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Die letzten 6 Beiträge

6

Montag, 23. Januar 2017, 20:03

Von Mike Wittmann

Angebotsformular Polizei Hamburg


5

Montag, 28. September 2015, 15:30

Von Mike Wittmann

Hinweis zur beitragsfreien Familienversicherung eines Kindes über den Ehepartner in der GKV - Das ist zu beachten!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

4

Donnerstag, 17. September 2015, 14:42

Von Mike Wittmann

Flexibilität garantiert durch ein Optionsrecht in der PKV

Flexibilität in der Privaten Krankenversicherung sollte auch von Ihnen groß geschrieben werden!

Mit den von Versicherungsantrag24 angebotenen Beihilfetarifen der Privaten Krankenversicherung erhälst Du zum Beispiel einen Versicherungsschutz für das Land Hamburg, der Dich nicht ein Leben lang in einen Tarif bindet.

Stattdessen hast Du nach 36 und nach 72 Monaten die Möglichkeit Deinen Versicherungsschutz an Deine aktuelle Lebenssituation anzupassen (das ist könnte eine Option sein, wie sich Dein Versicherungsschutz in Zukunft gestaltet).

Du möchtst Beispiele aus der Praxis, gerne:



Forder Dir hier gerne Dein individuelles Wechselangebot - Polizei Hamburg - an! (Bitte beachten, dass sich dieses Angebot insbesondere auch an bereits verbeamtete Polizeibeamte richtet!)

Vielen Dank für Dein Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Donnerstag, 17. September 2015, 14:29

Von Mike Wittmann

Beihilfeanspruch nach der Ausbildung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin in Hamburg!

Nach der Ausbildung bei der Polizei und Übernahme in den Polizeidienst hast Du in Hamburg einen Beihilfeanspruch!

Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge Deines Dienstherrn gegenüber Dir als Beamten und Deiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass Dein Lebensunterhalt als Beamter bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine „Teilhilfe“ dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen „Beihilfelücken“, da Dein Dienstherr nur für sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ Leistungen erbringt.

Die Beihilfe erhälst Du somit von Deinem Dienstherren. Hier spricht man auch von einem Beihilfeanspruch. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten die zu einem bestimmten Teil von dem Land Hamburg übernommen werden.



Die Teilhilfe über das Land Hamburg hat ebenfalls Lücken, hierfür gibt es sogenannte private Beihilfeergänzungstarife.



Was sind Beihilfeergänzungstarife und wofür benötige ich diese?
Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen“ gewährt. Die Teilhilfe über das Land Hamburg enthält keine vollständige Kostenübernahme, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Leistungslücken in Deinem Beihilfeanspruch.



Wie hoch ist Dein Beihilfeanspruch durch die Teilhilfe des Landes Hamburg?
Du hast einen aktiven Beihilfeanspruch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei in Hamburg in in Höhe von 50 %, dieser erhöht sich auf 70 % wenn Du zwei oder mehr Kinder hast.

Gibt es auch einen Beihilfeanspruch für meinen Ehepartner und mein(e) Kind(er)?
Das Land Hamburg beteiligt sich an den Krankheitskosten im Rahmen einer Teilhilfe für Deine(n) Ehepartner(in) in Höhe von 70 %. Für Deinen Ehepartner besteht der Beihilfeanspruch jedoch nur, wenn ihr / sein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 18.000 Euro nicht übersteigt.

Im schlechtesten Fall - bei Deinem Tod - erhält der Versogungsempfänger (Witwe oder Witwer) ebenfalls 70 % Beihilfe.

Der Beihilfeanspruch in Hamburg für Kinder und Waisen beträgt 80 %.

:!: Demnach sind für den Ehepartner 30 % und für Kinder 20 % Restkosten durch eine Private Krankenversicherung abzusichern.

Warum soll ich eine Private Krankenversicherung und keine Gesetzliche Krankenversicherung absichern?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet keinen auf das Beihilferecht ausgelegten Versicherungsschutz. Hier musst Du ansonsten 100 % Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, obwohl Du nur 50 % Restkosten absichern musst.
Die Beitragshöhe in der GKV ist zudem einkommensabhängig und der Dienstherr beteiligt sich nicht am 100% von Dir zu tragenden Beitrag!

Bei beihilfeberechtigten Ehepartnern wäre der Unterschied noch gravierender, hier müsstest Du 100 % Beitrag zahlen, obwohl Du nur 30 % Restkosten absichern müsstest, gleiches gilt für Kinder mit 20 %.

Sofern eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder über Ihren Ehepartner besteht: Sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für Ihre Kinder in der PKV Kind abgeschlossen werden. Ansonsten könnte es aufgrund einer Beförderung mit Bezügen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze passieren, dass Sie Ihre Kinder ansonsten freiwillig für jeweils ca. 156 € (Stand 2015) in der GKV zu deutlisch schlechteren Leistungen versichern müssten :!:

Die Stiftung Warentest hat bestätigt, dass eine Private Krankenversicherung für Beamte empfohlen wird.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Individuelle Vorschläge können jederzeit unverbindlich über ein Angebotsformular angefordert werden, dieses findest Du hier!

Vielen Dank für Dein Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Donnerstag, 17. September 2015, 14:21

Von Mike Wittmann

Gefahren bei der Wahl der Versicherung

Soll ich eine große oder kleine Anwartschaft absichern?
Ich rate Dir innerhalb Ihrer Ausbildung zum Polizeidienst eine kleine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung neben der Privaten Pflegepflichtversicherung abzusichern.
:!: Eine große Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung in Hamburg ist nicht notwendig, da nach dem Ausbildungsende bereits ein aktiver Beihilfeanspruch besteht. Eine kleine Anwartschaft ist jedoch dringend angeraten!Einzige Ausnahme: Polizeibeamte aus Hamburg mit erstmaligem Dienstantritt vor dem 01.01.2005 und Verzicht von 1,4 % des Grundgehaltes, hier ist eine große Anwartschaft angeraten!

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Hamburg?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Hamburg, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP! Das gleiche gilt für weitere Versicherungs-Sparten in denen Du als Polizeianwärter Sonderkonditionen genießt.

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Heilfürsorge. Die Krankenzusatzversicherung kann nach der erfolgreichen Ausbildung in sogenannte Beihilfeergänzungstarife umgewandelt werden.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Hamburg!

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Beamtenanwärter: Vorsicht vor der 500 Euro Dienstunfähigkeitsversicherung!

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt:

1

Donnerstag, 17. September 2015, 14:03

Von Mike Wittmann

Polizei in Hamburg - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten in Hamburg - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung und einer aktiven Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Hamburg hast Du während Deiner Ausbildung einen Anspruch auf Heilfürsorge.

Was ist die Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhälst Du von Deinem Dienstherren als eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land Hamburg bezahlt wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherrn wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung (PKV)!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land Hamburg nur bis zum Ausbildungsende einen Anspruch auf Heilfürsorge. Mit der Übernahme in den Dienst als Polizeibeamter gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Heilfürsorge nach erfolgreicher Ausbildung zum Polizeibeamten und Übernahme in den Polizeidienst?
Die Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land Hamburg ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab diesem Zeitpunkt jedoch nur noch 50 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 50 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss. Sofern Du zwei oder mehr Kinder hast, beträgt der Beihilfeanspruch 70 % - dieser gilt für die Dauer des Kindergeldbezgs.
Eine Besonderheit gibt es für Polizeibeamte, die Ihren erstmaligen Dienstbeginn vor dem 01.01.2005 hatten und auf 1,4 % Ihres Grundgehaltes verzichten: Diese Polizeibeamten haben bis zu Ihrer Pensionierung weiterhin einen Anspruch auf Heilfürsorge und benötigen dringend eine große Anwartschaftsversicherung!

Wie sichere ich die 50 % Restkosten nach meiner Übernahme in den Polizeidienst ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland Hamburg mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 50 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Übernahme nach der Ausbildung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (50 % Beihilfe + 50 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung in Hamburg) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft).

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zur erfolgreichen Übernahme in den Polizeidienst. Einfach gesprochen: Du steigst bei der Übernahme in den Polizeidienst in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Ein gemeinsamer Vorteil der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung: die Garantie auf Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung von neugeborenen Kindern - diese haben direkt einen aktiven Beihilfeanspruch!

Weiter geht es im zweiten Beitrag..