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Die letzten 2 Beiträge

2

Mittwoch, 16. Mai 2018, 22:44

Von Mike Wittmann

Guten Tag liebe Nutzerin jan-ivi,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Hierzu habe ich bereits vor einiger Zeit - wow ist ist schon fast 7 Jahre her - einmal einen Beitrag verfasst. Dieser lässt sich hier: Denken Sie an Ihren Ehepartner noch einmal nachlesen.

Zu beachten ist jedoch, dass längst nicht jede Private Krankenversicherung auch an die Ehepartner denken und hierfür eine Anwartschaft vorsehen.

Gern unterstütze ich Sie hierbei. Sie können sich jederzeit bedarfsgerechte Angebote über unser Angebotsformular auf folgender Seite anfordern: Hier geht es zur Angebotsanforderung!

Grundsätzlich ist eine ausführliche Beartung zu Ihrem Anliegen aus meiner Sicht unerlässlich, kommen Sie gern auf mich zu. Gemeinsam können wir auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren, sofern Ihnen die Kommunikation über das Telefon lieber ist als z. B. über E-Mail.

Was mich jedoch verwundert: "Auch unsere Kinder sind über mich gesetzlich krankenversichert" .. Zumindest für den stationären Teil hätten man Ihre Kinder (Gesundheitszustand vorausgesetzt) einen 20 %-stationären Wahlleistungstarif für das Krankenhaus absichern können/müssen.

In Ihrer Konstellation erlebe ich es immer wieder von Kunden die sich aus dem Grund der beitragsfreien Familienversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Damit verwehren Sie sich unter Umständen jedoch den Zugang zu besserer medizinischen Versorgung, kürzeren Wartezeiten und besseren Behandlungsmethoden.

Leider handelt die Gesetzliche Krankenversicherung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das widerum ist im Sozialgesetzbuch gergelt. So muss eine Behandlung u. a. wirtschaftlich und zweckmäßig sein.

In diesem Sinne kommen Sie gern persönlich per E-Mail, Angebotsformular oder Telefon auf mich zu.

PS: Sie Fragen wer einem den Sachverhalt bei der Heirat erkärt: Im besten Falle Ihr Versicherungsvermittler des Vertrauens!

Viele Grüße

Mike Wittmann
Online-Versicherungsmakler

1

Dienstag, 15. Mai 2018, 21:02

Von jan-ivi

Anwartschaft für Ehefrauen von Berufssoldaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich nirgends im Netz etwas zu meiner speziellen Frage finden, deshalb stelle ich sie nun hier:

Ich bin mit einem Berufssoldaten verheiratet, bin Arbeitnehmerin / Angestellte und schon immer selbst gesetzlich krankenversichert und nutze die Beihilfe nicht (auch unsere Kinder sind über mich gesetzlich krankenversichert und nutzen die Beihilfe nicht).
Nun hat ein Kollege meines Mannes für seine Frau eine Anwartschaft abgeschlossen und meinte, dass müsse man, weil wir Ehefrauen von Berufssoldaten (die ja über die Freie Heilfürsorge versichert sind) später nicht in der gesetzlichen KV bleiben könnten.
Ich verstehe da den Zusammenhang nicht und konnte noch niemanden finden, der mir dies bestätigen oder gar erklären konnte. Warum ist dies so (oder warum sollte dies so sein)? Und wenn es tatsächlich so ist, heißt das dann, dass ich mich selbst privat krankenversichern muss - und wann (wenn mein Mann in Pension geht oder wenn ich selbst aus dem Berufsleben ausscheide)????? ?(
(Und wo steht das überhaupt bzw. wer sagt einem das, wenn man einen Berufssoldaten heiratet?! 8| )


Für eine Antwort / Erklärung bin ich von Herzen dankbar