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Die letzten 5 Beiträge

5

Sonntag, 13. August 2023, 16:19

Von Mike Wittmann

Noch bessere Alternative für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern

Hallo zusammen,

zugegeben, der Tarif der Signal Iduna ist nicht schlecht. Allerdings steht das Rad der Zeit nicht still, so dass das auch andere Versicherer für sich erkannt haben.

Schau Dir gern mal den Tarif der Concordia im beigefügten Prospekt an, aktuell auch aufgrund der Leistung von eher kosmetischen Leistungen wie bspw. Keramik-Brackets aktuell (August 2023) meine erste Empfehlung für Kinder zu einem Top-Beitrag!

Bei Fragen oder Wünschen komm gern auf mich zu!

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler
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4

Dienstag, 14. Juli 2015, 17:41

Von Mike Wittmann

Tarifbedingungen ZahnTOP und ZahnTOPpur

Die Tarifbedingungen zu den Tarifen ZahnTOP und ZahnTOPpur der Signal Iduna finden Sie ebenfalls wie einige Leistungsbeispiele auf unserem (noch im Aufbau befindlichen) neuen Forum unter:

www.Versicherungsantrag24.com - auch hierüber haben Sie die Möglichkeit unseren kostenlosen Chat für Ihre Fragen und Anforderungen von individuellen Angeboten nutzen zu können.

Für Kinder gebe ich Ihnen die Empfehlung den Tarif ZahnTOPpur zu wählen und zwar bevor eine Zahnfehlstellung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden festgestellt wurde!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

3

Donnerstag, 11. Dezember 2014, 19:21

Von Mike Wittmann

ZahnTOP mit Note 1,1 SEHR GUT durch Stiftung Warentest bewertet (08/2014)

Gleich zwei gute Nachrichten für Interessenten und Kunden von Versicherungsantrag24.de die eine aktuell eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten:

1. gute Nachricht:
In der Ausgabe 08/2014 hat die Stiftung Warentest den von Versicherungsantrag24.de angebotenen und für Kinder (insbesondere als Vorsorge auf eine spätere Zahnspange) angebotenen ZahnTOP-Tarif mit der Note 1,1 SEHR GUT bewertet.

Das sind die Highligts des Tarifs ZahnTOP:

Versichert sind, unter Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. der (Heil-)Fürsorgeleistungen bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:

100 % der Kosten für Zahnersatz-Regelversorgung der GKV
90 % der Kosten für höherwertige Zahnersatz-Versorgung sowie implantologische Leistungen
90 % der Kosten für Zahnbehandlung
90 % der Kosten für Zahnprophylaxe (inkl. professionelle Zahnreinigung) bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 Euro je Kalenderjahr (ab Vollendung des 21. Lebensjahres)
90 % der Kosten für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt).

2. gute Nachricht:
Der Testsieger wurde zum 01.01.2015 im Beitrag gesenkt! Unsere Kunden zahlen somit ab 2015 weniger für den Tarif ZahnTOP, alle anderen profitieren von aktuell noch günstigeren Beiträgen trotz TOP-Leistungen!

Fordern Sie sich unverbindlich Ihr persönliches Zahn-TOP Angebot an! Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular..

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Güße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

2

Mittwoch, 12. November 2014, 14:35

Von Sunny

Hi,

man sollte auch auf ein Krankenhaustagegeld für sein Kind achten. So wird das Zustellbett für Eltern über das Krankenhaustagegeld bezahlt.

wer die Erfahrung gemacht hat, weiß wovon ich spreche..

LG
Sunny

1

Samstag, 25. Oktober 2014, 22:24

Von Mike Wittmann

Zusatzversicherung für Kinder: denken Sie an die Zahnspange / kieferorthopädische Maßnahme mit fester Klammer

Als einer der sinnvollsten Inhalte einer Privaten Krankenzusatzversicherung für Kinder ist die Kostenübernahme für eine Zahnspange / feste Klammer zu nennen.

Stehen Zähne etwas schief heißt es noch lange nicht, dass eine feste Zahnspange auch von der GKV gezahlt wird!

Das müssen Sie zu der GKV-Leistung wissen:

Die GKV unterscheidet nach den sogenannten KIG-Stufen (kieferorthopädischen Indikationsgruppen), diese teilen sich von Gruppe 1 - Gruppe 5 auf:

KIG-Stufe 1: Leichte Zahnfehlstellung, die Behandlung erfolgt vor allem aus ästhetischen Gründen
KIG-Stufe 2: Leichte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischer Sicht behandelt werden sollte

KIG-Stufe 3: Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischer Sicht behandelt werden sollte
KIG-Stufe 4: Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischer Sicht Behandelt werden sollte
KIG-Stufe 5: Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischer Sicht behandelt werden sollte


Für Sie wichtig:
für die KIG-Stufen 1 + 2 leistet die GKV nicht! Erst ab KIG-Stufe 3 wird für eine kieferorthopädische Maßnahme geleistet :!:

Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Behandlung grundsätzlich übernimmt, können durch außervertraglich vereinbarte Leistungen hohe Mehrkosten für Sie als GKV-Versicherten entstehen, z. B. durch:

• Spezielle Versiegelungen des Bracketumfeldes
• Höherwertige Materialien
• Kosten für den sogenannten festsitzenden Retainer (der nach der eigentlichen KFO-Behandlung dafür sorgt, dass die geradegerückten Zähne an ihrem Platz bleiben)

Beispielrechnung einer kieferorthopädischen Maßnahme bei einem Kind in der Indikationsstufe 2:



:!: Wie Sie sehen, erfolgte eine Ablehung der GKV zu der Kostenübernahme für die geplante kieferorthopädische Maßnahme, die Kosten müssen demnach vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden!

Siehen auch die von Versicherungsantrag24.de eine Abstufung der Leistung nach KIG-Sufen vor?

Nein, Sie erhalten auch Leistungen wenn die GKV für eine kieferorthopädische Maßnahme (z.B. wie im Beispiel nach KIG 2) nicht leistet!

Doch wie lange kann ich für mein Kind noch eine Zusatzversicherung für eine Zahnspange / kieferorthopädische Maßnahme absichern?

Die Antwort ist ebenso logisch wie auch wichtig zu wissen:
sobald von einem Arzt, egal ob Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine Zahn- oder Kieferfehlstellung festgestellt wird, ist eine Absicherung einer Krankenzusatzversicherung in der Regel nicht mehr möglich. Im Zweifelsfall sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt und fragen ihn, ob dieser für Ihr Kind eine kieferorthopädische Maßnahme für notwendig hält, bzw. diese für die Zukunft plant.

:!: Eine Beantragung ist u. a. möglich wenn Sie die Antragsfrage nach dem Bestehen einer Zahn- oder Kieferfehlstellung mit NEIN beantworten können.

Tipp:
Sichern Sie frühzeitig eine Zusatzversicherung für Ihr Kind ab, die auch Leistungen für Kieferorthopädie beiinhaltet. Diese gibt häufig für einen günstigen monatlichen Beitrag und enthält zudem noch weitere Leistungen im Zahnbereich wie professionelle Zahnreinigung oder Leistungen für Zahnbehandlung (inkl. Kronen und Inlays) oder Zahnersatz (inkl. Brücken oder Implantate).

Spezielles Angebot von Versicherungsantrag24.de:

Für Ihr Kind erstelle ich Ihnen u. a. ein unverbindliches Angebot für eine Krankenzusatzversicherung mit bis zu 90 % Kostenübernahme für eine Kieferorthopädische Maßnahme (Zahnspange / Klammer). Natürlich können Sie auch weitere Wünsche zu dem gewünschten Versicherungsschutz äußern.

Unter anderem werden die im Finanztest der Stiftung Warentest geprüften und für gut bzw. sehr gut befundenen Zahn-Tarife von Versicherungsantrag24.de angeboten. [b]Fordern Sie sich einfach ein unverbindliches Angebot über Versicherungsantrag24.de an:

Nutzen Sie dafür bitte das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK

Zögern Sie nicht mich bei Fragen zu kontaktieren!

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
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