Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 366 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Die letzten 9 Beiträge

9

Dienstag, 27. Januar 2015, 21:05

Von Mike Wittmann

Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung - nicht nur Leistungskürzungen sondern auch erhebliche Beitragserhöhungen

Fazit nach 35 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung:
– Zahlreiche Reformen und stark gestiegene Beiträge – von umgerechnet 184 € auf ca. 639 €
– Inklusive Pflege beträgt der Höchstbeitrag aktuell ca. 747


Beachten Sie hierzu auch gerne die Historie der Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):



Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung dürfen Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. Diesen und noch mehr Vorteile erfahren Sie durch eine unverbindliche Angebotsanforderung!

Knapp 397 € Arbeitnehmeranteil für die freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder lieber
den Top-Versicherungsschutz durch den PKV-Tarif der Signal Iduna Krankenversicherung "Exklusiv-Plus 0" - ein Beispiel eines / einer 32-Jährige(n):



Versicherungsantrag24 erstellt Ihnen gerne kurzfristige Wechselvorschläge unter Berücksichtigung der vorgenannten Themenbereiche.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Dateien angehängt:

8

Montag, 26. Januar 2015, 19:58

Von Mike Wittmann

Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung und Wechsel in die Private Krankenversicherung PKV - Fristen

Die Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung und der damit verbundene Wechsel in die Private Krankenversicherung - PKV unterliegt einer kurzen Frist!

Nahezu unbemerkt (als Bestandteil des Gesetzes zur Einführung des Notlagentarifes) hat es eine gravierende Änderung bei den Voraussetzungen für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft gegeben.

Der Zugang zur freiwilligen (Weiter-)Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) ist in § 9 SGB V geregelt.

Um sich freiwillig weiterversichern zu können, haben Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, Vorversicherungszeiten zu erfüllen:
-> in den letzten 5 Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate GKV-versichert oder
-> unmittelbar vor Ausscheiden mindestens 12 Monate GKV-versichert

Weitere Voraussetzung:
-> Der Beitritt ist innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Familienversicherung durch Willenserklärung der Krankenkasse anzuzeigen.

Seit August 2013 führt eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch V dazu, dass auch ohne Erfüllung der Vorversicherungszeiten und ohne ausdrückliche Willenserklärung eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV begründet wird. :!:
Diese gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem neuen § 188 Absatz 4 SGB V.

Darin heißt es:
Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung nahtlos als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Die so begründete freiwillige Mitgliedschaft wird als „obligatorische Anschlussversicherung“ bezeichnet. Hierüber muss die Krankenkasse informieren.
Nach dieser Information hat das Mitglied 2 Wochen Zeit, den Austritt zu erklären.

Der Austritt wird rechtlich nur wirksam, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Wird der Austritt dagegen nicht wirksam erklärt, wird die Versicherung als freiwillige GKV-Mitgliedschaft nahtlos weitergeführt.
Diese kann – wie üblich – jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
Konsequenz: Damit hat die alte Regelung mit Erfüllung der Vorversicherungszeiten in der Praxis so gut wie keine Bedeutung mehr.
Aber wichtig: Die neue freiwillige Mitgliedschaft löst Beitragspflicht aus.

Für welche Fälle ist die Neuregelung von Bedeutung?
-> Wenn Sie aus einer GKV-Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ausscheiden und in ein anderes Sicherungssystem als der GKV wechseln möchten (z. B. PKV oder Heilfürsorge).

In der Praxis sind das unter anderem:
• Versicherungspflicht als Arbeitnehmer endet durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
• Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeld I-Bezieher endet, weil eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird
• Kinder, deren Familienversicherung endet,
-weil ein Elternteil „zuviel verdient“ und die in die PKV wechseln (müssen)
-weil sie eine Ausbildung als Beamter (auf Widerruf) beginnen
-weil sie eine Ausbildung bei der Polizei mit freier Heilfürsorge beginnen
• Personen, deren Versicherungspflicht als Student endet und die eine Ausbildung als Beamter oder Polizeibeamter anfangen
• …

Wichtig:
Die Neuregelung gilt nur für Sachverhalte, bei denen die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung ab dem 01. August 2013 endet. Alle Fälle davor werden weiterhin nach altem Recht behandelt.

Fazit:
Um Ärger und die doppelte Beitragszahlung zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die GKV-Mitgliedschaft rechtswirksam beendet wird.
Die Krankenkasse muss zwar über die Austrittsmöglichkeit informieren. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern erklären unabhängig davon immer den Austritt.
:!: Denn eins dürfen Sie bei einem Wechsel in die PKV auf keinen Fall tun: Nichtstun!

Zudem neu:
Änderung im Befreiungsrecht
Ebenfalls neu gefasst wurde das Wirksamwerden einer Befreiung gemäß § 8 SGB V.
Seit August 2013 wird die Befreiung von der eintretenden Versicherungspflicht nur dann wirksam, wenn der Krankenkasse eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z. B. KV-Vollversicherung) nachgewiesen wird.
Diese Regelung gilt für sämtliche Befreiungstatbestände.

Angebote und einen unkomplizierten Wechselservice erhalten Sie: DIREKTLINK

Vielen Dank für Ihr Interesse!

7

Montag, 19. Januar 2015, 20:25

Von Mike Wittmann

Die Private Krankenversicherung der Signal Iduna - PKV

Die Private Krankenversicherung der Signal Krankenversicherung - Ein Starker Partner mit ausreichend Mitteln für künftige Beitragsrückerstattungen:

Mit den von Versicherungsantrag24 vermittelten Krankenversicherungstarifen der Signal Krankenversicherung a.G. setzen Sie neben Top-Leistungen auf eine größtmögliche Rückerstattung. Neben den Beitragsrückerstattungen aufgrund von Leistungsfreiheit können Sie weitere Bonuszahlungen wie den Gesundheitsbonus oder Verhaltensbonus der Signal Krankenversicherung profitieren.

So sieht die RfB-Quote (Rückstellung für Beitragsrückerstattungen) der Signal Krankenversicherung im Vergleich zum PKV-Markt aus:


Fordern Sie sich hier Ihren PKV-Wechselvorschlag an (gilt auch für einen Wechsel von derGKV in die PKV) an! Zum Angebotsformular...

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

6

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 07:10

Von Mike Wittmann

Gesetzlich oder Privat versichern?

Gesetzlich oder Privat versichern?

Sie sind aktuell freiwillig gesetzlich versichert oder werden demnächst zum freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. durch Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch den Weg in die Selbstständigkeit)?

Dann fragen Sie sich sicherlich, welche Unterschiede von GKV und PKV es gibt und welches Krankenversicherungssystem sich für Sie lohnt?

Mit jeder Angebotsanforderung über Versicherungsantrag24 zur Krankenvollversicherung - bei der Sie als aktuelle Vorversicherung eine Gesetzliche Krankenversicherung angeben - erhalten Sie eine übersichtliche Broschüre "Gesetzlich oder Privat?" mit der Beantwortung der wichtigsten Fragen und Antworten zu der richtigen Wahl der Krankenversicherung.

Individuelle Vorschläge zur Privaten Krankenvollversicherung können Sie sich inkl. der Broschüre "Gesetzlich oder Privat?" hier anfordern...

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

5

Montag, 29. Dezember 2014, 14:39

Von Mike Wittmann

Flexibel durch ein Optionsrecht - So funktioniert es in der PKV!

Flexibilität in der Privaten Krankenversicherung durch ein Optionsrecht

Eine Private Krankenversicherung sollte sich individuell an die jeweilige Lebenssituation anpassen lassen.

Die angebotenen PKV-Tarife für Arbeitnehmer und Selbstständige enthalten je Tarif ein zweimaliges Optionsrecht (nach 36 und 72 Monaten).

Anbei erhalten Sie eine schematische Darstellung des Optionsrechtes und somit eine Information wie ein Optionsrecht in der PKV funktioniert:



:!: Das Optionsrecht ermöglicht Ihnen Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen oder herabzustufen. Zudem sichern Sie sich in dem neuen Tarif ein erneutes Optionsrecht um Ihren Versicherungsschutz nach 36 oder 72 Monaten anpassen zu können!

Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer PKV auf ein enthaltenes Optionsrecht - über Versicherungsantrag24 erhalten Sie nur Tarife die Ihnen eine entsprechende Flexibilität durch ein Optionsrecht garantieren.

Individuelle Vorschläge erhalten Sie über das Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

4

Samstag, 27. Dezember 2014, 20:49

Von Mike Wittmann

EXKLUSIV-PLUS 0 - Höchstleistungstarif zu einem möglichst günstigen Effektivbeitrag

Exklusiver Versicherungsschutz zu einem günstigen Effektivbeitrag möglich - Ein Praxisbeispiel nach nur einem Kalenderjahr

Mit dem Exklusiv-PLUS 0 Versicherungsschutz der für Arbeitnehmer unter Ausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses angeboten wird, sieht attraktive Bonuszahlungen vor, wie folgendes Praxisbeispiel belegt.





Wie in dem Beispiel deutlich wird, ist ein effektiver Monatsbeitrag für den Hochleistungstarif von knapp 71 € möglich!

Bei weiterer Erfüllung der Voraussetzungen sinkt der Effektivbeitrag erneut zunächst im zweiten und dann nochmals im dritten Jahr!

Ihren individuellen Vorschlag für den Exklusiv-PLUS 0 (ohne absoluten Selbstbehalt) erhalten Sie über das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

3

Sonntag, 14. Dezember 2014, 14:53

Von Mike Wittmann

Private Krankenversicherung im Alter ohne böses Erwachen - Mindestanforderungen an Ihre PKV

Sicherheit in der PKV auch im Rentenalter!

Zu jedem Jahreswechsel erhalten Arbeitnehmer die im nächsten Jahr erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten eine Information von Ihrer Personalabteilung / Ihrer Lohnstelle die über die Versicherungsfreiheit informiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden, im besten Fall bereits ab dem 01.01. des kommenden Jahres. Erfolgt die Mitteilung des Arbeitgebers im Januar ist auch ebenfalls eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung möglich.

Der eine oder andere von Ihnen beschäftigt sich in diesem Moment das erste Mal mit den Unterschieden von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Das Zeitfenster in dem Sie sich hier frühzeitig entscheiden müssen um nicht den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen zu müssen, ist meist sehr klein. Umso größer ist die Gefahr, dass Sie sich von einem günstigen Angebot eines Versicherungsvermittlers überzeugen lassen.

Immer wieder stoße ich bei Ihren Anfragen auf Versicherungsschutz der vielleicht kurzfristig attraktiv erscheint, doch die kritischen Zeitpunkte kommen zu einem späteren Zeitpunkt: wenn Sie älter sind, auf Leistungen angewiesen sind oder einfach wenn Sie das Rentenalter erreicht haben.

Damit Ihnen kein böses Erwachen in der PKV droht möchte ich Ihnen ein paar Tipps für Ihre Wahl der Privaten Krankenversicherung mit auf den Weg geben, hierzu speziell für Arbeitnehmer:

- Sichern Sie unbedingt ein Krankentagegeld ab:
Auch wenn Sie jetzt gesund sind und der Blick auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit unsinnig erscheint! Zum einen werden Sie älter und zum anderen können Ereignisse wie ein Unfall plötzlich und unerwartet auftreten.

- Vereinbaren Sie möglichst einen Versicherungsschutz ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung:
Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte des Mehrbeitrages im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses, sofern der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Zudem erhalten Sie ab der ersten Rechnungseinreichung Ihre Leistung und können bei Leistungsfreiheit eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten, diese gehört Ihnen und ist nicht mit dem Arbeitgeber zu teilen!
Geiz ist hier also nicht geil sondern eher dumm!

- Schöpfen Sie den Höchstarbeitgeberzuschuss möglichst aus:
Wie vorher beschrieben sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst alles mitnehmen das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen können. Das ist keine leere Floskel sondern verschafft Ihnen im (Renten-)Alter einen deutlichen Vorteil. Selbst wenn Sie heute einen teuren Tarif abschließen an dem sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt und Sie diesen im Rentenalter auf einen minimal schwächeren Tarif ändern, so fließen Ihre komplett - mit Hilfe des Arbeitgebers - angesparten Altersrückstellungen in die neue Beitragsberechnung und verhilft Ihnen zu einem günstigeren Beitrag.

- Schließen Sie eine Beitragsentlastungskomponente für das Alter ab:
Diese zusätzliche Beitragsentlastung sollte im Idealfall zumindest den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss ausgleichen. An was viele nicht denken bzw. bei einer eher mäßigen Beratung nicht richtig aufgeklärt werden ist die Tatsache, dass mit Renteneintritt von Ihnen als Arbeitnehmer nicht mehr nur der Arbeitnehmeranteil sondern zusätzlich auch der bisherige Anteil des Arbeitgebers zu zahlen ist. Auch wenn ein Krankentagegeld und der Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % im Rentenalter nicht mehr zu zahlen sind, so stellt der zusätzlich zu tragende Arbeitgeberanteil eine echte Belastung für Sie dar.

- Achten Sie auf gute Unternehmensrating die ein finanzstarken Krankenversicherer ausweisen

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nicht auf einen preisgünstigen Schnellschuss sondern auf eine vertrauensvolle Beratung einlassen. Dazu gehört auch die Ansprache von Themen die vielleicht nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe liegen, nur so können Sie auch in Zukunft gut mit Ihrer Privaten Krankenversicherung leben.

Versicherungsantrag24 erstellt Ihnen gerne kurzfristige Wechselvorschläge unter Berücksichtigung der vorgenannten Themenbereiche.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

2

Freitag, 21. November 2014, 23:08

Von Mike Wittmann

Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2020

Wichtige Information für den Jahreswechsel 2019 / 2020:

Höherverdienende Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres 2020 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro überschreiten, können zum 01.01.2021 in die Private Krankenversicherung wechseln. Weitere Voraussetzung ist, dass auch die Grenze 2021 überschritten wird.

Sie sind noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert?!

Neues Rekordhoch: GKV-Beiträge steigen auch nächstes Jahr wieder
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden aufgrund des eingefronenen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung auch im nächsten Jahr weiter steigen!

Warum werden die Beiträge steigen?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen verzeichnen weiterhin ein Defizit, weitere Kostensteigerungen liegen unter anderem auch in dem Umlageverfahren, dass anders als bei der Privaten Krankenversicherung keine Rückstellungen bildet sonder eher wie ein Kassenein- und -Ausgan funktioniert. Schlimm für Arbeitnehmer ist dabei, dass sich unser Gesetzgeber dazu entschlossen hat, die Mehrkosten im Gesundheitssystem allein auf den Schultern der gesetzlich krankenversicherten Mitglieder abzuladen, so wurde der Arbeitgeberanteil fest eingefroren und die Möglichkeit für die gesetzlichen Kassen geschaffen, Zusatzbeiträge zu erheben die Sie alleine zahlen dürfen. Zudem setzt der Gesetzgeber auch im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte nach oben, was zwangsläufig einen steigeren Beitrag - insbesondere für freiwillig versicherte in der GKV - zur Folge hat.


Hier können Sie sich Ihren individuellen Wechselvorschlag erstellen lassen...

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

1

Freitag, 21. November 2014, 23:07

Von Mike Wittmann

PKV für Angestellte - Wichtige Informationen für Ihre Wahl zur Privaten Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter möchten wissen ab wann Sie in die Private Krankenversicherung wechseln können?

Der Gesetzgeber hat die zwischenzeitlich bestehende 3-Jahresregel gelockert und somit die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln erhöht.

Wichtig für die Wechselmöglichkeit ist zunächst das regelmäßige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, diese beträgt im Jahr 2024: 69.300 EUR.

Berücksichtigt für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden:

Monatsgehalt x 12
+ Urlaubsgeld
+ Weihnachtsgeld
+ vermögenswirksame Leistungen
+ pauschale regelmäßige Überstundenvergütungen
+ sonstige regelmäßige pauschal vergütete Zulagen
- Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Einnahmen die kein Arbeitsentgelt darstellen
- nicht pauschal vergütete Mehrarbeit (z. B. einzeln abgerechnete Überstunden)
- Familienzuschläge

---------------------------------------------------------------------------------------------------------
= regelmäßges Jahresarbeitsentgelt

Das ist bei einer Gehaltserhöhung innerhalb des Jahres zu beachten:

Sollten Sie innerhalb des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, mit der Sie die aktuelle Jahresarbeitentgeltgrenze (aktuell 69.300 EUR) sowie die Grenze des nächsten Jahres überschreiten, so können Sie zum nächsten 01.01. in die Private Krankenversicherung wechseln.

Das ist bei einer Neuaufnahme einer Beschäftigung bzw. einem Arbeitgeberwechsel zu beachten:

Wenn Sie als Angesetellter Ihren Arbeitgeber wechseln oder eine Beschäftigung nach einem Studium aufnehmen und mit Ihrem prognostiziertem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 69.300 EUR) überschreiten, dann können Sie sich direkt ab Beginn der Beschäftigungsaufnahme / Beginn der Anstellung für die Private Krankenversicherung entscheiden!

Was zahlt mein Arbeitgeber an Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung.
Dieser Arbeitgeberzuschuss wird auch für nicht berufstätige Ehepartner oder Kinder gewährt.

Hierbei beträgt der Höchstarbeitgeberzuschuss 421,76 EUR (Arbeitgeberhöchstbeitrag) für die Private Krankenversicherung und 87,98 EUR für die Private Pflegepflichtversicherung. Um von den Höchstarbeitgeberzuschüssen profitieren zu können, muss demnach der Beitrag der Privaten Krankenversicherung mindestens 843,52 EURO und für die Private Pflegepflichtversicherung 175,96 EUR betragen.

Das könnten Ihre zukünftigen Vorteile bei den von Versicherungsantrag24.de angebotenen attraktiven PKV-Tarifen für Arbeitnehmer sein:

- Freie Arztwahl
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Hochwertige Zahnbehandlungs- und Zahnersatzabsicherung
- Hohe Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
- Auch ohne festen Selbstbehalt / ohne feste Selbstbeteiligung möglich - somit wird der Arbeitgeberzuschuss optimal ausgeschöpft!
- Individuelle Ergänzungsmöglichkeiten z. B. durch ein Pflegetagegeld, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, etc..
- Optionsrecht - ohne Gesundheitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt den Tarif zu wechseln
- Verdienstausfallabsicherung durch ein Krankentagegeld
- Steuerliche Anerkennung nach dem Bürgerentlastungsgesetz


Sie entscheiden für wie Ihr Versicherungsschutz zukünftig aussieht!

Weitere wichtige Informationen für die PKV für Arbeitnehmer finden Sie in unserem Spezial zur PKV für Arbeitnehmer

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

*****
Das könnte Sie auch interessieren:

Kündigungsfristen der Krankenversicherung - Kündigungsfristen zum Wechsel GKV zur PKV - Kündigungsfrist bei Wechsel der PKV - Kündigung bei einer Beitragsanpassung der PKV

Kinder PKV günstig für Sie - flexible Private Krankenversicherung für Ihr Kind - Alleinversicherung ab 4 Jahren möglich!


Tipp aus der Praxis um Ihre Beitragsrückgewähr nicht zu gefährden

»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt: