Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 422 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Die letzten 2 Beiträge

2

Dienstag, 2. Dezember 2014, 20:48

Von Mike Wittmann

Weitere wissenwerte Informationen für Soldaten auf Zeit zu den Übergangsgebührnissen

Die gesetzlichen Regelungen zu den Übergangsgebührnissen von Soldaten auf Zeit

Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit (SaZ) 2014

Mit dem Inkrafttreten des Bundeswehrreformbegleitgesetztes am 26. Juli 2012 wurde der Bezugszeitraum und die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse für alle Soldaten, die nach diesem Stichtag ernannt wurden, neu geregelt. Für alle Soldaten, die bereits vor dem 26. Juli 2012 Soldat waren, gelten weiterhin die alten Bestimmungen des SVG.

Wie lange und in welcher Höhe erhält ein Soldat auf Zeit Übergangsgebührnisse durch die Bundeswehr?

1. Für Soldaten, die VOR dem 26. Juli 2012 Soldat wurden, gilt:

Die Höhe der Übergangsgebührnisse beträgt grundsätzlich 75 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat. Übergangsgebührnisse werden entsprechend der Lohnsteuerklasse versteuert. Familien- und Kinderzulagen werden durch das BVA auch weiterhin in voller Höhe gezahlt.

Für die Dauer einer durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) geförderten Aus- und Weiterbildung in Vollzeitform, erhöhen sich die Übergangsgebührnisse auf 90 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat. Vollzeit im Sinne der Berufsförderung bedeutet, dass die Aus- und Weiterbildung wöchentlich an fünf Werktagen mind. 21 Stunden der Arbeitskraft in Anspruch nimmt.

Bezieht ein Soldat auf Zeit neben den Übergangsgebührnissen ein zusätzliches Einkommen, das die Hinzuverdienstgrenze (15 Prozent der letzten Dienstbezüge als Soldat auf Zeit) übersteigt, mindern sich die Übergangsgebührnisse um 15 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat.

Die Dauer der Übergangsgebührnisse nach DZE ohne Berücksichtigung von Minderungen:

SaZ-Status Übergangsgebührnisse nach Dienstzeitende
SaZ 4 < SaZ 6 bis zu 7 Monate
SaZ 6 < SaZ 8 bis zu 12 Monate
SaZ 8 < SaZ 12 bis zu 21 Monate
SaZ 12 und mehr bis zu 36 Monate
Offz m. Bw-Studium < SaZ 12 bis zu 12 Monate
Offz m. Bw-Studium > SaZ 12 bis zu 24 Monate

Für Zeitsoldaten, die nach der Dienstzeit in einen Beamtenstatus des öffentlichen Dienstes (Polizei, Verwaltung, Feuerwehr etc.) wechseln, gilt eine abweichende Regelung. Denn die Inhaber eines so genannten „Eingliederungsscheins“ erhalten nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses an Stelle von Übergangsgebührnissen Ausgleichsbezüge. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren wird sichergestellt, dass die Höhe der Bezüge aus dem Beamtenverhältnis nicht niedriger ausfallen als die Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit. Dadurch wird gewährleistet, dass sich ehemalige Soldaten beim Wechsel in den öffentlichen Dienst nicht finanziell verschlechtern.

2. Für Soldaten, die NACH dem 26. Juli 2012 Soldat wurden, gilt:

Die Höhe der Übergangsgebührnisse beträgt grundsätzlich 50 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat. Übergangsgebührnisse werden entsprechend der Lohnsteuerklasse versteuert. Bei der Berechnung wird der Familienzuschlag bis zur Stufe 1 zu Grunde gelegt.

Für die Dauer einer durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) geförderten Aus- und Weiterbildung in Vollzeitform, wird auf Antrag ein Bildungszuschuss in Höhe von 50 Prozent der letzten Dienstbezüge gewährt. Dadurch erhöhen sich die Übergangsgebührnisse auf 100 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat. Vollzeit im Sinne der Berufsförderung bedeutet, dass die Aus- und Weiterbildung wöchentlich an fünf Werktagen mind. 21 Stunden der Arbeitskraft in Anspruch nimmt.

