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Der erste Beitrag

1

Samstag, 8. August 2009, 09:38

Von Mike Wittmann

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV

Wichtige Neuerung für eine wirksame Kündigung:

Freiwillige und versicherungspflichtige Mitglieder können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, gerechnet vom Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wird.

Bei einem Wechsel von GKV zu GKV beträgt die Mindestversicherungsdauer bei der neuen Krankenkasse 18 Monate (nicht bei Kündigung wegen Beitragserhöhung). Für freiwillig Versicherte, die
nach einer Kündigung zur PKV wechseln wollen, gilt diese Mindestversicherungsdauer nicht.

Wichtig: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der GKV innerhalb der Kündigungfrist das Bestehen einer neuen Mitgliedschaft bei einer anderen GKV oder das Bestehen
einer privaten KV-Voll (PKV) nachgewiesen wird. Wird dieser Nachweis versäumt, ist die Kündigung unwirksam und das Versicherungsverhältnis bleibt unverändert bestehen.

Alles wissenswerte zu den Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfahren Sie in unserem neuen Forum unter diesem Link...

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann



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