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Die letzten 4 Beiträge

4

Freitag, 7. Februar 2020, 13:48

Von Mike Wittmann

Kostenloser Umstellungs-Service von einer kleinen in eine große Anwartschaft


3

Freitag, 24. April 2015, 17:46

Von Mike Wittmann

Große Anwartschaft bei Anspruch auf Heilfürsorge bis zur Pensionierung (u. a. Bundespolizei)

Hallo Verunsicherter,

erst einmal danke für das freundliche Telefonat. Ihr Beitrag ist doch im Forum angekommen und unseren Gesprächsinhalt möchte ich anderen Verunsicherten gerne zukommen lassen ;)

Aus meiner Sicht rate ich jedem der zwischen Ausbildungsende und Pensionierung Anspruch auf Heilfürsorge hat, ganz klar zu einer großen Anwartschaftsversicherung!

Zu der steuerlichen Betrachtung im Einzelfall kann und darf ich keine Beratung vornehmen, hierzu steht Ihnen ein Steuerberater Rede und Antwort.

Zu den von Ihnen genannten Punkten der Debeka hierzu meine Einschätzung:

1. Keiner weiß, ob es in 20 Jahren die PKV noch gibt
-> Stimmt, denn in eine Glaskugel kann keiner von uns schauen. Dennoch profitieren auch die gesetzlichen Krankenversicherungen von der Privaten Krankenversicherung. Durch die höhere Bezahlung innerhalb der PKV an Ärzte wird der medizinische Fortschritt weiter vorangetrieben.
-> Die Personen die eine Entscheidung über das Fortbestehen des dualen Krankenversicherungssystems (GKV und PKV) treffen sind: Beamte mit einem Beihilfeanspruch. Würden Sie sich etwas freiwillig wegnehmen?! :whistling:
-> Selbst bei einer Auflösung der Privaten Krankenversicherung wäre kein Wechsel von heute auf morgen möglich. Es würde sehr wahrscheinlich ein Alt-Bestandsrecht für die bisher PKV-Versicherten gelten. Sie haben demnach auch weiterhin einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Privatunternehmen (PKV).

2. Im Todesfall sind die Beiträge der gr. Anwartschaft weg, bei der priv. Rente wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
-> Stimmt, jedoch schließen Sie eine Krankenversicherung dafür ab, damit Sie selbst in den Genuss der Leistung kommen. Allen Pessimisten empfehle ich eine Risikolebensversicherung ;)
-> Spaß beiseite, für einen Hinterbliebenen-Schutz gibt es sicherlich bessere Alternativen als auf einer nicht erfolgten Rückzahlung von Alters-Sparbeiträgen in der Krankenversicherung zu vertrauen. Die PKV schließen Sie für sich ab..
-> Der Zinssatz der Rentenversicherung (Garantiezins 1,25%) ist unterirdisch. Der Rechnungszinssatz in der Privaten Krankenversicherung liegt deutlich über 3%. Natürlich bekommen Sie hiervon weniger mit als bei einem Sparkonto.
-> Eine zusätzliche Rentenversicherung anstatt einer großen Anwartschaftsversicherung erschließt sich mir daher nicht. Vielmehr hat der Anbieter dadurch den Vorteil einen "Neu-Vertrag" (Rente) abzuschließen anstatt einen bestehenden Vertrag umzustellen. Böse wer hier finanzielle Interessen des Abschlussvermittlers wittert ?( Übrigens ist eine Beitragsrückzahlung im Todesfall auch an einen abgesicherten Zusatzbaustein zur Rentenversicherung gekoppelt. Die Rentenversicherung ist vom Grundsatz her auch eine Risikoversicherung die ohne weitere Bausteine keine Rückzahlung vorsieht. Diesen Zusatzbaustein müssen Sie natürlich innerhalb des Beitrages auch zusätzlich bezahlen.

Durch einen Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung machen Sie zudem jahrelang evtl. Beitragsanpassungen mit. Die Differenz zwischen kleiner Anwartschaft und großer Anwartschaft driftet hierdurch in Zukunft noch weiter auseinander.

Leider wird immer wieder durch Unwissen viel Schindluder im Bereich der Anwartschaftsversicherung bei Anspruch auf Heilfürsorge betrieben. Selbst Verträge in denen nur eine Pflegepflichtversicherung abgesichert wurde, habe ich schon gesehen. Dem betroffenen Polizist steht dann ein böser Schreck ins Haus, wenn er keine Absicherung für die Private Krankenversicherung im Rahmen der Restkostenabsicherung hat.

Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie auch in Zukunft in diesem Forum vorbeischauen und Ihren Kollegen bei der Bundespolizei dieses Forum weiterempfehlen.


Natürlich kann sich jeder ein individuelles Angebot für eine Anwartschaftsversicherung erstellen lassen. Nutzen Sie dafür bitte das Angebotsformular: LINK

Vielen Dank in jedem Fall für Ihren Beitrag.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Freitag, 24. April 2015, 10:06

Von Verunsicherter

Große oder kleine Anwartschaftsversicherung für Bundesbeamte

Hallo Hr. Wittmann,

im Kollegenkreis bestehen bzgl. großer und kleiner Anwartschaft große Abweichungen in der Beratung durch die jeweiligen Versicherer.

Ich selbst bin 40 Jahre alt, Beamter auf Lebenszeit, große Anwartschaft bei der DBV. Für mich macht die große Anwartschaft Sinn, um bei Beginn der Pensionierung niedrigere Beiträge zu zahlen und bis dahin die Beiträge steuerlich absetzen zu können.

Nun zu meiner Frage: Bei der Debeka wird einem Kollegen geraten (40 J., BaL), die kleine Anwartschaftsversicherung zu behalten und die Beitragsdifferenz zw. großer und kleiner Anwartschaft zu sparen oder in eine private Rentenversicherung einzuzahlen.

Begründung: 1. Keiner weiß, ob es in 20 Jahren die PKV noch gibt; 2. Im Todesfall sind die Beiträge der gr. Anwartschaft weg, bei der priv. Rente wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Was halten Sie von dieser Argumentation? Insbesondere Steuerersparnis bei der großen Anwartschaft, ist der Steuervorteil überhaupt lohnenswert?

Falls die priv. Rente steuerlich genauso behandelt wird, wie Beiträge in die große Anwartschaft, finde ich die Beratung der Debeka sinnvoller als die der DBV.

Jetziger Beitragsunterschied zw. meinem Kollegen und mir 40€ mtl. (inkl. Pflegepflichtversicherung)

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im voraus.

Gruß

1

Freitag, 4. April 2014, 20:54

Von Mike Wittmann

Steuern sparen durch eine große Anwartschaftsversicherung (Stichwort: Vorsorgepauschale)

Ärgerlich...
Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid und das Finanzamt verlangt eine Steuernachzahlung von Ihnen.
Ist Ihnen das auch schon passiert?
Wenn ja, liegt das an einer Besonderheit im Steuerrecht, die insbesondere Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) treffen kann.

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt Ihr Dienstherr automatisch die sogenannte Vorsorgepauschale.
Diese Pauschale ist in den Lohnsteuertabellen eingerechnet.
Sie wird berücksichtigt, um Ihr monatliches Nettoentgelt zu ermitteln.

Doch gerade bei Heilfürsorgeberechtigten ist die Vorsorgepauschale häufig höher als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen.
Dadurch hat Ihr Dienstherr Monat für Monat zu wenig Steuern an das Finanzamt abgeführt.
Folge: Sie müssen unter Umständen Einkommensteuern nachzahlen.

Für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Ihre Steuernachzahlungen reduzieren!
Als Heilfürsorgeberechtigter empfehle ich Ihnen dringend, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Im Ruhestand sind Sie beihilfeberechtigt und benötigen dann eine private Beihilfe Krankenversicherung, die die verbleibenden Restkosten absichert.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich im Ruhestand den Zugang in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein weiterer Vorteil:
Die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und mindern somit Ihre Steuerlast. :!:

Hierzu ein Beispiel:
Polizeibeamter in Bremen, 30 Jahre alt und ledig,
Einkommen: A9 Stufe 5, monatlich 2.663,75 € brutto, Grenzsteuersatz: ca. 32 % (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag),
Vorsorgepauschale: 1.900 € (im Jahr), angenommen, die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen durch Haftpflicht-, Unfall-, Risikoversicherungen etc. betragen 1.000 € (im Jahr)

Steuernachzahlung: 900 x 32 % = 288 €

– große Anwartschaftsversicherung: 45,16 € monatlich
– Dienstunfähigkeitsabsicherung: 45,91 € monatlich
=> 91,07 € monatlich (1.092,84 € im Jahr)
= keine Steuernachzahlung

Tipp:
Entscheiden Sie sich für eine große Anwartschaftsversicherung.
Damit sichern Sie sich deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge im Alter und gleichzeitig einen höheren Steuervorteil.

Bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.

Nutzen Sie den Vorteil des Bürgerentlastungsgesetzes voll aus und sichern Sie sich geringere Krankenversicherungsbeiträge im Ruhestand
und einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz bereits während Ihrer aktiven Dienstzeit.

Nutzen Sie zur Umstellung von kleiner auf große Anwartschaft bequem unseren kostenlosen "Große Anwartschaft Umstellungs-Service" weiter unten in diesem Thema, oder direkt hier: Umstellungs-Service Große Anwartschaft

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.

Vielen Dank für Ihr Interesse!


Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann