Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 541 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Der erste Beitrag

1

Freitag, 8. August 2014, 17:21

Von Mike Wittmann

Heilfürsorgeänderung für Bundespolizeibeamte zum 01.07.2014 - Sie sollten Ihren Versicherungsschutz überprüfen!

Zum 01.07.2014 hat sich die Heilfürsorge der Bundespolizei in einigen Punkten geändert.
Die aktuellen Änderungen haben wieder einmal Auswirkungen auf den Versicherungsbedarf der betroffenen Bundespolizisten.

Vorab:
Kunden von Versicherungsantrag24.de die von dieser Änderung betroffen sind, haben bereits eine entsprechende Information und Hinweise zu einer bedarfsgerechten Änderung erhalten.
8)

Für alle anderen Bundespolizisten hier die Änderungen ab dem 01.07.2014 im Überblick:

- Bei Zahnersatz im Rahmen der GKV-Regelversorgung werden die tatsächlichen Kosten erstattet.
Wird eine gleichartige bzw. andersartige Versorgung gewählt, wird der doppelte GKV-Festzuschuss erstattet.

(bisher wurden generell 100 % der Behandlungskosten und 40 % der Material- und Laborkosten im Rahmen der entsprechenden Regelversorgung erstattet)

- Entfall der Brillenleistung für Personen ab 18 Jahre
(bisher erhielten volljährige Beamte für Gläser den Betrag den GKV-Versicherte unter 18 Jahre erhalten hätten)

- generelle Erstattung der Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung und der wahlärztlichen Behandlung.
(bisher erfolgte eine Kostenübernahme erst ab Besoldungsgruppe A 8.)

Auswirkungen für Sie als betroffenen Bundespolizisten:


1. Zahnersatz und Sehhilfen

Bei einer Zahnersatzmaßnahme erhalten Bundespolizisten jetzt wieder eine etwas höhere Erstattung als bisher.
An der grundsätzlich bestehenden Versorgungslücke bei höherwertigem Zahnersatz ändert das allerdings nichts.
Sobald eine hochwertige Zahnersatzversorgung gewählt wird, verbleiben trotz minimal gestiegener Heilfürsorgeerstattung nach wie vor empfindliche Eigenbeteiligungen.

Bei Sehhilfen vergrößert die aktuelle Heilfürsorgekürzung die bisher schon bestehende Versorgungslücke deutlich.
Durch die analoge Übernahme der GKV-Hilfsmittelerstattung in die Heilfürsorge der Bundespolizei,
entfällt jetzt die Heilfürsorgebeteiligung an Sehhilfen für über 18 jährige Bundespolizisten.
Ein Erstattungsanspruch entsteht nämlich erst, wenn Sie als Bundespolizist aufgrund Ihrer Sehbehinderung in den Ruhestand versetzt werden.
Die Kostenübernahme für Sehhilfen hat der Dienstherr somit vollständig auf Sie als Bundespolizisten übertragen. :!:

Empfehlung von www.Versicherungsantrag24.de:
Wenn es bisher noch nicht geschehen ist, ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen.
Die durch Versicherungsantrag24.de angebotenen Ergänzungstarife verringern Ihre Eigenbeteiligungen als heilfürsorgeberechtigten Bundespolizisten bei hochwertigem Zahnersatz und Sehhilfen erheblich.
Auch Erstattungen für Heilpraktikerbehandlung bieten wir an (für die die Heilfürsorge der Bundespolizei ebenfalls nicht leistet).

Ein individuelles Angebot können Sie sich jederzeit hier anfordern!


2. Änderung bei stationären Wahlleistungen

Die Änderung bei den stationären Wahlleistungen betrifft nur die Bundespolizeibeamten, die unterhalb von A 8 besoldet werden.
Sie erhalten jetzt ebenfalls bei stationärer Behandlung die Kosten für die Zweibettzimmer-Unterbringung (abzgl. 14,50 EUR/ Tag) und wahlärztliche Behandlung von der Heilfürsorge erstattet.
Bisher galt diese Leistung nur für Bundespolizeibeamte ab Besoldungsgruppe A 8 aufwärts.

Zur Absicherung von stationären Wahlleistungen musste ein Bundespolizist unterhalb von A 8 vor dem 01.07.2014 den entsprechenden stationären Wahlleistungstarif in der 100%-Stufe 100 aktiv versichern.
Diese Notwendigkeit entfällt mit der aktuellen Änderung.
Sie sollten daher umgehend ihren aktiven 100 % Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen mit Wirkung zum 01.07.2014 in eine bedarfsgerechte Anwartschaft umstellen.
:!:
(Natürlich unter Berücksichtigung des Beihilfeanspruchs von 70 %, der ab Eintritt in den Ruhestand gilt.)

Mit Versicherungsantrag24.de bleiben Sie informiert!

Fordern Sie sich doch heute unverbindlich Ihr Individuelles Wechselangebot an!

Für Bundespolizisten empfehle ich grundsätzlich neben der ergänzenden Zusatzversicherung und der Pflegepflichtversicherung eine große Anwartschaft! (PKV)

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittman

*****************
Das könnte Sie auch Interessieren:

Unterschied zwischen kleiner und großer Antwartschaft