Sofern es sich um eine Aus- und Weiterbildung in z.B. Teilzeitform handelt, wird auf Antrag ein Versorgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent der letzten Dienstbezüge gewährt, so dass die Höhe der Übergangsgebührnisse in diesem Zeitraum 75 Prozent der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat beträgt.

Bezieht ein Soldat auf Zeit neben den Übergangsgebührnissen ein zusätzliches Einkommen, wird dieses in voller Höhe auf den Bildungs- oder Versorgungszuschuss angerechnet.

Die Dauer Ihrer Übergangsgebührnisse nach DZE ohne Berücksichtigung von Minderungen:

SaZ-Status Übergangsgebührnisse nach Dienstzeitende

SaZ 4 < SaZ 5 bis zu 12 Monate
SaZ 5 < SaZ 6 bis zu 18 Monate
SaZ 6 < SaZ 7 bis zu 24 Monate
SaZ 7 < SaZ 8 bis zu 30 Monate
SaZ 8 < SaZ 9 bis zu 36 Monate
SaZ 9 < SaZ 10 bis zu 42 Monate
SaZ 10 < SaZ 11 bis zu 48 Monate
SaZ 11 < SaZ 12 bis zu 54 Monate
SaZ 12 und mehr bis zu 60 Monate
Offz m. Bw-Studium < SaZ 12 bis zu 12 Monate
Offz m. Bw-Studium > SaZ 12 bis zu 24 Monate

Bezieht ein Soldat auf Zeit neben den Übergangsgebührnissen ein zusätzliches Einkommen, so muss er dies unverzüglich schriftlich melden.

Fordern Sie sich heute noch Ihr unverbindliches Angebot für eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung an. Zum Angebotsformular gelangen Sie HIER..

Freundlich grüßt

Mike Wittmann
Ansprechpartner für Soldaten in Fragen der Privaten Krankenversicherung

1

Dienstag, 21. Oktober 2014, 17:38

Von Mike Wittmann

Übergangsgebührnisse für Zeitsoldaten / Soldaten auf Zeit - Bedeutung für die Krankenversicherung

Wer erhält Übergangsgebührnisse?

Soldaten auf Zeit die aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten für einen begrenzten Zeitraum Übergangsgebührnisse.
Die Bezugsdauer ist hierbei abhängig von der Dauer der Dienstzeit.

Wie hoch sind die Übergangsgebührnisse?

Die Höhe der Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit sind gestaffelt nach der Dienstzeit.

Dauer der Dienstzeit / Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse:

4 – 6 Jahre = 6 Monate Übergangsgebührnisse

6 – 8 Jahre = 12 Monate Übergangsgebührnisse

8 – 12 Jahre = 21 Monate Übergangsgebührnisse

über 12 Jahre = 3 Jahre Übergangsgebührnisse

Da die Übergangsgebührnisse zu den Versorgungsbezügen zählen, haben ehemalige Zeitsoldaten während der Bezugsdauer einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.

Wie versichere ich mich wenn ich aus dem Dienst als Zeitsoldat ausscheide?

1. In der Regel sollten Sie bereits eine Anwartschaftsversicherung bei Beginn der Dienstzeit abgeschlossen haben, diese kann jetzt aktiviert werden. Sie erhalten somit neben den 70 % Beihilfe des Bundes die restlichen 30 % wie tariflich abgesichert über Ihre Private Krankenversicherung. Beachten Sie hierzu auch: Pflegeversicherung für Zeitsoldaten nur mit einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)!

ODER:


2. Sie haben keine Anwartschaftsversicherung bei Dienstbeginn abgeschlossen? ...Dann empfehle ich eine Private Krankenversicherung für die restlichen 30 % (zu dem Beihilfeanspruch über den Bund) abzusichern. Gerne erstelle ich Ihnen hierüber individuelle Vorschläge.


ACHTUNG: WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR SaZ MIT ERSTMALIGEN ÜBERGANGSGEBÜHRNISSEN AB 01.01.2019!


Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für Soldaten in Fragen der Privaten Krankenversicherung

##########################
Das könnte Sie auch interessieren:

Unser Service-Angebot: Wir übernehmen die Betreuung Ihres bereits bestehenden Vertrages und stehen Ihnen zukünftig zuverlässig als Ansprechpartner zur Seite!

##########################