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Die letzten 10 Beiträge

18

Mittwoch, 22. September 2021, 20:27

Von Mike Wittmann

Mehr Optionen als mögliche Lösung

Hallo und vielen Dank für die Frage.

Eine Anwartschaftsversicherung ist in dem Fall nicht möglich.

Hintergrund:

Eine Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur für einen Anwartschafts-"Grund" versichert. In der beschriebenen Situation ist der Grund ja bereits mit der Geburt eingetreten. Genauer gesagt besteht ja bereits ein Beihilfeanspruch von 80 % über eines der Elternteile. Daher fehlt für eine Anwartschaftsversicherung die Grundlage.

Genauer gesagt: Der Wunsch Beiträge zu "sparen" wird nicht von der PKV als Anwartschaftsgrund anerkannt.

Keine Antwort mit "nein" ohne großes ABER. Es ist durchaus möglich noch bis kurz vor der Geburt einen Optionstarif - allerdings so kurzfrist nur bei der Barmenia möglich - für ein versichertes Elternteil abzusichern. Das dann neugeborene Kind kann per Kindernachversicherung dann in diesen Optionstarif versichert werden. Mindestvertragslaufzeit für das Elternteil ist ein Jahr, allerdings eröffnet die rechtzeitige Absicherung vor der Geburt dann auch bspw. die Option auf ein Pflegetagegeld zu einem späteren Zeitpunkt für das nachversicherte Kind.

Bei Interesse helfe ich gern, einfach im HInblick dieses Thema eine E-Mail an info@versicherungsantrag24.de oder eines der diversen Kontaktformulare auf unserer Hauptseite www.Versicherungsantrag24.de nutzen.

Zum Thema noch "kurz vor knapp" die Kindernachversicherung sichern, gibt´s auch ein Spezial mit www.Babyjoker.de

PS: Eine große Anwartschaftsversicherung ist bei den meisten Versicherern erst ab dem Wechselzeitraum von Jugendlichen- in Erwachsenen-Beiträgen möglich. Hier meist ab dem 20. oder 21. Geburtstag. Eine große Anwartschaft macht in frühen Jahren auch keinen Sinn, da niemand weiß, wie der berufliche Weg der Kinder einmal aussehen wird und bei einer großen Anwartschaft ansonsten das Geld zum Fenster raus geworfen wäre - zumindest wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit begonnen werden würde.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Online-Versicherungsmakler


17

Donnerstag, 5. August 2021, 10:37

Von Amt

Anwartschaft für neugeborenes Kind bei Verbleib in der gesetzlichen Familienversicherung

Sehr geehrter Herr Wittmann,

bezüglich der Anwartschaft und Neugeborenen hat sich eine Fragestellung ergeben, die man mir nicht so beantworten konnte. Vielleicht können Sie hier uns weiterhelfen?

Es geht darum, dass ein Elternteil in der Privaten Krankenversicherung versichert ist und das andere in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund der günstigeren Beitragskonstellation durch die Familienversicherung einerseits und der nicht unwahrscheinlichen Möglichkeit das Kind Privat zu versichern, steht daher die Überlegung im Raum, dass für das Neugeborene Kind nach der Geburt innert von zwei Monaten eine Anwartversicherung abgeschlossen wird.

Im konkreten Fall ist das privat versicherte Elternteil in einem beihilfekonformen Tarif versichert und das andere Elternteil (noch) in der gesetzlichen Familienversicherung und verfügt aber auch über eine Risikoanwartschaft um bei voraussichtlichem überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in den nächsten 3-5 Jahren die private Versicherung wieder aufnehmen zu können.

Die Überlegungen das Kind vorerst in der gesetzlichen Familienversicherung zu belassen hatten zwei Grundgedanken, zum einen spart man sich den monatlichen Beitrag und zum anderen erhält das gesetzlich Versicherte Elternteil „Kinderkrankengeld“ für die Pflege der Kinder, was ja bei der sofortigen privaten Versicherung des Kindes wegfallen würde. Die Anwartschaft für das Kind würde natürlich beim Elternteil mit dem beihilfekonformen Tarif stattfinden, da hier es durch die 80% Beihilfe erheblich günstiger wäre.

Hier scheint es aber so zu sein, dass bei Kindern nur die „kleine Anwartschaftsversicherung“ abgeschlossen werden kann und die „große Anwartschaftsversicherung“ erst ab einem Alter von 18?

Daher würden wir Sie gerne Fragen, ob zum einen die von uns hier angedachte Vorgehensweise so einen sinnvollen Weg darstellt und ob man die große Anwartschaft tatsächlich nur ab einem bestimmten Alter abschließen kann?

16

Montag, 14. September 2020, 13:36

Von Mike Wittmann

Hallo Hebo82,

vielen Dank für Deine Nachfrage. Die Doppelung des Beitrags und die zusätzlich eingefügten Links habe ich dann mal entfernt..

Zurück zum Thema: Nein, ein Vergleichstool zur Anwartschaftsversicherung kann ich nicht anbieten. Hier gilt es auch die Besonderheiten zu beachten:

Handelt es sich um eine reine kleine oder große Anwartschaftsversicherung, die somit tarifbezogene Leistungen bietet. Falls ja, beinhaltet dieses Art der Anwartschaft nicht auch noch ein Optionsrecht innerhalb dieser Tarife zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber zu bestimmten Zeitpunkten in einen dann aktuellen Tarifumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln auch wenn der Schutz nur auf Anwartschaft läuft?

Oder handelt es sich um eine sogenannte Katze im Sack Anwartschaft, bzw. die oft beschriebene 1-Euro-Anwartschaft? In der wird ja alles was der Dienstherr mit den Jahren / Jahrzehnten streicht auch automatisch für den Beihilfe-Umfang der Zukunft gestrichen. Streicht der Dienstherr die stationären Wahlleistungen und man hat nur diese Pseudo-Anwartschaft (die vielmehr eine Option auf irgendetwas beihilfekonformes ist) versichert, so hat man dann einfach mal am falschen Ende gespart.

Das Thema Anwartschaftsversicherung - egal ob kleine oder große - begleitet mich schon sehr lange. Aus diesem Grund ist es wichtig sich als junger Mensch nicht auf Bauernfänger-Angebote einzulassen, sondern seinen Schutz individuell und nach dem persönlichen Bedarf ermitteln zu lassen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nein, ein Vergleichstool zur Anwartschaft gibt es nicht.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

15

Montag, 14. September 2020, 13:09

Von hebo82

Vielen Dank an dieser Stelle an Mike. Dein Beitrag hat mir direkt weitergeholfen. Allerdings hätte ich dennoch eine Frage: Gibt es ein Vergleichstool für Anwartschaftsversicherungen? Konkret würde mich interessieren ob Anwartschaftversicherungen wie sie z.b. von einer Krankenkasse angeboten werden, auch individuell vereinbart werden können.

14

Samstag, 23. Mai 2020, 09:46

Von Mike Wittmann

Aktualität zu den Infos zu den Unterschieden zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung

Du möchtest wissen, ob die Angaben in diesem Beitrag noch aktuell sind?

Auch in 2020 sind die o. g. Angaben zu den Unterschieden zwischen kleiner und großer Anwartschaft noch aktuell.

Von Zeit zu Zeit wird mir genau diese Frage gestellt, da dieses Thema in der Tat auch schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Es verhält sich mit der Anwartschaft und der Pflegepflichtversicherung jedoch fast so wie mit Wasser: Das ist heute, wie gestern und auch in 50 Jahren noch so. Ebenfalls verhält es sich mit den Unterschieden hierbei. Die bleiben wie auch der Unterschied zwischen Tag und Nacht ebenfalls gleich.

Solltest Du also jemanden suchen, der auf die Themen Pflegepflichtversicherung und der Anwartschaftsversicherung seit vielen Jahren spezialisiert ist, so darfst Du Dich gern an mich wenden. Für die Zwischenzeit empfehle ich auch meine Kundenbewertungen, die mich auch etwas stolz machen.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

13

Montag, 23. Januar 2017, 19:29

Von Mike Wittmann

Service zur Umstellung von einer kleinen auf eine große Anwartschaft


12

Donnerstag, 4. Februar 2016, 13:11

Von Mike Wittmann

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung - Angebotsanforderung jetzt auch für eine Dienstunfähigkeitsversicherung möglich

Zusammen mit Ihrem Angebotswunsch für eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung können Sie sich jetzt auch über eine Dienstunfähigkeitsversicherung Informationen anfordern!

Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und auf der Suche nach einem Vergleich bzw. den Unterschieden von kleiner oder großer Anwartschaftsversicherung sind, so werden Sie in diesem Thema fündig. Einige von Ihnen entschließen sich in der Folge für eine unverbindliche Angebotsanforderung einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung mit Pflegeversicherung. Das für die Angebotsanforderung benötigte Angebotsformular für die Anwartschaftsversicherung wurde aktuell um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ergänzt.

Mit wenig Aufwand haben Sie somit im Rahmen der Angebotsanforderung einer Pflegeversicherung mit kleiner oder großer Antwartschaftsversicherung die Möglichkeit sich zusätzlich und unverbindlich über das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung informieren zu lassen. Dafür wählen Sie über ein Drop-Down-Menü einfach Ihren zusätzlichen Wunsch aus.

Sie erhalten hierdurch neben Ihrem Vorschlag für eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung auch Informationen (bei der Wahl "Ja") oder individuelle Vorschläge (bei der Wahl "Ja, mit einem Vorschlag") für eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Neben der "normalen" Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es auch spezielle Absicherungsmöglichkeiten z. B. durch eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung für den Polizeidienst oder eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeitsversicherung.

Zu den Angebotsformularen gelangen Sie hier:

- Beamte
- Beamtenanwärter
- Heilfürsorgeberechtigte
- Soldaten

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie kein Angebot für eine Anwartschaftsversicherung wünschen, so füllen Sie das Angebotsformular dennoch aus und schreiben unter "Ihre Wünsche / Mitteilungen" den Vermerk "Nur Dienstunfähigkeit gewünscht". Eine Ergänzung nur für die Dienstunfähigkeitsversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage vorgenommen.

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Interesse an den den Unterschieden von kleiner und großer Anwartschaftsversicherung!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

11

Mittwoch, 4. Februar 2015, 18:10

Von Mike Wittmann

Aktuelle Zahlen: Danke für über 127.000 ( ! ) Lesungen und viele Anfragen zum Thema kleine oder große Anwartschaftsversicherung!

Die Aktualität der Anwartschaftsfrage ist nicht von der Hand zu weisen, vielen Dank für Ihre individuellen Fragen zum Thema Anwartschaftsversicherung und Private Pflegepflichtversicherung.

Das Forum von www.Versicherungsantrag24.de ist dank Ihres Interesses eines der meist aufgerufenen Forum zu dem Thema kleine oder große Anwartschaftsversicherung / Start in die Beamtenlaufbahn / Polizeianwärter oder Feuerwehranwärter mit Freier Heilfürsorge. Daher möchte ich Ihnen noch einfacher ermöglichen die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft der Gesundheitsversorgung treffen zu können.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein spezieller Forenbereich für Zeitsoldaten (SaZ) und Berufssoldaten und Soldatinnen geschaffen. Sofern Sie zu dieser Personengruppe gehören, könnte Sie vielleicht dieser Beitrag interessieren:

Pflegeversicherung für Zeitsoldaten nur mit einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)!
Oder ergänzend mit Informationen bezgl. Schwangerschaft während Ihrer Zeit bei der Bundeswehr: Zeitsoldatin Krankenversicherung - Freie Heilfürsorge - Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung.

Schnell und unkompliziert zu Ihrem persönlichen Angebot:

Individuelle Vorschläge erhalten Sie jederzeit über das Angebotsformular in unserem Beitrag Nr. 14 weiter unten!

Alternativ nutzen Sie das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK

Werden Sie aktiv und nutzen Sie den bereits ab dem Berufseinstieg die Vorteile einer Anwartschaftsversicherung mit attraktiven Tarifen der Privaten Krankenversicherung. Sie erhalten Vorschläge von großen PKV-Unternehmen für bedarfsgerechte Beihilfe- und Heilfürsorge-Versicherungslösungen -> mit der Wahl für eine Versicherungslösung über Versicherungsantrag24 erhalten Sie zudem eine auf die jeweiligen beihilferechtlichen Besonderheiten spezialisierte Beratung.

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen - auch wenn Sie einen Vorschlag für einen weiteren Forenbereich haben - um den Service weiter ausbauen zu können.

Mehr Sicherheit für den PKV im Alter geht nicht: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarif über Versicherungsantrag24 berechnen zu lassen. Dieser reduziert im Pensionsalter zusätzlich und garantiert Ihrern PKV-Beitrag.

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Interesse und Ihr Vertrauen!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

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Steuern sparen durch eine große Anwartschaftsversicherung (Stichwort: Vorsorgepauschale)


10

Freitag, 16. Januar 2015, 20:33

Von Mike Wittmann

Ein Beispiel für eine nicht optimale Absicherung durch eine kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Polizeianwärter oder Polizeibeamte kann zu einem unschönen Boomerang für Sie werden!

Ein Beispiel: Sie entscheiden sich ab der Ausbildung bei der Bundespolizei durchgängig für eine kleine Anwartschaftsversicherung. Nach der erfolgreichen Ausbildung und der Übernahme in den Dienst der Bundespolizei wird es versäumt die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaftsversicherung umzustellen. Nach 10 Jahren wechseln Sie als Bundespolizeibeamter Ihren Dienstherrn und beginnen ein Dienstverhältnis als Polizeibeamter des Landes Brandenburg.

Jetzt beginnt das Problem:

Im Bundesland Brandenburg hat der Polizeibeamte einen aktiven Beihilfeanspruch, somit muss die kleine Anwartschaft in Beihilfetarife aktiviert werden.
Bei der Beitragsberechnung gilt das aktuelle Eintrittsalter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht übrigens nicht.

Jetzt erfahren Sie, dass Ihre Dienstkollegen bei der Polizei in Brandenburg alle weniger für Ihre Private Krankenversicherung bezahlen.
Stimmt, denn nach der erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei in Brandenburg erhält man direkt einen aktiven Beihilfeanspruch uns sammelt somit automatisch Altersrückstellungen an.
Der in diesem Beispiel beschriebene Polizeibeamte wechselt jetzt von einer Absicherung ohne Altersrückstellungen in eine Absicherung mit Altersrückstellungen und bezahlt somit einen Mehrbeitrag im Verhältnis zu den Dienstkollegen.

Zum besseren Verständnis hier ein kurzes Beispiel welches Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung und somit zur Beitragsberechnung herangezogen wird:

- Ein Bundespolizist beginnt im Alter von 20 Jahren seine Polizeiausbildung und schließt dafür eine kleine Anwartschaft ab und aktiviert mit 30 Jahren
-> Eintrittsalter als 30-Jähriger.

- Ein Polizeianwärter aus Brandenburg absolviert erfolgreich mit 22 Jahren seine Polizeiausbildung und wird in den aktiven Polizeidienst des Landes Brandenburg (Beihilfe) übernommen.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

- Ein Beamter der Bundespolizei wechselt nach erfolgreich absolvierter Polizeiausbildung im Alter von 22 Jahren von einer kleinen in eine große Anwartschaft.
-> Eintrittsalter als 22-Jähriger

Fazit:

Ich würde dieses nicht praxisferne Beispiel als Glück im Unglück bezeichnen.

Warum Unglück?
Hier hätte nach der erfolgreichen Polizei-Ausbildung ein Wechsel von kleiner in große Anwartschaft erfolgen müssen um spätere Unstimmigkeiten bei der Beitragshöhe zu vermeiden.

Warum Glück?
Weil hier durch einen ungeplanten Zufall - den Wechsel des Dienstherren in Verbindung mit einem aktiven Beihilfeanspruch - ein größeres Übel bei der Beitragsberechnung bei Pensionierung vereitelt wurde.

Tipp:

Seien Sie wachsam bei Ihrer Entscheidung für eine kleine Anwartschaftsversicherung, diese holt Sie spätestens bei der Pensionierung wieder ein.

Gerne können Sie sich hier auch ein unverbindliches Angebot für eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung anfordern.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

9

Sonntag, 28. Dezember 2014, 19:19

Von Mike Wittmann

Spezialforum für Polizeianwärter und Polizeibeamte

Spezieller Forenbereich für Polizeianwärter und Polizeibeamte!

Aktuell wurde damit begonnen einen Spezialbereich für Polizeianwärter und Polizeibeamte aufzubauen.

Im ersten Schritt finden Sie die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer während der Ausbildung zum Polizeidienstbeamten.

Natürlich können Sie in diesem Bereich als Polizeianwärter oder Polizeibeamter Ihre individuellen Fragen stellen.
Dieser Bereich kontinuierlich weiter ausgebaut!

Viel Spaß beim Stöbern im neuen Forenbereich:

Polizisten / Polizeianwärter / Bundespolizeibeamte / Bundespolizisten / Mitglieder bei der Gewerkschaft der Polizei - GdP