Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 5 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Der erste Beitrag

1

Samstag, 8. August 2009, 10:08

Von Mike Wittmann

Gründungszuschuss

Seit dem 01.08.2006 gültig:

Existenzgründer, die direkt aus einer Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig tätig werden, können den sog. Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) beantragen.

Voraussetzung: es besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen. Weiterhin muss der Gründer nachweisen, dass das Unternehmenskonzept tragfähig ist und dass er über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Stufen maximal für 15 Monate gezahlt:

-> neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen ArbeitslosengeldesI plus 300 EUR, weitere sechs Monate ausschließlich die 300 EUR.

Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss erhält, wird nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Somit kann er sich – wie jeder andere Selbstständige auch – in der PKV vollversichern. Sollte sich der Existenzgründer mit Gründungszuschuss in der GKV freiwillig weiterversichern, beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 50% der Bezugsgröße (2009: 1.260 EUR).

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann