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Die letzten 2 Beiträge

2

Samstag, 27. Dezember 2014, 20:50

Von Mike Wittmann

Ein unverbindlicher erster PKV-Vergleich


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Sonntag, 14. Dezember 2014, 16:22

Von Mike Wittmann

Die PKV für Arbeitnehmer im Alter - Tipps um die häuifgsten Fehler bei der Wahl der PKV zu vermeiden

Die Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer - Beitrag im Rentenalter - Das ist zu beachten!

Ihre Private Krankenversicherung sollte auch im Rentenalter bezahlbar sein, doch was einige nicht beachten:
Nach dem Arbeitsleben folgt die Rente - der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung von Ihrem Arbeigeber entfällt ab diesem Zeitpunkt, daher sollten Sie Ihre Krankenversicherung mit Verstand planen...


Doch zunächst zum Anfang:

Zu jedem Jahreswechsel erahlten Arbeitnehmer die im nächsten Jahr erstmals die Jahresarbeitentgeldgrenze überschreiten eine Information von Ihrer Personalabteilung / Ihrer Lohnstelle die über die Versicherungfreiheit informiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden, im besten Fall bereits ab dem 01.01. des kommenden Jahres. Erfolgt die Mitteilung des Arbeitgebers im Januar ist auch ebenfalls eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung möglich.

Der eine oder andere von Ihnen beschäftigt sich in diesem Moment das erste Mal mit den Unterschieden von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Unterschiede GKV und PKV). Das Zeitfenster in dem Sie sich hier frühzeitig entscheiden müssen um nicht den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krakenversicherung (GKV) zahlen zu müssen, ist meist sehr klein. Umso größer ist die Gefahr, dass Sie sich von einem günstigen Angebot eines Versicherungsvermittlers überzeugen lassen.

Leider stoße ich bei Ihren Anfragen auf immer wieder auf einen Versicherungsschutz der vielleicht kurzfristig attraktiv erscheint, doch die kritschen Zeitpunkte kommen zu einem späteren Zeitpunkt: wenn Sie älter sind, auf Leistungen angewiesen sind oder einfach wenn Sie das Rentenalter erreicht haben und jetzt Ihre "günstige" PKV alleine bezahlen dürfen.

Damit Ihnen kein Böses Erwachen in der PKV droht, möchte ich Ihnen ein paar Tipps für Ihre Wahl der Privaten Krankenversicherung mit auf den Weg geben, hierzu speziell für die PKV für Arbeitnehmer:

- Sichern Sie unbedingt ein Krankentagegeld ab:
Auch wenn Sie jetzt gesund sind und der Blick auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit unsinnig erscheint! Zum einen werden Sie älter und zum anderen können Ereignisse wie ein Unfall plötzlich und unerwartet auftreten. Das Krankentagegeld in der PKV benötigen Sie ab dem Rentenalter nicht mehr, hier haben Sie somit bereits eine Beitragsersparnis in Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV).

- Vereinbaren Sie möglichst einen Versicherungsschutz Ihrer Privaten Krankenversicherung ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung:
Ihr Arbeitgeber trägt die Hälte des Mehrbeitrages im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses für die PKV, sofern der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Zudem erhalten Sie ab der ersten Rechnungseinreichung Ihre Leistung und können bei Leistungsfreiheit in der PKV eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten, diese gehört Ihnen und ist nicht mit dem Arbeitgeber zu teilen!
Geiz ist hier alles andere als Geil... Vielmehr recht dumm!


- Schöpfen Sie den Höchstarbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung (PKV) möglichst aus:
Wie vorher beschrieben sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst alles mitnehmen das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen können. Das ist keine leere Floskel sondern verschafft Ihnen im (Renten-)Alter einen deutlichen Vorteil. Selbst wenn Sie heute einen teuren Tarif abschließen an dem sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt und Sie diesen im Rentenalter auf einen minimal schwächeren Tarif ändern, so fließen Ihre komplett - mit Hilfe des Arbeitgebers - angesparten Altersrückstellungen in die neue Beitragsberechnung und verhilft Ihnen zu einem günstigeren PKV-Beitrag.

- Schließen Sie für Ihre Private Krankenversicherung eine Beitragsentlastungskomponente für das (Renten-)Alter ab:
Diese zusätzliche Beitragsentlastung sollte im Idealfall zumindest den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss ausgleichen. An was viele nicht denken bzw. bei einer eher mäßigen Beratung nicht richtig aufgeklärt werden ist die Tatsache, dass mit Renteneintritt von Ihnen als Arbeitnehmer nicht mehr nur der Arbeitnehmeranteil sondern zusätzlich auch der bisherige Anteil des Arbeitgebers für die Private Krankenversicherung zu zahlen ist. Auch wenn ein Krankentagegeld und der Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % im Rentenalter nicht mehr zu zahlen sind, so stellt der zusätzlich zu tragende Arbeitgeberanteil eine echte Belastung für Sie dar. Eine Beitragsentlastung in der Privaten Krankenversicherung sollte spätestens am dem 67. Lebensjahr Ihre Beiträge in der PKV mindern.

- Achten Sie auf gute Unternehmensrating die ein finanzstarken Krankenversicherer ausweisen

- Achten Sie nicht auf die Bauernfängeraussagen "Eine gute PKV muss nicht mehr als 100 € kosten", den Verstand kurz eingeschaltet sollte man diesen "Müll" getrost in den Spamordner verschieben.

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nicht auf einen preisgünstigen Schnellschuss sondern auf eine vertrauensvolle Beratung einlassen. Dazu gehört auch die Ansprache von Themen die vielleicht nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe liegen, nur so können Sie auch in Zukunft gut mit Ihrer Privaten Krankenversicherung leben.

Versicherungsantrag24 erstellt Ihnen gerne kurzfristige Wechselvorschläge unter Berücksichtigung der vorgenannten Themenbereiche.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

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