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Die letzten 6 Beiträge

6

Dienstag, 30. September 2014, 23:47

Von Mike Wittmann

Ergänzend den o. g. Ausführungen:

Seit Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig an. Waren es im Jahr 1999 noch rund 2 Millionen, verzeichnen wir aktuell rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Schätzungen gehen von bis zu 4 Millionen im Jahr 2040 aus. Da die Pflegepflichtversicherung nie als „Vollkaskoschutz“ konzipiert war, stellt sich in einem Pflegefall immer die Frage der Finanzierung von nicht gedeckten Kosten.

Sollten diese Kosten nicht durch den Pflegenden selbst aufgebracht werden können, bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Doch bevor der Staat die Kosten der Pflege übernimmt, stehen Ehepartner und Kinder in der Pflicht. Häufige Folge: Unterhaltszahlungen von Kindern für Ihre Eltern. Der so genannte Elternunterhalt.

Aktuelles BGH-Urteil

Am 12.02.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterhaltspflicht von Kindern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erneut bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte ein zuletzt pflegebedürftiger Vater 1972 den Kontakt zu seinem damals 18 jährigen Sohn abgebrochen. Der Mann bezog später eine geringe Rente und bestimmte in seinem Testament, dass sein Sohn nur „den strengsten Pflichtanteil“ erhalten solle. Nachdem der Vater dann in ein Pflegheim kam, zahlte die Stadt Bremen rund 9.000 Euro der Heimkosten. Nach dem aktuellen Urteil des BGH hat die Stadt einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Sohn.

Generell: Eine Pflegeabsicherung kann auch zum Schutz des Erbes von den Kindern für die Eltern vorgenommen werden (mit deren Einverständnis) :!:

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

5

Donnerstag, 21. August 2014, 08:58

Von Denies22

Die Erkenntnis "je früher desto besser", kommt für einen Großteil der arbeitenden Bevölkerung zu spät.
Ebenfalls ist es weiterhin so, dass auch bei den gerungen Prämien sich die Verbraucher eher dagegen entscheiden, da sie sich diese trotz allem nicht leisten können. Oder sie sind nicht davon überzeigt, dass die staatlich geförderte Maßnahme tatsächlich weiterhilft. Diese Annahme ist durchaus nachzuvollziehen, da bei anderen Versicherungstypen die Anleger nach Strich und Faden um ihr Geld betrogen wurden. Der Staat hat erst sehr spät eingegriffen.

4

Montag, 11. August 2014, 18:54

Von Mike Wittmann

Beantragung der Pflegestufe: hier schnell vorher noch ein Pflegetagegeld abschließen!

Heute präsentiere ich Ihnen noch einen weiteren wichtigen Hinweis wenn es um die Absicherungsmöglichkeit eines staatlich geförderten Pflegetagegeldes (PflegeBAHR) geht:

Droht eine Pflegebedürftigkeit und Sie stehen vor der schwierigen Entscheidung eine Pflegestufe beantragen zu müssen, haben Sie im Normalfall keine Möglichkeit mehr eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen.

Eine (gewollte?!) Gesetzeslücke machte es Ihnen jedoch möglichnoch schnell für den geförderten Teil (PflegeBAHR) den Versicherungsschutz abzuschließen :!:

Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt mittlerweile über 8 Jahre, diese Dauer hat eine steigende Tendenz.

Aus persönlichen Erfahrungen kann ich Ihnen berichten, dass nicht jeder Antrag auf eine Pflegestufe auch den gewünschten Erfolg bringt.

:!: Ein gut gemeinter und für Sie wertvoller Tipp:
Sobald sich Anzeichen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit abzeichnen "beginnt der Countdown zu laufen".
Wer meine Forenbeiträge verfolgt, wird entweder von meiner offenen Art mit den Themen umzugehen entzückt oder abgeneigt sein.

Warum läuft der Countdown?!
.. Bevor der Medizinische Dienst die Pflegestufe beurteilen kann, sollten Sie - so mein Rat - schnell noch eine staatlich geförderte Pflegeversicherung abschließen!

Was erzählen Sie da?!... das ist doch nicht möglich?!
...Doch :!: ... und zwar NUR mit einer staatlich bezuschußten Pflegetagegeldversicherung (PflegeBAHR)!

Warum ist das möglich?
...Was viele nicht wissen und was für jeden nachvollziehbar und nachzulesen ist, steht im Kleingedruckten (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung):

§1 (1): Versicherungsfähig nach diesen Bedingungen sind Personen die:
- in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegeversicherung) versichert sind und
- für diesen Vertrag eine Pflegevorsorgezulage erhalten (Förderung -> darf nur einmal abgeschlossen werden pro Person)

und jetzt wird es interessant:

(2) Nicht versicherungsfähig sind Personen (ich kürze es ab): die bereits Leistungen (verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz)
ODER
wegen Pflegebedürftigkeit aus der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen
:!: :!: -> somit ist im Umkehrschluss die Versicherungsfähigkeit gegeben, bis eine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist :!: :!:

Zudem muss die versicherte Person bereit 18 Jahre oder älter sein.

Merke:
Falls die Person für die der Versicherungsschutz beantragt werden soll noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten hat UND noch keine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde, ist eine Versicherung noch möglich!

Sie können sich somit trotz anstehender Pflegeeinstufung eine monatliche Pflegeleistung von bis zu 600 € sichern.
Die Wartezeit von 60 Monaten ist jedoch zu erfüllen, bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von über 8 Jahren (und hier spreche ich nur von der Zeit ab der Feststellung der Pflegestufe durch den medizinischen Dienst),
rechnet sich die Pflegeabsicherung durch die günstigen Beiträge schon nach kurzer Zeit der abgelaufenen Wartezeit!

Bei Fragen können Sie mich gerne auch persönlich kontaktieren (mike.wittmann@versicherungsantrag24.de) oder per Telefon: 02304-3095348.

Durch Klick auf den folgenden Link, können Sie sich auch ein entsprechendes Video zum Theme staatlich geförderte Pflegeversicherung ansehen (beachten Sie hierbei die genannte "Teilkasko-Absicherung"):

Hier geht es zu der direkten Berechnung des Beitrags sowie der Online-Beantragung (PflegeBAHR -> "Teilkasko")...


Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

3

Sonntag, 27. April 2014, 14:42

Von Mike Wittmann

Hallo Regina22,

danke für Ihren Beitrag.

Die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihrem gesunden Menschenverstand überlassen, schauen wir doch einmal auf die Fakten:

- die Zahl der Menschen die pflegebedürftig werden steigt seit Jahren und eine Reduzierung / Stagnierung ist nicht zu erwarten (weil wir zum "Glück" alle immer älter werden)
- der Staat hat die Notwendigkeit erkannt etwas aktiv für dieses Problem zu tun: Sie erhalten einen Beitragszuschuss von 5 € monatlich bzw. 60 € im Jahr
- es gibt eine Aufnahmepflicht, daher kann keiner abgelehnt werden - es sei denn: es besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit

...Wenn Sie also aufgrund Ihres Gesundheitszustandes keine Möglichkeit haben etwas für den Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern,
dann öffnet der Staat eine Möglichkeit dennoch vorzusorgen.
:!:

Aber zurück zu Ihrer Frage...

JA, und je früher desto besser!

Beispiel aus der Praxis:
Nehmen wir eine junge Frau bei der MS (Multiple Sklerose) festgestellt wird. Diese Frau bekommt - außer für den Fall eines Unfalls oder eben PflegeBAHR - kein Pflegetagegeld.
Die Chance ist jedoch leider groß im späteren Stadium zu einem Pflegefall zu werden.
Für solch einen Fall ist es aus meiner Sicht gut, wenn man eine Möglichkeit hat entsprechend vorzusorgen.
Anmerkung: die Diagnose MS Multiple Sklerose führt nicht automatisch zu einer Anerkannten Pflegestufe. Die Beantragung muss hier individuell und unter Prüfung des medizinischen Dienstes erfolgen bzw. bewertet werden.

Für jeden der jung und gesund ist empflehle ich jedoch den Abschluss eines "normalen" Pflegetagegeldes. :!:
Hier sind tarifindividuell Mehrleistungen / Assistance-Leistungen (z. B. Vermittlung eines Pflegeheimplatzes, Infoservice der Angehörigen bei der Erstpflegebedürftigkeit) möglich.
Zudem kann bei "normalen" Pflegetagegeldern die gewünschte Pflegetagegeldhöhe individuell gewählt werden.

Mein Fazit:

- Sind Sie gesund: entscheiden Sie sich frühzeitig für ein Pflegetagegeld-Tarif mit Gesundheitsprüfung und in der von Ihnen gewünschten Höhe

- Sind Sie gesundheitlich vorbelastet, haben z. B. eine der oben in meinem ersten Beitrag genannten Diagnosen bzw. ist eine Annahme nicht möglich:
Dann sollten Sie sich für die staatlich geförderte Alternative und Absicherung des PflegeBAHR entscheiden. Je früher umso höher ist auch hier die Pflegetagegeldhöhe :!:

Ab sofort können Sie denTestsiegertarif PflegeBAHR direkt online beantragen!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann

2

Sonntag, 27. April 2014, 13:45

Von Regina22

Laut unterschiedlicher Prüfinstitute wurde die Effizienz der Pflege-Bahr bezweifelt----

Ist sie nun zu empfehlen oder eher nicht

1

Montag, 21. April 2014, 17:59

Von Mike Wittmann

Testsieger Pflegetagegeld: PflegeBAHR mit dem Urteil: Erste Wahl über alle Altersgruppen hinweg - Bestnote 1,0

Die Zeitschrift Focus-Money hat in der Ausgabe 28/2013 unter dem Titel „Ba(h)re Vernunft“ PflegeBahr-Tarife getestet.
Neben einer grundsätzlich positiven Bewertung des Themas Pflege wurden die Produkte von 24 Anbietern einem Preis-/Leistungsvergleich unterzogen.

Das von Versicherungsantrag24.de angebotene Produkt: PflegeBAHR geht mit der Bestnote 1,0 als Testsieger aus dem Vergleich hervor und
wird als „erste Wahl über alle Altersgruppen hinweg“ bewertet!


Zum Hintergrund:

Dass die gesetzliche Pflegeversicherung allein nicht ausreicht, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken, ist schon längst kein Geheimnis mehr.
Endlich hat nun auch der Staat die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge gegen das Pflegerisiko erkannt:
Seit 1. Januar 2013 erhält jeder Versicherte ab 18 Jahren für eine staatlich anerkannte Pflegezusatzversicherung eine jährliche Förderung von 60 Euro.
Über Versicherungsantrag24.de erhalten Sie mit dem Testsieger PflegeBAHR ein entsprechend staatlich gefördertes Pflegetagegeld.

Förder- und versicherungsfähig sind alle Personen:
- ab 18 Jahren,
- mit deutschem Wohnsitz,
- mit einer deutschen Pflegepflichtversicherung
- die noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben.

Kurzüberblick über die Leistungen:

Pflegemonatsgeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit, davon
- 100 % in der Pflegestufe III
- 70 % in der Pflegestufe II
- 30 % in der Pflegestufe I
- 10 % bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (= Pflegestufe 0).

Es ist eine Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen. Diese entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

Ich habe eine schwere / chronische Krankheit. Kann ich das Pflegetagegeld PflegeBAHR überhaupt beantragen?


Klare Antwort: JA!

So hart es auch klingt, aber das staatlich geförderte PflegeBAHR ist für viele die einzige Möglichkeit die Kosten einer zukünftig eintretenden Pflegebedürftigkeit teilweise abzufedern.

Hier einige Erkrankungen bei denen Sie dieses Pflegetagegeld trotzdem absichern können:
HIV, AIDS, Depression, psychische Erkrankungen, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Arthritis, Arthrose, Asthma bronchiale, Blutgerinnungsstörungen, chronische Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerose), Diabetes mellitus, Epilepsie, Rheuma, Schlaganfall, Herinfarkt, Herzkrankheiten, Lähmungen, Krebserkrankung, Knochenschwund, Muskelschwund, Multiple Sklerose, deutliche Adipositas, Fettleber, Nierenkrankheiten, Schilddrüsenüberfunktion, Hashimoto, ...viele weitere!

Pflegebedürftigkeit will bezahlt sein...


Achtung: im Gegensatz zum Tarif PflegeBAHR unterliegt der Tarif PflegeBAHRPLUS einer Gesundheitsprüfung!

So könnte die Leistung in der Praxis aussehen:


Achtung: im Gegensatz zum Tarif PflegeBAHR unterliegt der Tarif PflegeBAHRPLUS einer Gesundheitsprüfung!

Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen, ein Angebot zum Pflegetageld erhalten Sie über www.pflegetrick.de

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann