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Die letzten 8 Beiträge

8

Samstag, 24. Dezember 2022, 11:36

Von Mike Wittmann

01.01.2023 Beihilfeänderung in Baden-Württemberg - Änderung auch für das Pensionsalter

Hallo zusammen,

es gibt mal wieder Neuerungen in den Beihilfesätzen des Landes Baden-Württemberg ab dem 01.01.2023.

Das hat zur Folge, dass Beamte mit Eintritt in die Pension anders als die zwischenzeitlich eingeführten 50 % nunmehr einen Anspruch auf 70 % als Versorgungsempfänger haben.

Falls Du Deinen Schutz in der PKV aktuell auf 50 %-Sätze abgesichert hast und hierfür eine große Anwartschaft vereinbart hast, so bleiben zwei Möglichkeiten:

1. Du änderst Deinen Schutz von 50% auf 30%-Tarife und senkst somit Deinen aktuellen Beitrag aufgrund der Beihilfeänderung.

2. Du lässt Deinen Vertrag unverändert und sammelst durch die 50 %-Stufe mehr Altersrückstellungen an, die Dir entweder bei einer erneuten Beihilfeänderung wieder zurück auf bspw. die 50 % oder aber bei Aktivierung der Anwartschaft dann nochmals beitragsmildert zu Gute kommen und Deinen finalen Beitrag dadurch nochmals deutlich senken.

Meine persönliche Empfehlg gebe ich zu 2. ab, da Du hiermit für das Alter ein Ass im Ärmel hast, welches Dir bei Pensionierung beitragssenkend zum Vorteil wird. Diese Empfehlung gebe ich Dir vorbehaltlich dem Fall, dass Du aktuell nicht auf jeden Cent angewiesen bist, denn Vorsorge ist immer etwas mit Weitsicht.

Bei Fragen, melde Dich gern jederzeit.

Viele Grüße und wenn Du es zum richtigen Zeitpunkt liest:

Schöne Weihnachten und einen Guten Rutsch in ein gesundes Neues Jahr!

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

7

Freitag, 4. Februar 2022, 21:53

Von Mike Wittmann

Heilfürsorge professionelle Zahnreinigung Baden-Württemberg

Hallo zusammen,

die Professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der Heilfürsorge Baden-Württemberg.

Aus diesem Grund werde ich immer mal wieder aus Euren Reihen zu diesem Thema befragt. Dabei ist der Wunsch meist immer der gleiche: Die Zähne durch eine regelmäßige Professionelle Zahnreinigung (PZR) zu pflegen und damit den Zeitpunkt für einen möglichen Zahnersatz möglichst weit nach hinten zu schieben.

Falls Du ebenfalls auf der Suche nach einer guten Lösung bist, so habe ich für Dich vielleicht eine richtig gute Lösung. Eine Lösung zur Professionellen Zahnreinigung, die auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge eine Leistung vorsieht. Hier gibt viele Anbieter, die bei Heilfürsorge (und somit ohne Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) die eine Leistung verweigern bzw. nicht vorsehen.

Dann gibt es Angebote, die Dir vorschreiben, wie viel sie Dir maximal im Kalender-/Versicherungsjahr für eine PZR erstatten. Andere sagen Dir dann, dass Du maximal ein- oder zweimal die PZR innerhalb eines gewissen Zeitraums machen kannst und geben dann noch eine Leistungsgrenze an.

Für monatlich nur 9 Euro (bei jährlicher Zahlungsweise gibt es 4% Rabatt) sicherst Du Dir die Professionelle Zahnreinigung ohne Begrenzung in der Anzahl an Inanspruchnahmen und ohne eine betragliche Grenze und zwar ausdrücklich auch bei Anspruch auf Heilfürsorge!

Interessiert was es auch sonst noch für Highlights gibt? Dann schau gern auf unser Spezial www.ZahnPutzGeld.de und sichere Dir zusätzlich einen einmaligen Bonus von 15 Euro!

Vielen Dank für Deine Zeit.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler


»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

6

Donnerstag, 21. Mai 2020, 11:04

Von Mike Wittmann

Infos zu der Aktualität für die Polizei in Baden-Württemberg

Du möchtest wissen, ob die Angaben in diesem Beitrag noch aktuell sind?

Auch in 2020 sind die o. g. Angaben für Polizeianwärter in Baden-Württemberg gültig. Gleiches gilt zudem für die Angaben für Polizeibeamte in Baden-Württemberg.

Von Zeit zu Zeit wird mir genau diese Frage gestellt, da dieses Thema in der Tat auch schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Es verhält sich mit der Anwartschaft und der Pflegepflichtversicherung jedoch fast so wie mit Wasser: Das ist heute, wie gestern und auch in 50 Jahren noch so.

Solltest Du also jemanden suchen, der auf die Themen der Polizeiabsicherung seit vielen Jahren spezialisiert ist, so darfst Du Dich gern an mich wenden. Das gilt sowohl für Dich im Status Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder aber auch im Status Beamter auf Lebenszeit. Für die Zwischenzeit empfehle ich auch meine Kundenbewertungen, die mich auch etwas stolz machen.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

5

Montag, 23. Januar 2017, 19:53

Von Mike Wittmann

Angebotsformular Polizei Baden-Württemberg


4

Montag, 28. September 2015, 15:29

Von Mike Wittmann

Gesetzliche beitragsfreie Familienversicherung der Kinder von Beamten - Das ist zu beachten!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 200 € (Stand 2022) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 45 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 200 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Mittwoch, 11. Februar 2015, 18:08

Von Mike Wittmann

aktiver Beihilfeanspruch in Baden-Württemberg für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder

Ein weiterer Vorteil der Anwartschaftsversicherung zu der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Kindernachversicherung mit direktem aktiven Beihilfeanspruch!

Auch wenn Du selbst im Bundesland Baden-Württemberg (BaWü) während Deines aktiven Polizeidienstes keinen Anspruch auf Beihilfe hast, so hat Dein Ehepartner / Deine Ehepartnerin und Dein(e) Kind(er) über Dich einen aktiven Beihilfeanspruch.

Ob Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin einen Beihilfeanspruch erhält hängt von dem jeweiligen Einkommen ab. Hierzu habe ich eine allgemeine Information über die Beihilferegelungen im Land Baden-Württemberg am Ende dieses Beitrags beigefügt.

Alles wissenwerte über die Möglichkeit einer Kindernachversicherung erfährst Du anschließend hier.
Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Donnerstag, 15. Januar 2015, 13:55

Von Mike Wittmann

Besonderheiten Baden-Württemberg für die Ausbildung bei der Polizei

Gibt es Besonderheiten im Bundesland Baden-Württemberg bei der Absicherung?
Ja, Du hast die Möglichkeit Dir durch Zahlung von aktuell 22 € einen Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus zu sichern. Falls Du Dich dafür entscheidest erhälst Du dafür eine Beihilfe in Höhe von 50 % - auch während Deines aktiven Dienstes. Für die restlichen 50 % empfiehlt sich eine aktive Private Krankenversicherung für stationäre Wahlleistungen.
Entscheidest Du Dich gegen die Zahlung der 22 €, so hast Du bis zur Pensionierung über Deinen Dienstherrn keinen Anspruch auf stationäre Wahlleistungen.
Ab Deiner Pensionierung hast Du jedoch wieder einen Anspruch auf diese Leistungen in Höhe von einer Beihilfe von 50 % -> hier wäre zumindest frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll um später im Alter nicht auf 50 % der Kosten sitzen zu bleiben.
Empfehlung: Unbedingt die 22 € für die Wahlleistungen zahlen! Damit sicherst Du Dir die genannten Wahlleistungen und zusätzlich sicherst Du auch einen Wahlleistungsanspruch für Deine zukünftigen berücksichtigungsfähigen Angehörigen, das können sowohl der Ehepartner als auch Kinder sein. Sofern Du schon verheiratet bist: sprich mich gerne auf eine Möglichkeit an, um Deine Familie für einen späteren Beihilfeanspruch vorzubereiten (z. B. bei aktueller beitragsfreien Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung).

Soll ich eine große oder kleine Anwartschaft absichern?
Ich rate Dir innerhalb Ihrer Ausbildung zum Polizeidienst eine kleine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung neben der Privaten Pflegepflichtversicherung abzusichern.
ABER: Nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung als Polizeianwärter und Übernahme in den Polizeidienst solltest Du die kleine auf eine große Anwartschaft umstellen. Hierdurch sicherst Du Dir frühzeitig einen günstigen Beitrag bei Pensionierung!

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Baden-Württemberg?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Baden-Württemberg, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Freien Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Freien Heilfürsorge.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Baden-Württemberg!

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt:

1

Donnerstag, 15. Januar 2015, 13:42

Von Mike Wittmann

Polizei in Baden-Württemberg (BW) - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten /Polizeidienstbeamtin im Bundesland Baden-Württemberg - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung und einer aktiven Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Baden-Württemberg hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Was ist die Freie Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhälst Du von Deinem Dienstherren als eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land Baden-Württemberg bezahlt wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Freie Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Freien Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherrn wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Freie Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land Baden-Württemberg als Polizeianwärter und später auch als Polizeibeamter bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Freie Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land Baden-Württemberg ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.

Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland Baden-Württemberg mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteiger in der PKV und muss somit den Beitrag eines z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden