Viele Fragen mit nur einer Antwort: Ja wir schaffen das und zwar schnell!

Eine Auswertung der letzten Jahre hat ergeben, dass die meist die Bestätigung innerhalb von wenigen Stunden nach Antragseingang beim Versicherer erklärt wurde.
Das setzt jedoch voraus, dass sich keine weiteren Fragen wegen der Gesundheit aus dem Antrag ergeben.
Doch selbst dann gibt es die erste Rückmeldung meist innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang beim Versicherer.

Es gilt jedoch: Die Stunden zählen ab einem normalen Werktag (8 Uhr).

Beispiele aus der Praxis:

Der Antrag wurde am Sonntag um 17 Uhr an uns geschickt, vorgeprüft und am gleichen Tag noch an den Versicherer zur Prüfung gegeben.
Der Versicherer hatte den Antrag zur Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft (gleiches gilt für PKV-Beihilfetarife) am Montag ab 8 Uhr in die Bearbeitung genommen.
Bereits kurz nach 13 Uhr gab es die Bestätigung in Form einer Annahme für die Pflegeversicherung, diese erhielt unser Kunde um noch vor 14 Uhr.

In der Regel (über 90 %) erfolgten die Rückmeldungen der PKV-Versicherung somit innerhalb von 24 Stunden nach Vorlage des Antrags.
In weniger als 10 % dauerte die Rückmeldung mehr als 24 Stunden, aber weniger als 48 Stunden.

Sie können sich also auf eine kurzfristige Rückmeldung zu Ihrem Antrag auf Anwartschaft/Beihilfetarife und Pflegepflichtversicherung einstellen!

Aus verschiedenen Gründen kommt es immer wieder einmal vor, dass junge Dienstanfänger bereits seit mehreren Wochen ihren Dienst angefangen haben, aber immer noch keine
Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung haben. In diesen Fällen kommt immer wieder die Frage "Kann ich das rückwirkend zum Dienstbeginn bei Ihnen erhalten, weil mein Dienstherr das fordert"?

Auch hier ist die Frage in den meisten Fällen positiv zu beantworten: Sofern wir hier nicht über eine Lücke sprechen, die sich noch im Rahmen hält (z. B. kein Jahr), werden wir meist eine Lösung finden!

Das erhalten Sie über Versicherungsantrag24.de:

-> Unabhängige Beratung durch einen Versicherungsmakler, nicht durch einen Vertreter der an eine Versicherung gebunden ist!

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-> Rückmeldung nach Antragseingang beim Versicherer innerhalb von 24 - 48 Stunden (Werktag), meist jedoch schneller!

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Hier die wichtigsten Links für Ihr persönliches Angebot:

Spezials:
-> Polizeiversicherung (bitte nur noch Ihren Dienstherrn/Beihilfevorschrift auswählen)

-> Soldatinnen und Soldaten

Allgemein:

-> Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

-> Beamtinnen und Beamte


Ich freue mich auf Ihr Interesse!

Übrigens: Wer es nicht so steif mit dem "Sie" mag: Wir können auch gern per "Du" miteinander reden. ;)

Viele Grüße

Mike Wittmann
Online-Versicherungsmakler