Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 5 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Sicherheitsmaßnahme

Bitte geben Sie die untenstehenden Zeichen ohne Leerstellen in das leere Feld ein. Groß- und Kleinschreibung müssen nicht beachtet werden. Sollten Sie das Bild auch nach mehrfachem Neuladen nicht entziffern können, wenden Sie sich an den Administrator dieser Seite.

Der erste Beitrag

1

Freitag, 7. August 2009, 22:29

Von Mike Wittmann

Generelle Versicherungspflicht seit dem 01.01.2009

Seit dem 01.01.2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, für sich und Ihre minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen.

Neu hierbei: Auch höherverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte unterliegen dieser Verpflichtung.

Jede Person die dieser Verpflichtung nicht nachkommt muss eine Geldstrafe bezahlen. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist verpflichtet für jeden Monat der Nichtversicherung diese Geldstrafe zusätzlich zum Beitrag einzuverlangen.

Für Beihilfeberechtigte und deren Angehörigen gilt die Verpflichtung für den nicht durch die Beihilfebemessungssatz abgedeckten Teil (z. B. 70 % Beihilfebemessungssatz -> Verpflichtung zur Versicherung in Höhe von 30 %).

Für Heilfürsorgeberechtigte gilt die Pflicht zur Versicherung nach derzeitigem Kenntnisstand erst nach Ablauf der Heilfürsorge. Deshalb ist nach wie vor eine Anwartschaftsversicherung unerlässlich, ansonsten ist ein hochwertiger Versicherungsschutz bei problematischem Gesundheitszustand ausgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann