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Die letzten 3 Beiträge

3

Montag, 26. September 2016, 16:38

Von Janette.Hau

Sofern Sie sich aktuell für einen Optionstarif interessieren, der es Ihnen später ermöglicht von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, habe ich folgenden Hinweis:

Die Tarifbedingungen zu dem Tarif flexSI der Signal Iduna finden Sie ebenfalls wie ein übersichtliches Prospekt auf unserem (noch im Aufbau befindlichen) neuen Forum unter:


www.Versicherungsantrag24.com - auch hierüber haben Sie die Möglichkeit unseren kostenlosen Chat für Ihre Fragen und Anforderungen von individuellen Angeboten nutzen zu können.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

Den lese ich mir direkt einmal durch, danke:)

2

Dienstag, 14. Juli 2015, 17:56

Von Mike Wittmann

Optionstarif für Studenten für einen späteren Wechsel von GKV in die PKV

Sofern Sie sich aktuell für einen Optionstarif interessieren, der es Ihnen später ermöglicht von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, habe ich folgenden Hinweis:

Die Tarifbedingungen zu dem Tarif flexSI der Signal Iduna finden Sie ebenfalls wie ein übersichtliches Prospekt auf unserem (noch im Aufbau befindlichen) neuen Forum unter:


www.Versicherungsantrag24.com - auch hierüber haben Sie die Möglichkeit unseren kostenlosen Chat für Ihre Fragen und Anforderungen von individuellen Angeboten nutzen zu können.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

1

Montag, 14. April 2014, 20:24

Von Mike Wittmann

Krankenversicherung für Studenten / GKV oder PKV für Studenten?

Krankenversicherung für Studenten, gesetzlich GKV oder privat PKV versichern?

Wenn Sie in den nächsten Wochen oder Monaten ein Vollzeit-Studium beginnen möchten,
stellt sich auch die Frage: wie versichere ich mich in der Krankenversicherung als Student? ?(

:!: In den meisten Fällen stellt sich die Frage zu dem Zeitpunkt des Studienbeginns aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst gar nicht.

Wir müssen zunächst drei verschiedene Situationen unterscheiden um eine Aussage treffen zu können:

1. Ihre Eltern sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- bzw. familienversichert
Sind beide Ihrer Elternteile in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder ist ein Elternteil pflichtversichert
und das andere Elternteil im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert,
haben Sie bis zu dem Zeitpunkt in dem Sie das 25. Lebensjahr vollenden (25. Geburtstag) ebenfalls einen Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung!

In diesem Fall haben Sie ab dem 25. Geburtstag genau 3 Monate Zeit sich von der dann (aufgrund des Wegfalls des Kindergeldanspruchs) beginnenden Versicherungspflicht
für die Studiendauer befreien zu lassen und in die Private Krankenversicherung als Student zu wechseln.


Egal wie Sie sich entscheiden, ab dem 25. Lebensjahr müssen Sie sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen Beitrag versichern oder in der PKV. :!:

:!: Eine erneute Wechselmöglichkeit von der gesetzlichen GKV zu privaten Krankenversicherung PKV haben Sie erst wieder ab dem 30. Geburtstag.
Ab diesem Zeitpunkt endet die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sie werden automatisch zu einem deutlich höheren Beitrag freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV.

Alternativ suchen Sie sich Ihren Versicherungsumfang selbst aus und entscheiden sich für eine Private Krankenversicherung. 8)

2. Ihre Eltern sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig – oder in der Privaten Krankenversicherung versichert
Sie haben ab Erstimmatrikulation (Einschreibung zu Ihrem Studium) genau drei Monate Zeit,
sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien zu lassen.

Sie unterliegen ab Studienbeginn sofort der Beitragszahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung
oder können sich alternativ für die Private Krankenversicherung entscheiden.


3. Über Ihre Eltern haben Sie als „Beamtenkind“ einen aktiven Beihilfeanspruch als berücksichtigungsfähiger Student.
Sie werden sofort zu dem Zeitpunkt des Studienbeginns versicherungspflichtig.
Sie haben ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation drei Monate Zeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen.

Sie unterliegen ab Studienbeginn sofort der Beitragszahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV und Pflegepflichtversicherung
oder können sich alternativ für die Private Krankenversicherung entscheiden.

Aufgrund Ihres Beihilfeanspruchs sollte hier die Private Krankenversicherung gewählt werden!
Ansonsten zahlen Sie einen 100%-Beitrag obwohl Sie lediglich 20 % (!) ergänzend zu Ihrem Beihilfeanspruch absichern müssen.
:!:

:!: Die gesetzliche Krankenversicherung kann für Sie nicht die richtige Wahl sein :!:

Sofern Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen können, ist zudem noch eine Einkommenshürde zu beachten,
die Sie je nach Beschäftigung trotzdem wieder in die Versicherungspflicht zurückwerfen kann.

Einen Sachverhalt möchte ich nicht ungenannt lassen...

Beitragszuschuss für GKV- und PKV-Versicherte bei BAföG-Anspruch:
:!: Sollten Sie BAföG beantragt haben, erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 62 € und für die Pflegeversicherung in Höhe von 11 € :!:

Diesen Zuschuss erhalten Sie jedoch nicht automatisch!
Sie müssen diesen Zuschuss beantragen, hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen: [LINK]

Sofern Sie zu dem o. g. Personenkreis zählen, der sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen kann,
bzw. dieser nicht mehr unterliegt (ab dem 30. Geburtstag),
können Sie von den zahlreichen Vorteilen der Privaten Krankenversicherung als Student profitieren (nachfolgend ein Auszug):

- Test während des Studiums, ob die PKV Ihnen zusagt
- vergünstigte Konditionen für Studenten
- wählbarer Leistungsumfang
- reichen Sie keine Rechnungen ein, erhalten Sie eine anteilige Beitragsrückerstattung
- haben Sie doch eine Erkrankung, profitieren Sie häufig von einer schnelleren Terminvergabe beim Arzt
- bessere Behandlungsmethoden


Nachfolgend weise ich Sie auf die mögliche Angebotserstellung hin:

Für einen individuellen Vorschlag zur Privaten Krankenversicherung nutzen Sie folgenden: (Befreiung von der GKV-Pflicht) [LINK]

Sollten Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie entscheiden sich in der Zeit der Pflichtversicherung für eine (während der Studiendauer bis max. zum 34. Lebensjahr) vergünstigte private Krankenzusatzversicherung.
- Sie entscheiden sich für einen preisgünstigen Optionstarif . Dieser ermöglicht Ihnen ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sobald die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. Dieser sichert Ihnen innerhalb von maximal 9 Jahren ohne erneute Risikoprüfung in die Private Krankenversicherung wechseln zu können! Der Beitrag für diesen Optionstarif für die Private Krankenversicherung PKV beträgt aktuell 6 Euro!

:!: Sprechen Sie mich auf Ihre individuellen Wünsche an, gerne unterbreite ich Ihnen individuelle Vorschläge zu der Absicherung während Ihres Studiums oder für eine Option später ohne erneute Gesundheitsprüfung - auch nach Ihrem Studium - in die Private Krankenversicherung PKV zu wechseln. Beachten Sie auch das angehängte Dokument "Private Krankenversicherung für Studenten".

Für die Krankenzusatzversicherung nutzen Sie bitte diesen: [LINK]

Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter verbessern zu können.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die PKV für Studenten
»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt: