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Der erste Beitrag

1

Sonntag, 11. Januar 2015, 12:32

Von Mike Wittmann

Denken Sie an Ihren Ehepartner - Beihilfeanspruch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben frühzeitig beachten!

Wichtige Hinweise für verheiratete Polizeibeamte und deren Ehepartner

Als Polizeibeamte(r) haben Sie je nach Vorschrift Ihres Dienstherren (Bund oder Land) bis zur Pensionierung einen aktiven Beihilfeanspruch oder einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Wenn Sie zu den Polizeibeamten gehören, die einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben, dann haben Sie sich sicherlich schon mit den Unterschieden von kleiner und großer Anwartschaft beschäftigt. Vielleicht haben Sie auch bereits den Beitrag "Vorsicht vor der kleinen Anwartschaft nach der abgeschlossenen Ausbildung bei der Polizei!" in diesem Forum gelesen und das Thema Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung im Rahmen der Beihilfeergänzungstarife ist Ihnen geläufig.

Sofern Sie bis zu Ihrer Pensionierung einen aktiven Beihilfeanspruch haben, lege ich Ihnen vor dem weiteren Lesen dieses Beitrags das Thema "Unterschied zwischen kleiner und großer Antwartschaft" nahe.

Spätestens jetzt wissen Sie wie wichtig eine Anwartschaftsversicherung ist. Doch was ist mit Ihrem Ehepartner (Begriff nachfolgend geschlechtsneutal gehalten)?

Zunächst müssen wir unterscheiden:

a) Ihr Ehepartner ist ebenfalls für die Freie Heilfürsorge berechtigt

-> hier ist ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung - meist die große zu empfehlen

b) Ihr Ehepartner ist nicht berufstätig

-> hier besteht (sofern Sie einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben) für Ihren Ehepartner und ggf. für Ihr Kind ein aktiver Beihilfeanspruch. Demnach sollte eine Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe abgeschlossen werden.

c) Ihr Ehepartner ist derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt


-> Auch hier ist eine große Anwartschaftsversicherung sinnvoll, da mit Ihrem Pensionseintritt und dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung automatisch ein Beihilfeanspruch für Ihren Ehepartner entsteht (analog Fall b). Dieses wird oftmals bei der Beratung / Planung übersehen :wacko: und hätte ohne Anwartschaftsversicherung zur Folge, dass Ihr Ehepartner weiterhin in er gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben müsste und auf den durch die Beihilfe / GKV nicht getragenen Kosten sitzen bleiben würde.

:!: Empfehlung: Achten Sie beim Abschluss Ihrer Anwartschaftsversicherung auch auf Ihren Ehepartner, da diese(r) später einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 % erhält :!:

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie sich nicht mit mir in Kontakt zu treten. Gerne berechne ich Ihnen sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaft.

Hier gehts zur Angebotsanforderung: Anwartschaftsvorschlag anfordern

Einen schönen Tag wünscht Ihnen

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung