Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 311 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Die letzten 6 Beiträge

6

Dienstag, 24. März 2015, 20:14

Von Mike Wittmann

Hallo Inspektoranwärter,

lassen Sie sich Ihre Aussagen unbedingt schriftlich bestätigen, allerdings mit einer Ergänzung:

Die Aktivierung ist jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

-> Falls Sie diese wichtige Ergänzung nicht mit einfließen lassen, tappen Sie ggf. in eine Falle. Natürlich können Sie eine Anwartschaft jederzeit aktivieren, nur dann mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Diese entfällt im Regelfall nur bei Wegfall des Anwartschaftsgrundes.

Eine reine Bestätigung, dass Sie die Anwartschaft jederzeit aktivieren können reicht somit nicht aus :!:

Die Pflegeversicherung müssen Sie nicht bei dem gleichen Versicherungsunternehmen absichern, bei dem Sie auch Ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. In der Praxis folgt die Pflegeversicherung in der Regel der Krankenversicherung um im Leistungsfall keine unnötigen Wartezeiten von zwei verschiedenen Leistungsträgern (Pflegeversicherung + Private Krankenversicherung) und den damit verbundenen Bürokratie-Hürden zu schaffen. Leistung aus einer Hand geht verständlicher Weise schneller als durch zwei verschiedene Unternehmen mit unterschiedlichen Leistungsprüfungen und Erfordernissen z. B. an eine Originalrechnung.

Wenn Sie die Bestätigung erhalten haben, freue ich mich über eine kurze Information von Ihnen. Gerne können Sie mir und der Gemeinschaft die Formulierung Ihrer Bestätigung mitteilen, ich bin gespannt.

Anmerkung: Für alle Leser in diesem Beitrag besteht die Möglichkeit, sich hier einen individuellen Vorschlag zur kleinen oder großen Anwartschaft anzufordern.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartern für die Private Krankenversicherung

##########################
Das könnte Sie auch interessieren:

Unser Service-Angebot: Wir übernehmen die Betreuung Ihres bereits bestehenden Vertrages und stehen Ihnen zukünftig zuverlässig als Ansprechpartner zur Seite!

##########################

5

Dienstag, 24. März 2015, 15:38

Von Inspektoranwärter

Ich habe noch einen Nachtrag :


Meine Versicherung, bei der ich die Anwartschaft habe, bietet mir nun als so gesehen letztes Entgegenkommen an, dass ich die Anwartschaft und (!!) die
Pflegeplichtversicherung bei Ihr bestehen lassen kann und mich für meine Ausbildungszeit bei einer anderen Gesellschaft versichern kann. Laut Auskunft meiner
„Stammversicherung“ kann ich dann jederzeit zurück wechseln ohne Nachteile dadurch zu erhalten. Ich habe dazu eine schriftliche Bestätigung angefordert.

Vorteil wäre für mich, dass ich innerhalb der nächsten 3 Jahre nur einen Tarif nach Ausbildungskonditionen + die Anwartschaft
zahlen müsste und wie gesagt danach bzw. jederzeit wieder zurück wechseln könnte. Die Pflegepflichtversicherung muss nach Auskunft meiner
„Stammversicherung“ nicht zwangsläufig dort sein wo ich dann auch versichert bin, dementsprechend bräuchte ich die dann bei der neuen
Gesellschaft ja auch gar nicht mitbezahlen.


Gibt es bei dieser Verfahrensweise evtl. Risiken die ich nicht bedacht haben könnte?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus !

4

Montag, 2. März 2015, 21:59

Von Mike Wittmann

Hallo Inspektoranwärter,

eine Chance eine Auszahlung oder Mitnahme von gezahlten Altersrückstellungen der großen Anwartschaftsversicherung zu einer Folgeversicherung mitzunehmen, gibt es für Sie leider nicht.

Eine Alternative die Sie vielleicht noch prüfen lassen sollten:
Der Beitragsunterschied zu Ihrer aktuellen Krankenversicherung (bei Aktivierung der Anwartschaft zum aktuellen Zeitpunkt) und dem "normalen Beitrag" in drei Jahren bei dem anderen Versicherer deuten auf ein unterschiedliches Leistungsspektrum hin. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich hier nicht "Äpfel mit Birnen zu vergleichen".

Ggf. hat Ihr aktueller Krankenversicherer günstigere Alternativtarife die - trotz des aktuell höheren Beitrag - für die Zukunft zu Ihrem gewünschten Leistungsniveau passen.
Doch Vorsicht: Wenden Sie sich hierzu nicht an einen Beitragsoptimierer bzw. Tarifoptimierer, dieser nimmt ein Honorar für eine "Optimierung" obwohl Sie durch Ihren Krankenversicherer ein Rechtsanspruch hierauf haben.
Im Zweifelsfall bestehen Sie bei Ihrem aktuellen Krankenversicherer auf einen neuen Ansprechpartner, dieser führt für Sie kostenlos eine Tarifberatung durch, sofern es sich um einen "Vertreter" des Unternehmens handelt.

Ihre Antwort "Versicherungsvertreter" lässt keinen eindeutigen Schluss über die rechtliche Stellung: Ausschließlichkeitsvermittler, Makler oder Mehrfachagent zu, da dieser Begriff im allgemeien Sprachgebrauch gerne verallgemeinert wird.

Einer wäre da noch...:

Ihnen wurde geraten Ihre Anwartschaft weiter zu führen? (und nur die Pflegeversicherung zu kündigen?! Aber dafür die neue Krankenversicherung abzuschließen?! Ähh... Sinn wo bist Du hin? :wacko:
The winner is: der neue Vermittler, der sich über einen Neuabschluss freut. :huh: Warum sollten Sie bitte eine Anwartschaftsversicherung aufrecht erhalten, denken Sie der Beitrag wird irgendwann geringer werden?
Oder nur um bei dem anderen Versicherer eine günstige Ausbildungsversicherung zu erhalten, bei der Sie:

a) Keine Altersrückstellungen bilden (Ausbildungstarife)
b) Eine aktuelle Gesundheitsprüfung bestehen müssen
c) Nicht wissen, wie sich der Beitrag für Sie in drei Jahren tatsächlich gestaltet (Stichwort: Glaskugel)
d) Sich komplett in die - für Männer normalerweise - ungünstigere Unisex-Welt begeben

- e) Bei einer Kündigung Ihrer großen Anwartschaftsversicherung keinen Cent zurück erhalten.

Folgenden Rat kann ich Ihnen an die Hand geben:
Fragen Sie zunächst bei Ihrem aktuellen Versicherer nach Alternativ-Tarifen und vergleichen Sie die aktuellen Tarifleistungen mit denen des anderen Krankenversicherers. Oftmals steckt der Teufel hier im Detail.

Persönliche Anmerkung:
Ich kenne weder Ihre aktuelle Versicherung, noch Ihren aktuellen Versicherungsschutz, noch den von Ihnen bevorzugten Versicherungsschutz bei der Folgeversicherung. Meine Ausführungen beziehen sich lediglich auf das von mir vermutete und aus der Praxis erfahrene und stellt keine für Sie verbindliche Auskunft dar. Sie würden mit einem Wechsel jedoch die unter a) - evtl. e) Nachteile in Kauf nehmen und dieses sollten Sie vorab von allen Seiten, insbesondere von den tariflichen Leistungen durchleuchten.

Ich wünsche Ihnen ein glückliches Händchen bei Ihrer Entscheidung!

PS: Eine kleine Ergänzung die für Sie aber wichtig sein könnte und die von einem guten fachkundigen Berater für behilfeberechtigte / Freie Heilfürsorge-Berechtigte eigentlich angesprochen werden müsste:
Eine fristgerechte Aktivierung der Anwartschaft ist nur bei Eintritt des Grundes für die Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung möglich.
In Ihrem Fall somit das Ausscheiden aus dem Dienst als Soldat auf Zeit :!:
Eine spätere Aktivierung der Anwartschaft ist somit - es sei denn der Versicherer sichert dieses schriftlich zu - nicht mehr ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich! Sie begeben sich bei dem Verstreichen lassen der Aktivierung in eine ungünstige Situation für die Zukunft.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Montag, 2. März 2015, 20:52

Von Inspektoranwärter

Sehr geehrter Herr Wittmann,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. ;)

Zu den aufgeworfenen Fragen :

Leider ist der Versicherungsvertreter scheinbar nicht mehr für das Unternehmen tätig bzw. vielleicht schon in Rente auf jeden Fall habe ich keine Zugriffsmöglichkeit mehr.

Die Angebote die ich jetzt bekommen habe liegen bei einem Beitragstarif von 80 - 100 € während der Ausbildungszeit, ebenfalls habe ich schon Angebote für die Zeit "danach" erhalten. Diese liegen ebenfalls unter der von "meiner" Stammversicherung liegenden Beitragssumme.

Gibt es denn die Möglichkeit eine Anwartschaft zu übertragen oder verfällt Sie dann einfach ? Kann ich wirklich nicht irgendwie eine Auszahlung beantragen ? Mir wurde jetzt vorgeschlagen die nächsten 3 Jahre zu einer anderen PKV zu wechseln, meine Anwartschaft weiter zu führen und lediglich die Pflegepflichtversicherung zu kündigen. Wäre es ratsam das zu machen ?

2

Sonntag, 1. März 2015, 16:51

Von Mike Wittmann

Hallo Ispektoranwärter,

für Ihr Problem gibt es leider keine pauschale Lösung, Sie haben Ihre Möglichkeiten schon richtig aufgezählt.

Ärgerlich dabei finde ich die Beratung in Hinblick auf Ihr angedachtes Vorhaben, welches Sie Ihrem Berater bereits in 2003 mitteilten. Doch leider gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Beratungspflicht inklusive Dokumentationspflicht, diese wurde erst einige Jahre später vom Gesetzgeber eingeführt. Somit haben Sie gegenüber dem Versicherer keine Möglichkeit auf einen Rechtsanspruch für weitere Ausbildungstarife trotz Alter 35.
Wie verhält sich denn Ihr Berater, gibt er diesen Fehler in der Beratung gegenüber dem Versicherer zu?

Eine weitere Frage die Sie sich stellen sollten ist die, ob es nicht klüger wäre für die Zeit der Ausbildung die 200 € zu bezahlen und dafür jedoch die Vorzüge - günstigere Beiträge für Männer in der Bisexwelt - zu erhalten. Denn: Bei einem Wechsel der Krankenversicherung landen Sie automatisch von - den für Männer günstigeren - Bisextarifen in die geschlechterneutralen Unisextarife, eine Rückkehr in die Bisexwelt ist anschließend ausgeschlossen. Ein weiterer Aspekt dem Sie sich bewußt werden müssen ist das höhere Eintrittsalter, dieses würde bei einem Wechsel in die Ausbildungstarife eines anderen Versicherers bedeuten, dass Sie erst nach der Ausbildung anfangen Altersrückstellungen anzusammeln, demnach würden Sie bei der Beitragseinstufung nach der Ausbildung mit z. B. 38 einsteigen anstatt die bisher angesammelten Altersrückstellungen angerechnet zu bekommen. Ausbildungstarife sammeln keine nennenswerten Altersrückstellungen an und sind daher so günstig!

Ebenfalls zu beachten: Bei einem Wechsel sind die Gesundheitsfragen aktuell zu beantworten, hierbei kann es zu Erschwerungen kommen.

Leider habe ich somit nicht DIE Lösung für Sie, diese sollten Sie in Abwegung aller Fakten und ggf. nach Rücksprache mit dem Berater Ihres Vertrauens treffen. # Update: Wir unterstützen Sie auch direkt bei Ihrem Vorhaben als zuverlässiger Ansprechpartner in unserer Funktion als unabhängiger Online-Versicherungsmakler. Sofern ich Ihnen persönlich weiterhelfen darf, besuchen Sie bitte unser Spezial für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge und füllen das dort zu findende Formular aus. Vielen Dank und bis in spätestens 24 Stunden! #


Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

1

Sonntag, 1. März 2015, 15:56

Von Inspektoranwärter

Große Anwartschaft PKV aktiveren

Guten Tag,

Mich bewegt derzeit folgendes Problem:

Ich habe mich, aufgrund meiner Verpflichtung als Soldat auf Zeit im Jahr 2003, für den Abschluss einer großen Anwartschaft mit einer privaten Krankenversicherung entschieden. Mittlerweile bin ich kurz vor meinem Dienzeitende und befinde mich parallel bereits in einer Ausbildung zum Beamtenanwärter. Aus diesem Grund benötige ich in Zukunft eine Krankenversicherung, bei der Bundeswehr hatte ich ja das Privileg der freien Heilfürsorge. Nun möchte mein Versicherungsanbieter knapp 250€ Mitgliedsbeitrag von mir. Andere Auszubildende berichteten mir von Beitragszahlungen von 80-100€ pro Monat. Der hohe Beitragsunterschied ist schnell erklärt und zwar liegt es daran, dass meine PKV keine Ausbildungstarife für Personen über 34 Jahre anbietet. Da ich jetzt 35 Jahre alt werde bekomme ich somit nicht mehr die Chance mich beim Träger meiner Anwartschaft im Ausbildungstarif zu versichern. Leider hatte mir das der Versicherungsvertreter dieses beim Abschluss der Anwartschaft nicht mitgeteilt obwohl ich ihn bereits 2003 darauf hin wies das ich nach meiner Bundeswehrzeit vermutlich noch eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvieren möchte. In den Versicherungsbedingungen von damals finde ich leider auch keine Hinweise auf diesen Sachverhalt. Ich habe bereits mehrere Instanzen bei meiner PKV deswegen durchlaufen, allerdings ist die Antwort immer gleich und zwar das es nicht möglich ist für mich in den Tarif eines Azubi zu gelangen. Was sollte ich jetzt machen bzw was kann ich dagegen machen ? Gibt es für mich Möglichkeiten doch in diesen Traif zu gelangen ? Andere PKV Anbieter würden mich in einem Auszubildenden Tarif aufnehmen allerdings hätte ich ja dann 12 Jahre umsonst Beiträge gezahlt. Ich würde mich über Hinweise und Tipps sehr freuen.