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Aktuelles zur PKV für Arbeitnehmer / Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Innovation in der PKV: Das erste Kinderkrankentagegeld ist da!
In wenigen Teilbereichen lag die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit einem Leistungsplus vor der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Thema: Das Kinderkrankengeld
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinem Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes für bis zu zehn Tage im Jahr pro Kind freizustellen. Bei mehr als zwei Kindern beträgt diese Freistellungszeit maximal 25 Tage. Diese Pflicht gilt pro Elternteil, bei alleinerziehenden Elternteilen verdoppelt sich die Anzahl der freigestellten Tage.
Während der Zeit der Freistellung ist der Arbeitgeber nicht grundsätzlich dazu verpflichtet das Gehalt / Lohn weiterzuzahlen. Hier sind tarifvertragsliche Vereinbarungen zu beachten.
Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderkrankentagegeldes sind:
-> die notwenide längere Betreuung wird ärztlich nachgewiesen
-> Sie müssen daher betreuend der Arbeit fern bleiben
-> keine andere Person in Ihrem Haushalt das Kind pflegen kann
-> das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und sich nicht selbst helfen kann
Als erster Anbieter auf dem PKV-Makrt werden die durch Versicherungsantrag24.de angebotenen Krankenversicherungtarife mit einem Krankentagegeld ausgestattet, dass erstmals auch in der PKV ein Kinderkrankentagegeld vorsieht
Dieses gilt für den Fall, dass sowohl Sie als Elternteil (höherverdienender Arbeitnehmer) als auch Ihr Kind sich über die von Versicherungsantrag24.de angebotenen Krankenvollversicherungstarife für die PKV entscheiden. Natürlich unterbreiten ich Ihnen gerne ein individuelles Wechselangebot von der GKV oder einem anderen PKV-Unternehmen.
Hier gelangen Sie zur Angebotsanforderung...
Zum Abschluss nochmals die stärksten möglichen Pluspunkte der PKV über Versicherungsantrag24:
* Beitragsrückerstattung nicht gestaffelt, bereits ab dem ersten Jahr in Höhe von 3 Monatsbeiträgen möglich
* Gesundheitsbonus in Höhe von bis zu 900 Euro bereits im ersten Jahr möglich
* durch Verhaltensbonus weitere 300 Euro Erstattung möglich
* sehr attraktive Effektivbeiträge trotz leistungsstarker Tarife
* Gesundheitsbonus und Beitragsrückerstattung müssen nicht mit dem Arbeitgeber geteilt werden
* bestes Optionsrecht nach 36 oder 72 Monaten ohne Altersbegrenzung auch bei Krankheit!
* volle Flexibilität: auch bei Wahrnehmung des Optionsrechts erneutes Optionsrecht im Tarif nach 36 oder 72 Monaten -> spitze für jede Lebenslage!
Und ab sofort natürlich: das Kinderkrankentagegeld in der PKV!